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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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schuldig ist. Ehre unfern Richtern, deren rechtlicher Sinn und Rechtsbildung den Angeschuldigten eine Bürgschaft war, daß man selbst bei so ungenügendem Verfahren weniger von unge rechten Urtheklen hört. Aber in constitutionellen Staaten be gnügt man sich nicht mit persönlichen Bürgschaften. Darin liegt aber der Grund des ganzen constitutionellen Systems. Hat doch das Volk jedenfalls auch Vertrauen zu uns, seinen Vertretern, und gleichwohl würde es in dem Augenblick verschwunden sein, in welchem wir uns in geheimnißvolles Dunkel zurückzögen. Das Volk erkennt nun einmal, und das mit Recht, in der Oeffentlich- keit das erste Mittel des Schutzes bürgerlicher Freiheit. Warum also einem biedern festen Volke versagen, was Keinem geschadet? Denn noch nie hat freie Publicität geschadet, und noch nie hat un terdrückte Publicirät auch nur scheinbar genützt. Den größten Vor- theil von der Oeffentlichkeit hat aberstets die Regierung. Wiedurch die Oeffentlichkeit'.die Richter in ihrem Ansehen, die Strafjustiz an Kraft und Nachdruck gewinnen würde, wie dieselbe also im Interesse aller würdigen Richter und Untersuchungsbeamten liegt, das will ich nur andeuten, nicht weiter ausführen; denn es dürste schon von frühem Rednern ausführlich gezeigt worden sein. Das Vertrauen des Volkes zur Justiz ist aber eine wesentliche Be dingung eines gesicherten Rechtszustandes. Wie aber jetzt die Sachen stehen, kann dieses Vertrauen nur durch Oeffentlichkeit erhalten werden. Denn so wahr wir hier sind, die Volksgesin nung lauter und treu auszusprechen, so gewiß weiß ich, daß nach solchen Vorgängen das Ansehen der Gerichte, das Vertrauen des Volkes zur Gerechtigkeitspflege nur verlieren, nicht gewinnen kann. Das wäre ein trauriges Schicksal für unfern Staat, ein trauriges Schicksal für unsere redlichen Richter, welche nichts dafür können, daß das jetzige Verfahren nicht geeignet ist, ihnen das Vertrauen des Volkes zu bewahren. Es gibt kein treueres, der gesetzlichen Ordnung ergebeneres Volk, als das der Sachsen; wohlan, so zweifeln wir nicht, daß die hohe Staatsregierung ferner keinen Anstand nehmen werde, das zu geben, was Wissen schaft, Erfahrung und constitutionelles Princ'p fordern. — Ich würde mir nicht erlauben, noch einige Worte über die Schwur gerichte beizufügen; denn unsere Deputation, mit der ich von Wort zu Wort einverstanden bin, hat sie nicht verlangt. Ich willbestimmte und feste, aber besonnene und allmälige Fortschritte zum Bessern im Volksleben, so daß sich das Volk des Fortschritts auch bewußt und'froh werde. Schon deshalb kann ich nicht glauben, daß es jetzt an der Zeit sei, Schwurgerichte einzufüh ren; ich kann auch den Wunsch derselben nicht aussprechen, da mit wir uns nicht noch weiter von den Ansichten der Regierung entfernen, als es schon durch den Deputationsbericht geschehen ist. Allein wenn ich bedenke, daß die civilisirtesten und freiesten Völker die Schwurgerichte als ihr heiligstes Palladium ehren, daß die erfahrensten Staatsmänner ihnen das Wort reden, (man denke nur an die englischen) so muß ich doch den scharfen Tadel derselben und die Aeußcrungen, daß man das Vaterland bekla gen müßte, wenn je sie bei uns Eingang fänden, für unbegrün det und einseitig halten. Ich erlaube mir, in dieser Beziehung die Aeußerungen eines Mannes vorzutragen, dem man am aller wenigsten den Vorwurf machen kann, daß er aufKosten der Regie- rungsrechte die Rechte des Volkes zu erweitern geneigt sein dürfte. Es ist der königl. bayer'fche Staatsminister v. Abel, welcher sich im Jahre 1831 in der 68sten öffentlichen Sitzung der zwei ten Kammer der königl. bayer'schen Ständeversammlung in Be zug auf die Schwurgerichte folgendermaßen ausgesprochen hat: „Die Verdrängung des Jnquisitionsprocesses und mit demselben die Verbannung des Ueberrestes der peinlichen Frage, die, wie man mit Humanität sich auch brüsten möge, doch jederzeit, wenn auch unter mildern Formen, da fortbesteht, wo die Erlangung des Bekenntnisses des Angeschuldigten das letzte Ziel aller Bestrebungen des Untersuchungsrichters bleibt, und dem rohen, unmenschlichen Mittel der körperlichen Peinigung nur das weniger grelle der psychologi chenNöthigurg— ich möchte sagen, der geistigen Tortur — substituirt ist:—die Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit desStrafverfahrens, dieser unbestechlichen, treuen Wäch terinnen des Rechtes und des Gesetzes, die den Angeklagten bis in die hoffnungsarme Einsamkeit des düstern Kerkers tröstend ge leiten, und ihm selbst da noch die Beruhigung gewähren, daß seine Klagen nicht ungehört an den stummen Mauern verhallen, sind das nicht neue wichtige Garantien für die bürgerliche Freiheit? Zeugen sie nicht von dem redlichen, entschiedenen Willen der Staatsregierung, in der Entwicklung d:s constitutionellen Systems, in der Begründung der öffentli chen Freiheiten mit festem, aber auch mit besonnenem Schritte voranzuschreitenl? Und soll ich, meine Herren, Sie aus den hohen Werth der Geschwornengerichte aufmerksam machen? — Diese Institution, sie wirdivon allen Völkern, die sich ihres Besitzes zu erfreuen haben, von den Gebildetsten der civilisirten Weltals das Palladium aller bürgerlichen und politischen Frei heit geschätzt und geachtet; ihr Besitz ist der Stolz und die Zu versicht des Briten, des Nordamerikaners und des Franzosen/ Meine Herren! ich habe mich nicht auf die Aeußerung dieses bay erischen Ministers bezogen, um für meine Ansicht über die Ge schwornengerichte eine Autoutät zu erhalten; es würde das mei ner geäußerten Meinung entgegenstehen. Ich habe mich nur deshalb darauf bezogen, um ;u beweisen, daß es doch nicht so etwas ganz Erschreckliches ist, wenn man sich im Jahre 1843 in einer deutschen Ständeversammlung auf die Geschwornengerichte bezieht, oder mitunter den Wunsch nach denselben leise ausspricht. — Endlich bleibt mir noch übrig, wenige Worte über den vorgetrqgenen, in der ersten Kammer ange nommenen Vorschlag des Abgeordneten der Landesun'versität zu sagen. Ich stimme auch hierin mit der Deputation überein, also gegen den Antrag. Es hat dem g 'lehrten Antragsteller nicht gefallen, sich über das Pn'ncip auszusprechen. Ich habe zwar den Antrag dazu benutzt, um eine Uebereinstimmung der ersten Kammer mit der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit unter den Par teien in Aussicht zu stellen; allein es ist doch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der Antrag auch anders ausgelegt werde. Diese Möglichkeit wird uns rechtfertigen, wenn wir uns nicht auf denselben einlassen. Der Herr Antragsteller kann uns das
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