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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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auf, die unbethciligten Beisitzer, seien es zwei oder drei, je nach der Wichtigkeit der Fälle, hören und sehen Alles. Es werden dem Angeklagten wie den Zeugen die Aussagen einzeln vorgelesen, nicht nach bogenlangen Protokollen, sondern in einzelnen Sätzen, wie es der Gegenstand mit sich bringt. Die Beisitzer hören dies; der Angeklagte wird in einzelnen Sätzen befragt, und er müßte durchaus verstandeslos sein, wenn er nicht auf jeden einzelnen Satz, der ihm so vorgelesen wird, genehmigend oder nicht mit Ja oder Nein sich erklären, Zusätze anbringen und Jrrthümer wi derlegen könnte. Eine größere Bürgschaft für die Schriftlichkeit läßt sich nicht ausfindig machen. Ueberhaupt muß man sich wundern, wie die Schriftlichkeit auf einmal so angegriffen wird, da sie in den Urkunden, in der Presse eine so große Wichtigkeit hat, da ja unser ganzer Grundbesitz mit dem größten Th eil des in Forderungen bestehenden Vermögens ohne sie in der Luft stände. Hier auf einmal wird die Schriftlichkeit, auf welcher die Wohlthat der Presse beruht, niedergetreten, ich möchte sagen, mit Füßen getre ten, als Etwas behandelt, welches keinenAnspruch aufZuverlässig- keit machen, worauf man bei der ^Entscheidung über Leben und Tod, Ehre und Freiheit Nichts setzen könne. Das Be- dürfniß sei für Mündlichkeit und Oeffentlichkeit im Lande vor handen, sagt man ferner, und nimmt auf die Petitionen Bezug. Ich werde auf die Petitionen zurückkommen. Hier sei mir ver gönnt, nur soviel zu bemerken: Unter dem geehrten Stande der Landleute ist das Bedürfniß durchaus nicht vorhanden. Ich habe während der Ferien Gelegenheit genommen, Ortsgerichts personen und Vorstände von mehren Dörfern des mir anvertrau ten Landgerichtsbezirks zu fragen, ob Stimmen unter ihnen seien, welche Mißtrauen gegen unser Criminalgerichtsverfahren zeigen, welche etwa unzufrieden darüber seien, weil Verbrecher nicht zur Strafe gezogen würden, und ob ihnen bekannt sei, daß ein Unschuldiger verdammt würde. Ich habe nicht nur die Vor steher von Landgemeinden, sondern auch andere Personen ge fragt, und obschon ich darauf gedrungen, daß man mir es unver- holen sage, da ich selbst als Vorstand eines großen Gerichtsbe zirks nicht für jeden Fehler stehen könnte, so ist mir doch erklärt worden, daß man völliges Vertrauen zu unserm bisherigen Ver fahren habe. Ebenso hatte ich Gelegenheit, mit einem Geist lichen aus der niedern Gegend in diesen Tagen zu sprechen, der sogehandelt hatte, wie ich, der seine Parochianen gefragt hat, ob sie mit dem jetzigen Criminalproceß unzufrieden seien, ob das Verfahren öffentlich und mündlich werden solle? Niemand hat eine Unzufriedenheit bezeigt, sondern es wurde ihm einstimmig versichert, sie wären sehr zufrieden mit dem Zeitherigen; man wüßte nicht, was man wolle. — Die politische Seite hat man herausgehoben; man hat sogar angeführt, daß es sich hierum Sein oder Nichtsein handle. Nun, wir bestehen, und mehre con- stitutionelle Staaten außer uns bestehen ohne Mündlichkeit und Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen wegen Verbrechen, und in der That sind es blos die politischen Vergehen, welche dabei in Frage kommen. Denn in welchem Zusammenhangs andere Verbrechen, Verfassung und konstitutionelles Wesen mit - der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit stehen soll, weiß ich nicht. Sie dürfen nurz.B. an den Diebstahlund die fleischlichen Verbre chen denken, und Sie werden nicht finden, daß eines davon die Con stitution gefährdet. Die politischen Verbrechen waren es allein; es sind Hochverrats Verschwörung, Majestätsverbrechen, Auf ruhr. Nun, meine hochgeehrtesten Herren, ich glaube nicht, daß solche Verbrechen Sympathie bei uns finden werden. Siewürdm vielmehr eine gerechte Beurtheilung finden, eine gerechtere, als der Napoleon'sche Aufruhr in Straßburg, wo Majestätsverbre cher, die sich fast aller politischen Vergehen schuldig gemacht hat ten, und alles Mögliche, was sie waren, dennoch losgesprochen wurden. Das kann unmöglich der Wunsch irgend eines Mit gliedes der Kammer sein. Man denke an bewegte Zeiten. Meine Herren! wenn bewegte Zeiten vorkommen, so entscheidet ein ganz anderes Gewicht; dann entscheiden Bataillone, Bajonette! Nachdem mehre Male auf der Tribüne Unruhe entstanden, wird dieselbe jetzt so bemerkbar, daß die folgende Aeußerung von Seiten des Präsidii stattfindet: Präsidentv.Haase: Ich muß dasDublicum ersuchen, sich still zu verhalten, widrigenfalls ich genöthigt sein würde, die Galerie raumen zu lassen. Abg. Sachße: ES zeigt sich allerdings da der Ausdruck der Tagesliteratur. Meine Herren! wenn die Worte: Ba taillone, Bajonette anders gedeutet werden sollten, so muß ich sie geschichtlich weiter erläutern. Wer erinnert sich nicht des Rathes der Fünfhundert, als er von Napoleon zu den Fenstern des Versammlungssaales hinausgetrieben wurde. Grenadiere jagten sie heraus. Ebenso wurde in England die lange Kam mer, welche nach Enthauptung des Stuarts Karls I. bestand, von Cromwell herausgejagt. Er schob sie gleichsam stückweise hinaus, und sagte dabei Jedem Etwas, was auf seinen Cha rakter und seine Individualität Bezug nahm. Meine Herren! bei ruhigen Verhältnissen, und die sind bei den Dynastien immer zu erwarten, welche die deutschen Kronen inne haben, bedarf es dieser nicht, und sind solche Ereignisse nicht zu befürchten. Ausnehmend gewinnend ist es allerdings, Jemandem zu sagen: Bei der Mündlichkeit des Verfahrens sieht der Richter dich, er vernimmt von dir jedes Wort, was du sagst, er kann dich über den Sinn desselben fragen, sich Erläuterung erbitten, und ebenso kann er es mit den Zeugen halten. Wenn man das einem schlichten Manne vorhält und ihm sagt/ welche Vorzüge die Mündlichkeit hat, so kann dies ihn gewinnen. Er hat seinen Vertheidiger zur Seite, welcher Fragen an den Zeugen stellen kann. Das Gleiche kann der Staatsanwalt, wie der Richter. Darnach wird ein solcher Mann freilich ant worten: Ich begreife nicht, wie man noch einen Augenblick darüber zweifelhaft ist, ob man dieses System wählen soll. Das ist ja klar und deutlich. Wenn man dem gemeinen Manne aus dem Bauernstand oder einem gemeinen Handwerker, der nicht mit der Tageslitcratur bekannt ist, wenn man ihm ferner sagt, welche Bedenken man gegen die Mündlichkeit hat, — ich lasse die Oeffentlichkeit jetzt noch bei Seite, weil ich später dar über sprechen werde — wenn man ihm erklärt: es wäre recht
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