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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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mehr solche Massen zu'schreiben sind, so muß auch dadurch Geldersparung gemacht werden. Zweitens, „Oeffentlichkeit würde nur ein böses Beispiel geben-" Es ist schon Verschiedenes dagegen angeführt worden; ich muß mir aber doch noch erlauben, zu bemerken, daß, wenn auch in unbedingter Oeffentlichkeit über fleischlicheVerbrechen verhandelt würde, ich nicht glaube, daß das ein so übles Beispiel abgeben dürste, als uns gesagt worden ist; denn die Erziehung in Sachsen ist noch nicht so weit zurück, daß die Eltern und Erzieher ihre Zöglinge nicht sollten unter Obsicht haben; sie würden sie in solche Verhandlungen nicht gehen lassen, sie können also auch kein schlechtes Beispiel daran nehmen, und sollte sich ja einmal Jemand von denen, die noch unschuldig sind, dahin verirren, so würde ihnen dies gewiß für die Zeit ihres Lebens ein warnendes Beispiel geben, wenn sie sahen, wie dort Alles aufge deckt und wie beschämt die Schuldigen vor ihren Richtern dastchen müssen. Ich glaube, das Beiwohnen bei den Verhandlungen würde ihnen eher zum Vortheil als zum Nachtheil gereichen. Man gibt ja unsrer unschuldigen Jugend auch die Bibel in die Hände, und was steht nicht Alles in der Bibel von fleischlichen Vergehen, Betrug, Mord und Lodtschlag; demungeachtet trägt man kein Bedenken, sie ihr in die Hände zu geben. Ebenso ist es mit Ver brechen anderer Art, mitDiebstählen, Betrügereien u.s. w.; Einer von Zehnen lernte vielleicht was, Neunen gereichte cs aber ganz gewiß zu ihrer Besserung; sollte Alles dieses vermieden werden, so hätte man die Zuchthäuser langst einreißen müssen, denn wo sind diese Leute sonst gebildet worden, als hier, und gleichwohl ist dies nicht geschehen. Deshalb halte ich diesen Einwurf für ungcgrün- det. Es ist in Sachsen nicht wie in Italien; der Pöbel ist hier arbeitsamer, als die Lazzaronis in Italien. Dieses Volk wird durchaus nicht hingehen, oder cs wird abgewiesen werden. Der arbeitsame Bürger und Landmann besucht die Verhandlungen einmal und die Tribunen werden nicht sehr gedrängt sein; aber zur Controls werden schon immer welche da sein. Dann hat man gesagt: 3) „das Volk sei mit dem jetzigen Zustande zufrieden und verlange nichts Besseres." Dafür suchte ein Abgeordneter Be weise aufzustellen. Er hatte sogar unter den Landlcuten sich er kundigt; aber wie ist diese Erkundigung zu nehmen? Denn wie viele Mal ist nicht schon gesagt worden, das Vertrauen zur Ju- stizpflege ist zu sehr gesunken. Wenn nun ein Richter in eine Landgemeinde kommt, deren Gerichtsverwalter er ist, werden sie ibm das anvertrauen, was sie begehren? Ich glaube kaum. Dann muß man noch hinzunehmen, was schon ein geehrter Abgeordneter bemerkt hat, das Landvolk ist von Oeffentlichkeit und Mündlich keit noch nicht genugsam unterrichtet von dem, was es Alles zu bedeuten hat. Erst muß ich aber noch aufmerksam machen auf die Petitionen, ehe ich übergehe auf das, was ein geehrter Abge ordneter schon bei dieser Verhandlung darüber bemerkt hat. Man hat gesagt, es waren von Landleuten sehr wenige Petitionen ein gegangen. Nun, meine Herren, das laßt sich auch leicht erklären; wer soll ihnen denn die Petition fertigen? Das Landvolk ist zu sehr in Furcht. Mir ist ein Fall bekannt, daß Einer Unterschriften zu einer Petition, welche zwar einen ganz andern Gegenstand betraf, sammeln wollte; es wurde ihm bekannt