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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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ten. Der hiesige Stadtrath schließt das Zeugniß mit den aus dem Gutachten jener Sachverständigen entnommenen Worten: „das Geschäft gehöre zu den großem und umftingsrcichsten die ser Branche, zu dessen Betreibung die stete Anwesenheit und Thätigkeit Herrn Gehes erfordert werde, da derselbe weder einen Compagnon noch einen Procuristen habe." Abg.v. Gablenz: Hiermit scheint mir Herr Gehe den gesetzlichen Forderungen genügend nachgekommen zu sein, und ich stimme für seine Entlassung als Stellvertreter, gegen den Antrag des Direktoriums. Abg. v. Watzdorf: Unsere heutige Berathung, meine Her ren, führte uns auf einen wichtigen Gegenstand, wenigstens mit telbar, — auf die großen handgreiflichen Mängel unsers Wahl gesetzes. Au diesen rechne ich besonders den Umstand, daß der Kreis der Wählbaren zu sehr beschränkt ist. Wäre das nicht der Fall, so würden wir nicht nur eine größere Anzahl unserer Mit bürger finden, die zur Uebernahme des Amtes eines Abgeordne ten geeignet wären, sondern wir würden auch mehre finden, welche dieses Amt mit Freuden übernehmen würden. Ich hoffe daher, daß der Augenblick nicht mehr fern sein wird, wo in Be zug auf die wirklich sehr nothwendige Umgestaltung des Wahlge setzes geeignete Anträge an die Regierung von Seiten der Stände versammlung gelangen werden. Indessen, meine Herren, han delt es sich jetzt nicht darum, ein neues Gesetz zu gründen, son dern wir haben uns nach dem Wahlgesetze so lange zu richten, Lis cs auf verfassungsmäßigem Wege abgeändert ist. Wie schon von einigen Abgeordneten und namentlich von dem Abg. a. d. Winkel mit Recht bemerkt wurde, erkennt das gegenwärtige Wahl gesetz die Behinderungen, welche blos im Geschäft eines Abge ordneten und Stellvertreters liegen, nicht als eigentliche Behin- demngsursachen an. Ich glaube daher, der Ansicht des Directo- rii, welches die Reclamation des Herrn Gehe nicht fürs zuläs sig erachtet, beitretcn und für die Zurückweisung derselben unter den gegenwärtigen Umstanden stimmen zu müssen, so sehr ich auch wünschen möchte, daß in einem neuen Wahlgesetze nicht nur jeder Staatsbürger zum Abgeordneten wählbar, sondern auch berechtigt würde, eine auf ihn gefallene Wahl abzulehnen. Abg. v. Thielau: Es ist von mehren Abgeordneten geäußert worden, daß nach der Bestimmung der §. 18 unter c., worin blos gesagt wird, daß häusliche, Familien- oder Dienstverhältnisse ent schuldigen sollen, unter häuslichen und Familienverhältnissen Geschäftsverhältnisse nicht mit verstanden werden sollten. Diese tz. finde ich ganz unerklärlich, wenn sic diese Geschäfte nicht mit darunter verstanden hätte; sie sind den Dienstverhältnissen entge gen gestellt. Es kann Jemand durch Dienstverhältnisse abge halten sein, dann ist er genügend entschuldigt, aber diese begrün den keine häuslichen, keine Familienvcrhältnisse. Die Verhält nisse im Hause sind die Geschäfte, und zwar Geschäfte, welche das Privatleben angehen. Es wäre also eine Täuschung, wenn man dadurch bestimmt würde, daß diese Z. Entschuldigungen, die aus den Geschäften hergeleitet werden, ausschließe. Man sagt, es seien Viele unter uns, welche dergleichen Geschäfte hätten und doch in der Ständeversammlung erschienen. Gut, meine Herren! desto mehr Ehre für diejenigen, welche hier erscheinen und ihre Geschäfte zurückstellen. Es ist ferner gesagt worden, man solle keine Billigkeit eintreten lassen. Die ganze §. aber ist eine ein zige Billigkeit. Zu was diese Bestimmung gegeben sein soll, sehe ich nicht ein, wenn man sie nicht so auslegt, daß Jemand als entschuldigt anzusehen sei, der vollständig bescheinigt, er sei zu Hause wesentlich nothwendig. Diese Bescheinigung hat er bei gebracht. Seine Behinderung ist außerdem bescheinigt durch ein Mitglied des Handelsstandes, den Abg. Leuner, als Zeugen da für, daß dessen Gegenwart wesentlich und beständig in seinem Geschäfte erfordert wird. Weiter können wir nichts verlangen. Wir beobachten nicht allein die Billigkeit nicht, sondern auch das Gesetz nicht, welches die Billigkeit vorschreibt. Die §. überlaßt unserer Willkür die Entscheidung, ob die Entschuldigungsgründe ausreichend bescheinigt sind; dies hier nicht anzunehmen, würde eine Härte sein. Abg. Braun: Das konstitutionelle Leben, meine Herren, erfordert, daß die Sonderinteressen den allgemeinen sich unter ordnen. Es ist dies nicht allein eine Forderung des konstitutio nellen Lebens, sondern sogar eine Bedingung desselben. Wenn wir auf die Staaten zurückgehen, welche geblüht haben in der Geschichte, auf die, welche eine freie Staatsverfassung hatten, so finden wir in diesen die möglichste Verleugnung der eignen Per sönlichkeit zu Gunsten des Gemeinwesens. Wo diese Verleugnung des persönlichen Interesses nicht vorhanden ist, da, glaube ich, kann keine bürgerliche Freiheit, keine Verfassung bestehen. Es ist vorhin darauf aufmerksam gemacht worden, daß man den Patrio tismus, daß man die Höhe der Gesinnungen, die uns über die Rücksicht auf das Privatinteresse hinwegträgt, nicht erzwingen könne. Diese Ansicht theile auch ich. Hier kann kein Zwang geltend gemacht werden, und wenn er geltend gemacht wird, nützt er nichts. Allein wenn daraus zugleich deducirt werden will, daß man keinen Falls einen Zwang geltend machen soll, so beweist dies zu viel. Man würde mit diesem Grunde bewei sen, daß §. 18 des Gesetzes nicht angemessen, nicht zweckmäßig sei. Da nun aber das Wahlgesetz und diese Bestimmung des selben besteht, glaube ich, müssen wir auch daran halten. Aus diesem Grunde werde, ich mich auch dem Anträge des Directo- rii vollkommen anschließen. Abg. Jani: Wenn ich mir die verschiedenen Ansichten, die über diese Reclamation laut geworden sind, bedenke, so scheint daraus zu folgen, daß auch die Wähler Berücksichtigung ver dienen. Diese haben mit ziemlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, ehe eine Wahl zu Stande kommt. Ueberhaupt scheint es die Ge rechtigkeit zu fordern, daß bei zwei Personen, von denen die eine in Dresden, die andere auswärts sich befindet, da beide dem höhern Gewerbsstande angehörcn, auf die Nähe doch auch einige Rücksicht genommen werde. Ich verkenne nicht, daß die Abgg. von Dresden dadurch, daß sie die Diäten entbehren, ein Opfer bringen, und ich bin nicht geneigt, von Herrn Gehe zu soupoon- niren, daß er diese in die Wagschaale legt. Doch mochte es er-
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