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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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wird. Was, meine Herren, würde aber bei uns stattsinden, wenn anstatt des jetzigen geheimen Jnquisitionsverfahrens ein öffentlich-mündliches Anklageverfahren eingeführt würde? Keine Revolution würde ausbrechcn, sondern ein unermeßlicher Jubel würde in Folge davon über ganz Deutschland ertönen. Ich glaube auch, daß dieser Jubel in unserm Waterlande nicht fehlen wird; denn dem, was die öffentliche Meinung mit solcher Ent schiedenheit verlangt, widersteht auf lange Zeit keine Macht, am allerwenigsten dann,, wenn, wie hier, die Wissenschaft in ihren anerkanntesten Koryphäen mit der öffentlichen Stimme einerlei Meinung ist. Etwas, was mit dieser Dringlichkeit allgemein verlangt wird, kann man aufschieben für einige Zeit, aber auf halten laßt es sich nicht. Es sind bei uns sehr viele Petitionen für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit und den Anklageproceß ein gegangen, und bezeichnend ist allerdings, daß keine einzige da gegen eingekommen ist. Jndeß, wäre nicht in Bezug auf das Petitionswesen unser Publicum theilweise so lässig und bequem, und wüßte es das schöne Recht, für Etwas petitioniren zu dür fen, was man wünscht, nach seiner ganzen Bedeutung zu wür digen, so glaube ich, würden wir, statt' zwanzig, Hunderte von Petitionen erhalten haben, und es würden, seitdem die ganze Frage im Wolke mehr bekannt geworden ist, täglich eine große Anzahl von Petitionen auf unserer Registrande gestanden haben. Es ist zum Theil nur Bequemlichkeit, wenn das Publicum nicht noch mehr seine Stimme erhebt. Könnte irgend Etwas die hohe Achtung vergrößern, welche der Chef der sächsischen Justiz in ganz Deutschland, in Sachsen und in diesem Saale insbesondere allgemein genießt, so müßte es die Art und Weise sein, wie er sich bei dieser Frage zeigt. Er weiß, daß er die edelste und schönste Popularität sich erwerben würde, wenn er sich entschließen könnte, in dieser Angelegenheit voranzugehen, und seine Ueberzeugung, daß das Recht bei den neuen Formen weniger geschützt sein möchte, aufgeben könnte. Solche Gesinnungen sind höchst achtungswerth und ehrenvoll. Soll denn aber umsonst gekämpft sein? Soll, meine Herren, aus unfern Debatten Nichts, als ein verstärktes Mißtrauen gegen Ausübung der Justiz hervorgehen? Ich hoffe nicht! Ich glaube vielmehr, daß der Justizminister bei fortgesetztem Studium der neuen Formen wohl finden wird, daß die Nachtheile nicht in dem Maße stattsinden, wie er sie sich jetzt denken mag, und daß die Nachtheile dadurch, daß wir auf einem ganz freien Felde sind, und uns nur dasjenige anzueignen brauchen, was uns passend erscheint, sich völlig vermeiden lassen. Ich hoffe, daß gegenüber einer Minorität in der ersten Kammer, welche fast Majorität ist, und welche sich bald zur Majorität umgestalten würde, wenn die Staatsregierung die Sache erfaßte; daß gegen über einer Majorität in der zweiten Kammer, die vielleicht an Einhelligkeit grenzen wird; daß mit Beachtung der Stimme der Wissenschaft und der öffentlichen Meinung die hohe Staats regierung doch noch bewogen werden wird, Etwas in der Sache zu thun, um nicht diese Kämpfe und Debatten ganz umsonst ge führt sein zu lassen. Ich hoffe, daß die Staatsregierung, wenn ich mich des Ausdrucks bedienen darf, nachgeben werde, und daß die starke und sichere Hand des Mannes, welcher jetzt der Justiz in Sachsen vorsteht, auch diese neuen Formtn ins Leben zu führen wissen werde. Dann wird der Name „Könneritz" mit der Geschichte des deutschen Criminalverfahrens auf ewige Zeiten innig verbunden sein, eines deutschen Criminalverfahrens, welches, das Beste aus dem französischen und englischen Ver fahren vereinigend und die Nachtheile derselben möglichst ver meidend, von Sachsen ausgehen und, gleichwie die Reformation, Segen und Heil über ganz Deutschland verbreiten wird! Be ständen aber auch noch Zweifel, so glaube ich, daß der Justiz minister zu patriotisch denkt, um deshalb, weil er persönlich sich nicht zu überzeugen vermag, dem Lande Etwas vorzuent halten, was die Vertreter desselben mit einem solchen Nachdruck in Anspruch nehmen. Ich hoffe, daß, wenn er sich auch nicht überzeugen könnte von den Vorzügen des neuen Verfahrens vor dem alten, er sich dennoch zur Einführung entschließen wird. Und stellte sich ja heraus, daß die neuen Formen Nachtheile haben, so kann ihn deshalb.kein Vorwurf treffen. Er hat nach seiner Ueberzeugung gehandelt und gewarnt; er wird aber nicht wollen, daß wegen einer ibm nicht zu schaffenden Ueberzeugung das Vaterland einer Sache entbehre, die es als eine große Wohl- that betrachtet. Ich stimme für das Deputationsgutachten und gegen den Entwurf der Regierung. Staatsminister v. Könneritz: Findet der Abgeordnete die Vertheidigung schwächer, als den Angriff, so kann ich dem Nichts entgegensetzen; allein cs liegt nicht an der Kraft des Willens, noch der Ueberzeugung. Zweifeln Sie darum auch nicht att der' Kräftigkeit der Gründe, sondern nur an meiner Schwäche, die mir nicht gestattet, von der Ministerbank aus die Sache so kräftig zu vertheidigen, als ich es wünschte. Der geehrte Abgeordnete er wähnte ferner, die Beispiele, welche das Ministerium aus dem fran zösischen Verfahren angezogen, paßten nicht, weil sie eben nur das französische Verfahren trafen. Ich setze, wie auch in den Motiven steht, auf einzelne Beispiele gewiß unendlich wenig; sie können bei diesem.und bei jenem Verfahren vorkommen; allein ein? Er fahrung kann man nur begründen durch Beispiele, und ich habe sie hauptsächlich nur entgegengestellt, wo sie von den Gegnern an geregt worden waren. Wenn er aber sagt, sie gälten deshalb Nichts, weil man ein französisches Verfahren nicht wolle, sondern ein deutsches, .so frage ich Sie, meine Herren, wo haben Sie denn ein deutsches Verfahren mit Unmittelbarkeit und Oeffent lichkeit? In den Rheinprovinzen, und was ist das dort für eins? Es ist das französische und zwar in seiner größeren Reinheit, wie es nach dem 6ocle von 1810 ursprünglich in Frankreich einge führt wurde, und nicht mit den vielen Abänderungen, welche es seitdem in Frankreich erfahren hat. Allerdings will die Deputa tion etwas Anderes Vorschlägen; sie will nämlich ein anderes Ver fahren mit Entscheidungsgründcn und zweiter Instanz. Ich zweifle an der Ausführung. Vollkommen gebe ich dem geehrten Abgeordneten Recht, daß man in Ländern, wo man dieses Ver fahren kennt, in den deutschen Rheinprovinzen, in Frankreich, überall innig daran hängt; ich gebe ihm auch vollkommen Recht, daß die Regierungen nicht wagen werden, dieses Recht anzutasten,
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