gemacht, er möchte das n.chr mehr rhun, sonst würbe er in Untersuchung kommen. n. 20 Auslegen, wie in den Städten, kann man sie nicht, wenn andere Dorfschasten mit zugezogen werden sollen. Mithin können wenig Petitionen vom Lande erwartet werden. Ich muß hier mit ein schalten, was schon früher ein Abgeordneter in unserm Saale be merkthat, was schon gedruckt hier steht: „Leider muß ich sagen, daß es wohl begründet ist, daß auch Mancher, der der Jurisprudenz angehört, sagt, das Volk wisse nicht, was es wolle; ich muß aber auch erwähnen, daß sich unter den juristisch Befähigten Viele finden, welche davon reden und es gar nicht verstehen. Das habe ich häufig gefunden, stlbst unter demjenigen, was in den Druck gekommen und von Juristen ausgegangen ist: sie haben gar keine Idee von dem mündlichen und öffentlichen Verfahren." Das sprach ein sehr ehrenwerthes Mitglied in unserer Kammer von juristisch befähigten Personen, was wollen Sie daher von Land leuten erwarten? Ferner hat auch dieser Abgeordnete in Unserer Kammer gesagt: „Fragen Sie nur Manchen, der sich ein halbes Jahrhundert lang indem bequemen Schlendrianwesen der juri stischen Praxis bewegt hat; da werden Sie hören: das Alte ist das Beste, wir wollen beim Alten bleiben; das Alte hat sich er probt; wir wollen auf unsere alten Lage nichts Neues haben gerade so, wie man einen alten Schlafrock nicht gerne ablegt." Ich will über diesen Gegenstand schweigen. Ob das Letztere Anwendung findet, kann ich nicht beurtheilen. 4) Das Volk sei noch nicht reif, es wisse nicht, was es will und ob es etwas Bes seres gebe. Meine Herren, über diesen Grund sagt Rotteck beispielsweise schon: „es käme, ihm gerade vor, als wenn ein Vater von seinem Sohne sagte, ich lasse meinen Sohn auf kein Pferd, bevor er nicht daS Reiten gelernt hat." Und wegen der Petitionen und wegen der Stimmung des Volks habe ich nur noch zu bemerken: ich glaube, das wird sich bei der Abstimmung zeigen, wie das Volk gestimmt ist; sind wir nicht die Vertreter, sind wir nicht die Organe des Volks, sind wir nicht hereingcschickt, um es zu vertheidigen und in dieser Sache zu vertreten? — Das Volk weiß sehr gut das Wahre von dem Falschen, das Recht von dem Unrecht zu unterscheiden, und ist daher dieser Garantie würdig. Dann will ich noch bemerken: wo war denn die Oeffentlichkeit früher, war sie nicht in Deutschland schon früher bei unfern Vor vorfahren vorhanden, hielten sie nicht da schon ihre Nügengerichte in ihren Gauen, haben wir sie nicht durch die gute alte Zeit, wie sie noch Manche zu nennen belieben, wo Gewalt Alles, das Recht wenig galt, wo unsre Vorfahren in die Sclavcnkctten der Leib eigenschaft eingeschmiedet worden ? Vielleicht sähe cs um Oeffent lichkeit und Mündlichkeit jetzt anders aus, wenn es nicht so ge kommen wäre; wir würden diese Berathung heute nicht nöthig haben, und um unsre Gerichtsverfassung sähe es vielleichtganz anders aus; es gibt heute noch in manchen Gemeinden Gemeinde rügen und wird heute noch um den Aueftieden gegangen. Ich muß mir ein Beispiel erlauben, welches unweit von mir passirte und welches zeigt, wie leicht ein Mensch, der ganz unschuldig ist, in Untersuchung und Strafe kommen kann. Ein Dienstknccht wurde von einem böswilligen Menschen angeklagt, er hätte ihn zur Nachtzeit ins Haus hereingclockt und ihn mit einem Scheit Holz geschlagen. Dieser Mensch stellte fünf Zeigen für seine Unschuld auf; der erste war sein Mitknecht, welcher aussagte, der 3*
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