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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Abgeordnete in Bezug auf die Schwurgerichte gesagt hat. Ich muß ausdrücklich bemerken, daß ich das für eines der gewöhnli chen Mittel halte, wodurch man die Begriffe zu verwirren und die öffentliche Meinung irre zu leiten beabsichtigt. Dieses Mit tels haben sich freilich nicht blos Abgeordnete in der Ständever sammlung, sondern auch selbst Schriftsteller bedient. Es ist zu beklagen, daß man nicht zu der Ueberzeugung gebracht werden will, daß Deffentlichkeit, Mündlichkeit und Anklagcverfahren auch ohne Schwurgerichte ausführbar sind und mit ihnen in gar keinem notwendigen Zusammenhänge stehen. Das Letztere muß ich mir auch erlauben, auf die Aeußerung des Herrn königl. Commissars zu erwiedern, insofern er sich darauf bezogen hat, daß auch in der ersten Kammer von mehren Seiten Stimmen laut geworden wären, es wäre das Vaterland zu beklagen und zu beweinen, wenn solche Zustände in Sachsen sollten eingeführt werden. Diese mir wohlbekannten Aeußerungen bezogen sich aber durchaus nicht auf die Vorschläge der Deputation, sondern galten allein den Schwurgerichten; diese sind aber von der De putation nicht empfohlen worden. Abg. v. Gab lenz: Der wenigen Notizen zur Widerlegung des Abg. Sachße bedarf es nicht mehr, indem dieses der Referent bereits übernommen hat. Ich werde mir daher nur einige Worte zur Motivirung meiner Abstimmung erlauben. Ich habe den Gegenstand, wie bereits gestern der Abg. v. Watzdorf ange deutet hat, von dem wissenschaftlichen und politischen Gesichts punkte aus betrachtet. Was den wissenschaftlichen Gesichtspunkt betrifft, so kann ich als Laie mir ein tieferes Eingehen ersparen, da von diesem Standpunkte aus Männer vom Fach mit Klarheit gesprochen und Manches verdeutlicht haben, welches der Laie bis dahin nicht hat klar sehen können. Mir hat die Wissenschaft so viel verdeutlicht, daß, man möge mich an eine Stelle, an welche man will, die des Richters, die des unschuldig Angeklagten, endlich auch die des schuldig Angeklagten setzen, ich Mündlichkeit und Deffentlichkeit vorziehe; als Richter die Mündlichkeit, d. h. die Unmittelbarkeitum deswillen, weil sie mir mehr Ueberzeugung und größereSicherheit im Urtheile gewährt; als unschuldig Angeklagter sehe ich in der Deffentlichkeit die einzig mögliche Ehrenerklärung; für den schuldig Angeklagten wird die Deffentlichkeit der einzige Trost, indem sie das Verbrechen nicht in seiner Nacktheit darstellt, sondern die Triebfedern mit an das Tageslicht bringt, die nur zu ost in Kummer, Hunger, Noth und Sorgen bestehen. Vom po litischen Standpunkte aus bin ich für die Deffentlichkeit im All gemeinen, weil ich glaube, daß man durchgehends Harmonie in der Gesetzgebung wünschen muß. Unser Grundverfassungsgesetz ist auf die Basis der Deffentlichkeit gestellt. Seit dieser Zeit — dies ist meine Ansicht — muß diese Deffentlichkeit und diese Basis in der Gesetzgebung extendirt werden, soweit als nur irgend möglich. Frage ich mich übrigens und betrachte ich es, woher der Wunsch nach Deffentlichkeit entstehe, so kann ich nicht anders sagen, als, ich halte dafür, daß er eine folgerechte, natürliche und nothwendige Wirkung der Deffentlichkeit unserer Grundverfassung ist. Bedingt nun aber diese Deffentlichkeit unserer Verfassung andererseits mehr Theilnahme an den IS. öffentlichen Zuständen, mehr Einsicht bei den einzelnen Gesetz-, entwürfen, so erfordert sie ein mehr vorbereitetes Rechtsgefühl, einen mehr verbreiteten Nechtssinn, eine mehr verbreitete Rechts- kenntniß, und es können diese nicht schneller in die Massen über getragen werden, als wenn unter den Augen des Volks das Recht verhandelt wird. Um so mehr ist es nöhig, das Gesagte zu verbreiten, weil diese öffentliche Theilnahme bei uns noch in ihrer jugendlichen Entwickelung ist, der Belebung, der Führung und Leitung ganz besonders bedarf. Dieses sind die Gründe, warum ich im Allgemeinen dafür stimme. Speciell, warum ich den Wunsch hege, daß ein Gesetzentwurf, auf Deffentlichkeit und Mündlichkeit basirt, gegeben werden möge, füge ich bei, weil ich glaube, daß der Wunsch darnach jetzt noch im Entstehen, nicht vollkommnes Bedürfniß ist, weil ich glaube, daß es jetzt noch ganz in der Hand des Gesetzgebers liegt, die Grenzlinie zu be zeichnen, wie weit er die eine und die andere zu extendiren für gut hält und extendiren will. Setzt man sich diesem Wunsche aber stets entgegen, so dürfte er leicht ein Bedürfniß werden, und ich sehe den Zeitpunkt nicht mehr zu fern, wo in Folge einer Nothwendkgkeit die Grenzen, welche das Deputatkonsgutachten angegeben hat, weithin überschritten werden müssen, wo der Ge setzgeber nicht mehr sich die Grenzlinie stecken kann, sondern die nehmen muß, welche ihm gesteckt wird. Dieses führe ich noch an gegen diejenigen, welche da sagen, daß die Jury die Folge sei, wenn man sich jetzt für Deffentlichkeit und Mündlichkeit er kläre. Nicht diejenigen, welche heute dafür sprechen und stim men, rufen die Jury hervor mit allen den Uebeln und Mangeln, die man ihr nachsagt, sondern diejenigen, welche ganz und gar Nichts von einer zeitgemäßen Reform wissen wollen, welche nicht an den Wunsch des Volkes und an das Bedürfniß glauben und nicht eher daran werden glauben wollen, als bis das Volk sich die Gerichtsstuben selbst öffnet — diese Art der Reform wünsche ich nicht; ich ziehe es vor, ihr in Zeiten zu begegnen. Hieran knüpfe ich noch einigeBemerkungen in Folge einiger Aeußerungen des Abg. v. Thielau, worauf von Seiten des Herrn Staatsmi nisters einige Erläuterungen erj olgten. Der Abg. v. Thielau hatte aus mehren Aeußerungen des Herrn Staatsministees in der ersten Kammerden Sinn entnehmen zu können geglaubt, daß die Staats regierung, wenn das Bedürfniß nachOcffentlkchkeitundMündlich- keit sich herausstelle, diesem Bedürfniß nicht entgegentreten werde, zur Zeit aber 'sich davon noch nicht überzeugt habe. Es wurde diese Aeußerung von dem Herrn Staatsministrr in der Art be richtigt, daß derselbe sagte, wie die Negierung nur be zweifle, daß die öffentliche Meinung über sie Sache selbst aufgeklärt, sei, und nur dann werde sich die Regierung anders bestimmen, wenn sie ein anderes Verfahren als das bessere und rich tigere erkenne. Was nun das Aufgeklärtsein der öffent lichen Meinung betrifft über die Sache selbst, so habe ich nicht umhin gekonnt, mich zu fragen: was versteht man unter der Sache selbst? Versteht man darunter die Ausführung, das Verfahren selbst, so glaube ich, daß die öffentliche Meinung darüber nicht aufgeklärt ist; ich glaube aber auch, die Kammer ist 3
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