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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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darüber nicht aufgeklärt, darum handelt es sich aber auch zur Zeit noch nicht; die Kammerwill ein Verfahren, welches irgendwo besteht, nicht haben, sondern em neu zu schaffendes; über das Ver fahren, über dieses Geschenk der Zukunft also können die öffent liche Meinung und die Kammer nicht aufgeklärt sein. Es handelt sich demnach um die Basis. Diese ist die Mündlichkeit und Def- fentlichkeit. Ich gebe selbst zu, daß die Mündlichkeit ihre Popu larität zu danken hat dem Umstande, daß sic mit der Oeffent- lkchkeit Hand in Hand geht; was aber Oeffentlichkeit heißt, das weiß doch Jedermann. Die zweite Aeußerung des Herrn Staats ministers betreffend: daß die Regierung sich nur dann anders be stimmen werde, wenn sie sich von dem andern als bessern überzeugt habe, so muß ich einschalten, daß ich in constitutionel- len Staaten die öffentlichen Organe, d. h. die Kammern,fürdenWegweiserhalte, dendie Regie rung zu beachten habe. — Es ist schwer anzunehmcn, daß die Debatte der Staatsregierung eine andereUcberzeugung geben werde; doch kann ich nicht umhin, einen Grund zu erwähnen, den ich für schlagend halte; selbst wenn ich der größte Gegner der Oeffentlichkeit gewesen wäre, und alle Gründe widerlegt gefun den hätte, so ist ein Grund, den der Abgeordnete v. Lhielau an geführt hat, der in meinen Augen über die Zukunft des zeit- herigen Verfahrens den Stab bricht. Ich weiß nicht, ob sich die Worte des Herrn Commissars bei der Eröffnung gegen die Aeußerung des Abg.v. Lhielau bezogen; es sagt der Herr v. Lhielau: daß er die feste Ansicht habe, wie nach der gerechten Kritik, welche das bisherige Verfahren iu der Debatte erleiden werde, es gegen das Miß trauen des Volks nicht mehr werde Stand halten können. Es ist dies eine so schlagende Wahrheit, daß sie durch Nichts widerlegt werden kann. Nachdem die Mangel des bisheri gen Verfahrens so aufgedccktworden sind, ist es nichtmöglich, das Mißtrauen fernerhin zu beseitigen; Mißtrauen aber ist Etwas, das da weiter frißt, das nicht stillstehen bleibt. Das Mißrrauen gegen das Verfahren wird bestehen; so sehr und mit so großem Rechte auch gerühmt worden ist, daß dem Richter volles Ver trauen zu schenken sei, so wird sich doch das Mißtrauen des Volks auch auf die Richter übertragen. Die Beibehaltung des Verfahrens aber, von dem man sich eingestehen muß, daß das Volk ihm ferner mißtrauen werde, welches dazu führt, daß das Volk dem ganzen Richterstand mißtrauen wird, wird und kann doch nimmermehr, selbst wenn es bisher war, ferner noch das Bessere sein! — Wer übrigens sorgsam gefolgt ist. wird einge stehen müssen, daß mitunter von der Sache selbst abgewichen wurde. Es ist von einer Seite vorzugsweise in einer frühem Sitzung die Mangelhaftigkeit des bisherigen Verfahrens der Regierung gegenüber gestellt worden; man hat ihr Ueberzcu- gung von der Mangelhaftigkeit des bisherigen geben wollen; nun, davon ist aber die Staatsregierung wohl selbst überzeugt; sie hat dies bewiesen, indem sie Veränderungen vorgeschlagen hat. Andererseits wurde als Replik von der Staatsregierung und heute vom Abg. Sachße immer nur das Verfahren Frank reichs, Englands und der Rheinprovinzen cktkrt und bestritten. Man wollte uns, indem man uns die Mangel jenes Ver fahrens aufdeckte, die ganze Basis streitig machen. Ich muß aber gestehen, daß damit, wenn man die Mangel des französi schen Verfahrens aufeeckt, die Frage, um die es sich handelt, ganz und gar nicht beantwortet ist. Wäre auch das französische Verfahren das schlechteste, so hat es doch mit der vorliegenden Frage nicht so unbedingten Zusammenhang. Die Kammer will zwar das französische Verfahren nicht. Sic will, wenn sonst in der Majorität ich mich nicht irre, sie will nur die Frage beantwor tethaben: Ist es möglich, daß ein gutes Criminal- verfahren auf Mündlichkeit, d. h. Unmittelbar keit, verbunden mit gewisser Schriftlichkeit und Oeffentlichkeit, begründet werden kann? und so lange die Staatsregicrung nicht sagt, daß diese Basis eben durch die Vereinigung so ganz schlecht ist, und siees nicht zuläßt, daß etwas Gutes darauf begründet werden kann, so ist das nicht wi derlegt, was die Kammer wünscht, denn die Kammer selbst will eben über die Basis nur verhandelt haben. Deshalb kann ich nicht umhin, das Staatsministerium zu ersuchen, mir, wenn auch erst bei seinem Schlußworte, auf die Frage Antwort zu ge ben: Ob es dafür halte, daß die Verbindung von Unmittelbarkeit und Schriftlichkeit mitmodifi- cirter Oeffentlichkeit unvereinbar sei, um als Basis eines guten Criminalverfahrens zu die nen? Die Oeffentlichkeit motivirt hat der Abg. v. Mayer. Die Ansicht der Kammer, wenigstens der Deputation und der Majorität, geht nicht auf Schwurgerichte, sondern nur auf ein neues Verfahren, auf die citirte Basis begründet. Ich für meinen Lheil halte dafür, daß diese vcrbundeneBasis nicht nur möglich, sondern auch zeitgemäß richtig und besser, als eine einfache ist— ich halte dafür, daß gerade unser Ministerium auf diese Basis ein gutes Criminalverfahrcn gründen kann. Das Ministerium ist unterrichtet, auf einer Seite von den Mängeln des bei uns bestehenden bisherigen Verfahrens, auf der andern Seite, wie dies die Motive selbst zeigen, kennt es die Mängel des französischen Verfahrens. Kennt es nun die Mängel des Einen und des Andern, so wird cs ein Verfahren aufstellen, in welchem diese Mängel möglichst beseitigt sind;' es wird nur aus guter Quelle schöpfen und uns das vorlegen, was wir wünschen, ein von ihm selbst geschaffenes, ein neues, ein sächsisches, ein deutsches Verfahren; denn es ist nicht zu leugnen,daß die Frage eine Ehrenfrage fürDeutschland geworden i st. Ganz Deutschland sieht darauf, wo und auf welche Art der erste Schritt geschehen werde. Ich würde stolz darauf sein, wenn Sachsen Vorgänger wäre und nicht Nachzügler, wenn von un serm Vater lande aus der erste Schritt zu einer Reform geschähe, die vielleicht ganz Deutschland eine sichere, eine festere und bessere Basis des Criminall verfahrens geben könnte für die nächsten Jahrhunderte. Die Aufgabe ist schwer, aber schön und ehrenvoll,, der Mühe werth und lohnend im Erfolge. Daß sie von Nie mand besser gelöst werden könne, als von unserm Mi ni sie rio, ist nicht meine persönliche Ansicht nur, nicht blos
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