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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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was die Deputation vorgeschlagen hat. Dadurch ist die Petition veranlaßt worden. Die Unterschriften haben mir gezeigt, daß sie durchaus herrühren von Männern, die Achtung und Ver trauen in Anspruch nehmen dürfen. Es sind theils Gelehrte (aber keine Juristen!), theils Kaufleute, zum Lheil andere Ge- werbtreibende. Indem ich diese Petition der außerordentlichen Deputation zur Berücksichtigung zu übergeben bitte, muß ich doch auch einem Wunsche Genüge leisten, der in der Schrift, welche ich gestern Abends erhielt, ausgesprochen ist. Dieser Wunsch geht dahin, daß es der hohen Kammer gefallen mög», zu beschließen, daß diese Petition ihr vorgelesen werde, wobei ich bemerken muß, daß sie sehr kurz ist und wenig aufhält. Präsident v. Haase: Will die Kammer, daß ihr diese Pe tition vorgelesen werde? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Petition an ihre außerordentliche Deputation verweisen? — Ebenfalls ein stimmig bejaht. Secretair Abg. v. Schröder: Der königliche Herr Com- miffar hat mich so eben auf einen in dem von mir vorhin vorge lesenen Protokolle enthaltenen Jrrthum aufmerksam gemacht, und ich bin der Kammer schuldig, das Protokoll, wie es darauf in der betreffenden Stelle verändert worden ist, mitzutheilen. Der von dem Herrn Commissar gerügte Jrrthum ist allerdings vorhanden, und ich erinnere mich nun recht wohl, daß der Herr Commissar so gesprochen hat, wie er mir jetzt eben mit- getheilt. Mein Protokoll über den Schluß seiner Rede lautete früher so: „der königliche Herr Commissar schloß seine Rede da mit, daß er versicherte, wie es ihm Pflicht gewesen sei, dieses ernste Wort vor Beginn der heutigen Verhandlung zu sprechen, in der Erwartung, daß es werde beachtet werden." Indessen diese letzte Erwartung hatte der Herr Commissar nicht ausgesprochen, sondern seine Rede mit den Worten geschlossen: „ich werde nunmehr der Fortsetzung Ihrer Berathung aufmerk sam folgen." Ich habe deshalb die betreffende Stelle meines Protokolls in Hoffnung Ihrer Genehmigung sofort abgeändert, wornach dieselbe nunmehr lautet: „re. Verhandlung zu sprechen, und werde er nunmehr der Fortsetzung der Bera thung aufmerksam folgen." Ich glaube, daß das Pro tokoll dadurch nun richtiger geworden ist. Präsident 0. Haase: Es wird die Kammer mit dieser Veränderung einverstanden sein, und wir 'gehen nunmehr, nach dem ich Ihnen jedoch angezeigt habe, daß der Abg. Stockmann seine heutige Abwesenheit durch dringende Abhaltung entschuldigt hat, zur heutigen Tagesordnung über. Der Abg. Georgi hat zu erst das Wort. Agg. Georgi: Meine Herren! Kann cs auch nicht meine Absicht sein, in einer Angelegenheit, die bereits so gründlich und erschöpfend berathm worden ist und es noch werden wird, -er verehrten Kammer auch noch ausführlich die Ansichten eines Laien darzulegen, der noch dazu sehr wenig sich dazu befähigt fühlt; kann es noch weniger mir in den Sinn kommen, auf Spezialitäten und eine Controverse darüber einzugehen, so habe ich doch geglaubt, in einer so hochwichtigen Angelegenheit einige we nige aphoristische Bemerkungen und eine kurze Motivkrung mei ner Abstimmung, wäre es auch nur in der Form des Ausdruckes einer Ueberzeugung, der verehrten Kammer darlegen zu dürfen. Ich habe lange und sorgsam geprüft, muß aber nun aus voller Ueberzeugung entschieden und warm mich aussprechen für den Anklageproceß, für das mündliche und öffentliche Verfahren vor gelehrten Richtern, öffentlich mit den wenigen Modifikatio nen, welche die Sittlichkeit vielleicht erheischen möchte. Ich muß mich dafür erklären im Interesse gesicherteren Rechts schutzes, im Interesse zweckmäßigerer Rechtspflege, im Interesse der konsequenten Entwickelung unsers konstitutionellen Princips und des gemäßigten Fortschrittes in politischer Beziehung über haupt. Ich bin der Meinung, meine Herren, daß der Schul dige von Nichts mehr zu fürchten, der Unschuldige von Nichts mehr zu hoffen habe, als vom Licht, und daß, je mehr wir unsere Gerichtssäle öffnen können diesem Licht, je mehr alle Strah len, die zu sammeln sind, direkt oder im Reflex sich vereinigen können auf den Punkt, auf den es ankommt, der Sieg der Wahrheit, Schutz gegen das Verbrechen, Schutz für die Un schuld zumeist zu hoffen sind. Wer aber möchte behaupten, daß im Angesichte des Volkes, im Angesichte der öffentlichen Mei nung der Trug, die Lüge,- die Täuschung so leicht und dreist sich möchten geltend machen können, als hinter verschlossenen Thüren? Wer möchte ferner behaupten, daß die auf Grund der Verhandlungen gebildete öffentliche Meinung dem Ausspruche des Gerichtes nicht noch ein Gewicht geben werde, das es jetzt nicht hat, ein Gewicht, ungünstig allerdings dem Schuldigen, dem Unschuldigen aber erst zu wahrer Rechtfertigung? Wer möchte endlich leugnen, daß die durch die öffentlichen Verhand lungen gebildete öffentliche Meinung sicherer den Grad von Schuld oder Unschuld heraussinden werde, den das geschriebene Gesetz und das Erkenntniß darauf nie genau treffen können, weil er abhängig ist von Vorbedingungen und Verhältnissen, die im Ein zelnen erwogen und erfaßt werden können ? Ich muß aber auch die Meinung hegen, daß das von der Deputation vorgeschlagene Ver fahren zu schnellerer, wohlfeilerer und sichrerer Rechtspflege führen werde. Zu schnellerer — das scheinen mir die statistischen Notizen über die Dauer der Criminalprocesse in den Ländern zu beweisen, die das mündliche und öffentliche Verfahren haben, und die in Bezie hung auf Frankreich erst noch kürzlich bekannt gemacht worden sind; zu wohlfeilerer — weil ich glauben muß, daß die Kosten immer mehr oder weniger von der Dauer der Proeesse abhangcn werden, unddann weil das eigentlicheKostenfacitnicht das ist, wasausdcr Staatskasse für die Rechtspflege zugeschossen, sondern das, was zuletzt aus den Taschen der Unterthanen in Summe dafür ausgege ben wird. Zu sichrerer — weil ich mich nicht von der Ueberzeugung trennen kann, daß das Urthel, gegründet auf eine tüchtige Vor untersuchung und dann auf die lebensfrische Verhandlung vor den Augen und Ohren der erkennenden Richter selbst, jedenfalls den Vorzug haben muß vor dem Urthel,. gegründet auf Stöße von Acten, durch die sich nicht einmal der Urthelsverfasser, sondern der Referent mühsam hindurcharbeiten muß, vordem Urthel, ge-
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