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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gründet aufProtokolle, die, man sage was man wolle, rücksichtllch ihrer innern Wahrheit immer mehr oder weniger abhängig sein wer den von dem mehr oder minder guten Willen der großem oder gerin gem moralischen und intellektuellen Capacitat des Protokollanten. — Es ist geäußert worden, daß die hohe Ehrenhaftigkeit unserer Richter mancheMangel des jetzigenVerfahrens ausgleiche. Auch ich bin dieser Ansicht, und erlaube mir, in dieser Beziehung beiläufig noch eines Umstandes zu erwähnen, aufden ich kein großes Gewicht lege, der aber doch noch nicht erwähnt worden ist. Nach der jetzi gen Verfassung der Patrimonalgerichte besteht bei vielen, vielleicht bei den meisten derselben, zwischen den Gerichtsherren und den Gerichtsbefohlenen der Vertrag, daß die Kosten der Untersuchun gen, falls sie, wie gewöhnlich, von den Jnculpaten nicht aufzu bringen sind, von den Gerichtsunterthanen getragen werden müs sen, wenn das Urthel eine gewisse Höhe des Strafmaßes erreicht. Bei dem eigenthümlichen Verhältnisse zwischen den meisten Patri- monialrichtem und den Gerichtsherren geht daraus hervor, daß, wenn das Urthel streng ausfällt, der Richter von den Unterthanen die ganzen Kosten für alle seine Bemühungen und Verläge er halten, wenn es minder streng ausfällt, er von dem Gerichtsherrn nur seine Verläge zurückerstattet bekommen wird. Der Unter suchungsrichter ist, also persönlich pecuniär dabei betheiligt, daß auf eine hohe Strafe erkannt werde. Ob es gut sei, dergleichen Conflicte fortbestehen zu lassen, muß ich Ihrem Urtheile über lassen.— Es hataberdie vorliegende Angelegenheit allerdings auch eine wichtige politische Bedeutung, und die Gegner wie die Fürspre cher der Sache werden, die Hand aufs Herz, bekennen müssen, poli tische Gründe haben mitgewirkt zur Bildung ihrer Ueberzeugung. Ja, ich möchte glauben, daß, wie viele Gründe auch von denGegnem Les Deputationsgutachtens vorgebracht worden sind, diejenigen, welche sie nicht gesagt haben, ihre unwichtigsten nicht sind. Von der politischen Seite also betrachtet, muß ich die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens vor studirten Richtern erkennen als eine nothwendige Consequenz unsers konstitutionellen Princips, als einen Fortschritt in politischer Hinsicht. Ocffent- lichkeit und Controls sind die Grundstützen des konstitutionellen Staats; sie mangelten der Verwaltung unserer Angelegenheiten vor Begründung der Verfassung, und wie vieles Gute die Ver waltung auch haben mochte, die Reformen, deren wir uns er freuen, brachen sich Bahn, weil mit jenen Stützen ihr das Ver trauen mangelte. Und in der Thal, meine Herren, müssen di?großen Fortschritte, die langsam seit Jahrhunderten sich zuge tragen haben im Reiche der Geister, die ganz andere Stufe der Bildung, der erhöhte Grad innerer Freiheit bei der Nation nicht auch zu einer Reform äußerer Institutionen führen, wenn nicht unheilbarer Zwiespalt entstehen soll? Und mit welchem Rechte können wir unsere Strafrechtspflege für eine Institution halten, welche dieser Reform nicht bedürfe? Meine Herren, ich gehöre nicht zu den Nadicalreformern; ich werde Bestrebungen nach Ex tremen immer fremd bleiben, weil ich denke, daß, wie im innern Leben der Nation Alles nur nach und nach sich zuträgt, so werde die Harmonie gestört ebenso durch zu schnelle, als durch zu sehr verzögerte äußere Umgestaltung, und das rechte Maß, die rrch- II. 20. tige Anpassung zu finden, das sei die wahre Weisheit und die rechte Liebe zum Ganzen. Aber gerade von diesem Standpunkte aus, demselben, von welchem aus ich mich entschieden gegen Ge- schwornengerichte aussprechen muß, leugne ich, daß das, was die hohe Staatsregierung zwar auch unter der Fahne der Reform, aber unter Beibehaltung aller alten Grundmaximen hier dar bietet, irgendwie genüge den Anforderungen der Wissenschaft, der Zeit und der Bildungsstufe der Nation. Ich muß es so lange leugnen, als die Duplicität und Lriplicität der Functionen des Untersuchungsrichters fortbestehen soll; ich muß es leugnen, so lange die Urthel nur auf Protokolle und Acten und nicht auf unmittelbare Wahrnehmung der Richter gegründet werden sollen; ich muß es leugnen, so lange als man dem Grundsätze die Aner kennung verweigert, daß das Volk ein Recht habe, sich zu über zeugen, wie Recht ihm gesprochen werde, da, wo es sich um Verletzung seiner Rechte, der Rechte der Gesellschaft durch das Verbrechen handelt. Man hat im Hintergründe dessen, was wir wünschen, uns immer wieder die Schwurgerichte als ein Schreckbild gezeigt; man ist uns aber die Beweisführung schuldig geblieben, daß nach dem, was wir beantragen, das Schwurgericht auch wirklich folgen müsse. Ich habe den Beweis dafür noch nicht gehört, und es ist mir auch kein Land bekannt, wo die Sache diesen Gang genommen hätte. Nun, meine Herren, auch ich würde die sofortige oder baldige Einfüh rung der Schwurgerichte für ein Unglück halten; auch ich kann nicht verkennen, daß die Bewegung in dieser Richtung geht; aber ich leugne entschieden, daß es weiser sei, sich dieser Bewegung schroff entgegenzustellen, als vielmehr sie zu erfassen und zu be herrschen. Hätte die hohe Staatsregierung vor zehn Jahren einen Gesetzentwurf mit Reformen für die Strafrechtspflege ge bracht, so würde dies früher mit weit weniger Concessionen ha ben geschehen können, als jetzt; ich bin überzeugt, man wäre damit auf eine lange Zeit darüber hingekommen, und wir wür den uns heute wahrscheinlich mit etwas Anderm beschäftigen. Nimmt jetzt die Regierung die Reformvorschläge in der Haupt sache an, wie sie die Deputation vorlegt, sicher ist dann auf eine lange Zukunft hinaus die Angelegenheit damit abgethan und ge regelt. Es ist aber meine feste Ueberzeugung, daß, wenn sie in der Hauptsache noch zehn Jahre im bisherigen Zustande bleibt, wenn dann die Negierung gezwungenist, zu reformi- ren, das, was heute genügt, dann nicht mehr genügen wird; — die Schwurgerichte werden dann viel lauter und ungestümer anklopfen, als es heute noch der Fall ist. Es ist immer aufs Neue die alte Wahrheit mit den sybillinischm Büchern. — Jede Behauptung eines Standpunktes, der nicht mehr zu behaupten ist, straft sich früher oder später, nach der Erfahrung aller Zeiten. Ich hoffe, die hohe Staatsregierung werde aus den Verhand lungen dieser Lage und der vergangenen sich überzeugen, daß sie in der Ehat auf einem solchen Siandpunkte sich befindet mit der vorliegenden Angelegenheit. Bin ich recht unterrichtet, so hat noch kürzlich der Justizminister eines benachbarten großen Staates durch die Presse erklärt, daß das Jnquisüionsvcrfahrrn der Mangel an Oeffentlichkeit und Mündlichkeit zu den großen 1 *
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