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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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wir hier thätig sind für das Vaterland, und ich glaube, daß Viele in dieser Kammer sein werden, welche viel größere Nachtheile werden nachweisen können, als es bei Hrn. Gehe der Fall ist. Wenn Bezug daraus genommen worden ist, daß eine Bescheini gung vorliege über die Verhältnisse des Genannten, so mache ich darauf aufmerksam, daß diese Bescheinigung sich blos auf den Umfang seines Geschäftes bezieht; keineswegs wird darin ausge drückt und bescheinigt, daß Hr. Gehe als Stellvertreter in der Kammer zu erscheinen verhindert sei. Zwar hat allerdings der Herr Abg. Leuner so gesprochen, als wenn wir zu folgern hätten, er würde nur wenig Zeit dem Landtage widmen können, aber ich glaube, daß, wenn einmal eine momentane Abwesenheit seiner seits eintrcten sollte, Herr Gehe gewiß diese kurze Zeit hindurch sich den ständischen Arbeiten zu widmen im Stande sein würde. Es geht Vielen von uns so, namentlich denen, die hier im Orte wohnen, daß, während sie hier beschäftigt sind, zu Hause Ge schäfte von Wichtigkeit vorfallen; aber ich kann nicht glaubeu, daß, wenn gleich die Geschäfte der Kammer sehr ernst sind, dieje nigen, welche einen Abgeordneten zu Hause beschäftigen, sich mit einem solchen Ernste nicht vertragen sollten, und er wird wohl im Stande sein, bei vorkommendem Fall von hier aus eine Dis position zu treffen, um keinen besondern Nachtheil zu erleiden. Ich hätte gewünscht, für den genannten Herrn Stellvertreter sprechen zu können, aber mir scheinen die Gründe, welche das verehrte Direktorium angegeben hat, gerechtfertigt zu sein. Abg. Zische: Auch ich habe Gelegenheit gehabt, mich von den Verhältnissen des Herrn Neclamanten zu unterrichten. Ich habe gehört, daß er ein weitverzweigtes, umfängliches Geschäft habe, daß er stets beschäftigt sei; ich muß aber sagen, wenn ein Geschäft so gut eingerichtet ist, daß 7 Commis zur Hand sind, so kann ich mir nicht denken, daß es so ganz unmöglich sein soll te, daß der Inhaber desselben nicht im Stande sek, einige Zeit der ständischen Wirksamkeit zu widmen. Man könnte sagen: es liege in der Reklamation des Herrn Gehe ein gewisser Vorwurf für uns Andere, als wären wir müßige Pflastertreter, was man wohl nicht sagen kann. Es ist gewiß bei weitem schwieriger, wenn ein Geschäftsmann sein Geschäft in der Provinz hat, wenn er meilenweit dorthin zu reisen, als wenn Jemand nur 100 Schritte weit zu gehen hat. Daher muß ich vollkommen dem Gutachten des geehrten Directorii beitreten. Abg. Leuner: Es ist gesagt worden, daß es sehr leicht sein würde, ein Geschäft, wenn es auch noch so umfänglich und schwer zu regieren sei, durch Leute versehen zu lassen. Allein bei einem Ge schäft, wie es Herr Gehe hat, von so großer Vielseitigkeit und Verantwortlichkeit, wird es immer schwer sein, einen Stellvertreter zu finden; da kann man nicht den ersten besten Commis als Ge schäftsführer hinstellen, selbst bei weitem nicht jeden sonst sehr eingeübten. Eine ganz andere Sache ist es bei andern Betrieben, als bei solchen kaufmännischen Geschäften, denn hier gehört strenge Pünktlichkeit dazu, man kann die Sache nicht auf die lange Bank schieben oder übers Knie brechen, es muß schnell und richtig expedirt werden- Eine Beleidigung für die Kammer, von der gesprochen worden, kann ich in der Reklamation des Herrn Gehe nicht finden. Es ist gesagt worden, daß man alle Achtung für Herrn Gehe habe; in diesem Bezug ist anzunehmen, daß er ein Mann ist, der eine ehrenvolle Stellung zu würdigen weiß, und ich glaube überhaupt, daß Niemand eine solche ehrenvolle Stellung zurückweisen werde, wenn er nicht außerordentliche ge wichtige Gründe dazu hat, und daß, wer einsehen sollte, daß diese doch zweifelhaft wären und es sich um seine Ehre handelt, gewiß suchen werde, sich dieser Alternative durch Entscheidung für letztere mittelst Eintritt in die Kammer zu entziehen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Dem Direktorium vermag ich in Bezug auf die Gründe, die dasselbe bestimmt haben, um uns die Ablehnung des Gesuchs von Herrn Gehe zu empfehlen, nicht zu widersprechen; es hat den ehrenvollen Beruf und die Verpflichtung, die Verhandlungen zu leiten, und kann dies nicht, wenn die Kammcrmitglieder sich dem Ruse in die Standever- sammlung leicht entziehen könnten. — Habe ich aber seit nun 30 Jahren in mancherlei öffentlichen Angelegenheiten mich bewegt, so ist doch stets meine Meinung gewesen, daß man Niemand zur Gemeinnützigkeit zwingen, nicht hierbei den Zwang bis auf die Spitze treiben müsse. Aus diesem Grunde werde ich für die Re klamation des Herrn Gehe stimmen. Es ist, meine Herren, eine sehr wohl berechnete Disposition des Wahlgesetzes, welche in §. 18 unter o. der betreffenden Kammer das Recht beilegt, über die daselbst bezeichneten Entschuldigungsgründe zu entscheiden; ein mal weil die Kammer so zusammengesetzt ist, daß es an Leuten nicht fehlt, welche über die einschlagenden Verhältnisse das erfor derliche Urtheil abzugeben vermögen, so daß nicht leicht ein wirk liches persönliches Interesse leiden kann. Doch können Sie, meine Herren, unter manchen Umstanden Gewerbtreibenden sehr wehe thun, wenn Sie dieselben nöthigm, ihrcmWerufe sich zu ent ziehen. Andererseits ist aber die fragliche Disposition des Wahl gesetzes heilsam, weil hier bei voller Oeffcntlichkeit alle Gründe für und wider eine Reklamation sich vernehmen lassen, und man es dann dem Antheil nehmenden vaterländischen Publicum selbst überlassen kann, sich sein Urtheil darüber zu bilden- Abg. aus dem Winkel: Es ist nicht zu leugnen, daß die Stellung eines Stellvertreters keine angenehme ist, und man wird bei jedem Wahlconvent immer finden, daß eine Art, ich möchte sagen, von Widerwillen gegen diese Ernennung herrsche, was auch im Ganzen Keinem zu verdenken ist; denn es kommt einer mitten in das Geschäft hinein, er ist längere Zeit in der Kammer, ohne daß er wirklich thätig dabei sein kann, und ehe er noch den Geschäftsgang kennen lernt, kommt sein Abgeordneter wieder herein. Ich gebe zu und weiß aus Erfahrung, daß Viele nicht die Stelle eines Stellvertreters gern annehmen; allein es ist einmal festgesetzt, und daher muß man suchen, von Seiten der Kammer die Reklamationen so viel wie möglich zu verhindern. Wenn man auf die Billigkeitsgründe zurückkommen will, so werden sich viele Reklamationen finden, welche von solchen Billigkeitsgründen voll sind. Ich glaube, daß es ganz vorzüg lich darauf ankommen muß, das Gesetz aufrecht zu erhalten.
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