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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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daß man beim mündlichen Verfahren die Momente Jahre hin durch im Gedächtniß behalten müsse; ich habe nur von Tagen gesprochen. Daß die Assisensitzung nicht Jahre lang ihr Ur- theil hinausschiebt, weiß ich ebenfalls. — Paßt der Fonk'sche Fall vielleicht nicht ganz hierher, — nun so existiren ganz andere Beispiele, wo auch beim unmittelbaren und beim öffentlichen Verfahren das Publicum mit der Freisprechung keineswegs ein verstanden ist, oder.wenigstens den Frekgesprochenen nicht für unschuldig hält. Wenn er von Tortur gegen Angeschuldigte spricht, so beruht dieses ebenfalls auf einem Mißverständnisse. Ich habe von dem Drangen auf die Zeugen gesprochen, das der Abgeordnete Klinger als einen Vorzug hervorhob. Wenn er aber dabei die Tortur anführt, die man moderirr gegen den An geschuldigten brauchen könnte, eben auch durch das Drangen, und daß man ihn vier bis fünf Stunden hinter einander verhört und ihn vielleicht gar stehen läßt, so frage ich, ob das beim un mittelbaren Verfahren anders ist? Die Assisen dauern in der Regel von 10 Uhr früh bis 4 Uhr Nachmittags, und der Jncul- pat muß, sowie er befragt, verhört, confronlirt wird, ebenfalls stehen. Referent Abg. Braun: Soviel mir bekannt ist, behalt der Jnculpat seinen Platz so lange, als er nicht zum Sprechen aufgefordert ist. Das ist aber bei uns etwas Anderes, wo er und der Zeuge in der Regel stehen muß die Zeit über, wo das Protokoll abgefaßt wird. Staatsminister v. Könnentz: Das ist bei dem öffentli chen Verfahren auch der Fall. Der Jnquisit muß stehen, wenn er confrontirt und verhört wird. Abg. v. Thiel au: Ich muß doch bemerken, daß ich Gele genheit gehabt habe, das öffentliche Verfahren 8 Monate lang zu beobachten, und daß mir nie ein Fall vorgekommen ist, wo der Jnquisit wäre zum Stehen gezwungen worden. Eine Ge- setzvorschrist kenne ich darüber nicht. Abg. Sachße: Ich bitte nur um ein paar Worte. Ich muß bemerken, daß das Stehen wahrend der Untersuchung bei uns nicht vorgeschrieben ist, sondern daß, wenn cs z. B. einen alten Mann, eine schwache, kränkliche Person betrifft, der Rich ter bei längerem Vernehmen diese jedenfalls schon aus Huma nität wird niedersetzen lassen, daß also das Stehen gar nicht ge gen das Untersuchungsprincip angeführt werden kann. König!. Commissar v. Weiß: Ich erlaube mir, zu bemer ken, es muß dem geehrtenAbgeordneten und dem Herrn Neferenren selbst aus den Sitzungen-mit der Deputation, die wir gehalten haben, bekannt sein, und es ist dies ganz besonders zur Sprache gekommen, daß der Richter nicht gehindert sein solle, das Nie dersetzen des zu Vernehmenden zu erlauben, in Fällen, wo Kränklichkeit, oder Alter, oder lange Dauer der Verhandlungen es erfordert. Es sind dies überhaupt Gegenstände, die zuver lässig weder dem Princip der Schriftlichkeit, noch dem der Münd gen den geehrten Abg. Sachße will ich mir erlauben. Er meint, es sei die Erlaubnkß zum Niedersetzen als Grund ange führt worden gegen das Princip des geheimen Jnqüifltionsver- fahrens. Das ist aber nicht der Fall. Es ist mir nicht beigekommen, diese Bemerkung gegen das Princip des Protestes zu gebrauchen; ich habe sie nur als appaollix des geheimen- Verfahrens erwähnt. Abg. v. Lhielau: Ich sollte glauben, daß, wenn auf Wi derlegung des Einzelnen eingegangen wird, wir nicht zu Ende kommen. Ich habe vorher um das Wort gebeten, weil von Seiten des hohen Ministern jede einzelne Rede widerlegt wor den ist. Auch als ich gesprochen hatte, war der Herr Minister aufgestanden und hat einzelne Punkte meiner Rede zu wider legen versucht. Ich habe nicht ein Wort darauf erwiedert, weil ich glaubte, bei der allgemeinen Debatte könne eine Widerle gung überhaupt nicht stattsinden. Ich muß den Herrn Präsi denten bitten, darüber einen bestimmten Gang festzustellen; denn natürlich wird es auch denen, die schon gesprochen haben, wün- schenswerth sein, gegen die Widerlegungen antworten zukönnen. Präsident v. Haase: Allerdings erscheint es auch mir für den Gang der Verhandlungen wünschenswerth und. am Zweck mäßigsten zu sein, wenn die Reihe der Redner durch Zwischen reden und Gegenbemerkungen nicht unterbrochen würde. Wir gerathen dadurch sonst vor der Zeit in die Berathung selbst, die erst nach Anhörung der eingezeichneten Redner stattsinden soll. Haben inzwischen die Herren Regierungscommissarien das Wort ergriffen, so ist solches in Folge der Landtagsordnung geschehen. Unter diesen besondern Umständen dürfte nun dem Referenten und dem betreffenden Sprecher eine Erwiederung darauf zu ge statten sein. Ich würde also die Kammer fragen: ob sie damit einverstanden.sei, daß blos in dieser Weise auf die Rede des Herrn Commissars Gegenbemerkungen zu machen sind? Abg. v. v. Mayer: Ich glaube, das versteht sich von selbst; darüber wird die Kammer wohl keinen Beschlußzu fassen haben. Präsident 0. Haase: Es scheint, die Kammer ist damit einverstanden. Abg. v. v. Mayer: Nur einige Worte, um zu bemerken, daß auch ich allerdings gegen die Repliken, die von der hohen Staatsregierung auf meine Rede gemacht worden sind, mir eine Erwiederung Vorbehalten muß. Ich habe nur darum geschwie gen, um den Fortgang der Reden der eingeschriebenen Spre cher nicht zu stören. Präsident v. Haase: Es wird dem geehrten Abgeordneten fteistehen, nachdem sämmtliche Redner gesprochen haben, das Wort zu ergreifen. Abg. Schumann: Meine Herren l Die Gerechtigkeits- Ilchkeit angehören. Referent Abg. Braun: Nur eine einzige Bemerkung ge- Höchste gleich interessirt sind. Am Einleuchtendsten stellt pflege ist recht eigentlich eine Angelegenheit, welche von Bedeu tung für das ganze Volk ist, bei der der Geringste, wie der
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