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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident 0. Haase: Die dritte Deputation wird näch stens über diesen Gegenstand Bericht erstatten, und daher diese Eingabe an sie abzugeben sein. Daher frage ich dir Kammer: ob sie diese Petition der dritten Deputation überweisen will? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 162.) vom 16. Januar. Die 7V Häusler und Weinbergbesitzer zu Weinböhla und Lauben, ^Samuel Förster und Consorten, wiederholen ihre unter Nr. 52. der Hauptregi- strande eingetragene Beschwerde in Betreff des Streuerholens aus Staatswaldungen, und weisen nach, daß sie der ß. 118 der Landtagsordnung nachgekommen sind. Präsident v. Haase: Die verehrte Kammer wird sich der Anzeige des Herrn Vorstandes der vierten Deputation erinnern, wornach nach ß. 118 «ab k. und §. der Landtagsordnung diese Beschwerde abgewiesen worden ist. Die Petenten haben jetzt das Nöthige beigebracht, und es würde diese Petition nunmehr wieder an die vierte Deputation zurückgehen.— Man ist all gemein damit einverstanden. Präsident 0. Haase: Es sind nun noch einige ständische Schriften vorzutragcn, namentlich in Bezug aufdenDomainen- fonds und wegen des tiefen Elbstollns; auch ist der Justisica- tionsschein in Betreff der Verwaltung der Staatsschuldencasse vorzutragen. Ich frage die Kammer: ob sie sich diese Schriften vortragen lassen will? — Man ist damit einverstanden. Präsident v. Haa fe: Ich ersuche den Herrn Abg. Georgi, die betreffenden Schriften vorzutragen. Referenr Abg. Georgi trägt den Justisicativnsschein für den ständischen Ausschuß zuVerwaltung der Staatsschulden rück- sichttich der abgelegten Rechenschaft auf die Jahre 1839, 1840 und 1841 vor. Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgelesene Schrift? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi trägt hierauf die ständische Schrift, die Einführung eines tiefen Stöllns in die freiberger Bergamts revier betreffend, vor. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgetragene Schrift ihrer Fassung und ihrem Inhalte nach? — Wird einstimmig genehmigt. Präsident O. Haase: Ich ersuche nun den Abg. von der Planitz, die annoch angekündigte Schrift vorzutragen. Referent Abg. v. d. Planitz trägt die ständische Schrift, das allerhöchste Decrct, den Zustand des Domainenfonds in den Jahren 1839, 1840 und 184!, sowie die Veränderung mit dem Staatsgute betreffend, vor. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit der Fassung und dem Inhalte dieser Schrift einverstanden? > - Es erfolgt ein einstimmiges Ja. Präsident 9. Haase: Wir können mm auf 'oen Gegen stand unserer heutigen Tagesordnung übergehen, nämlich auf die Fortsetzung der Berathung des Berichts über den Entwurf, das Strafverfahren betreffend, und ich versuche Herrn Abg. Jani, welcher heute zuerst das Wort hat, solches zu nehmen. Abg. Jani (von der Rcdnerbühne aus): Meine Herren! Wiewohl ich mich gern überhoben sehen möchte, über einen Ge genstand mit Ihnen zu sprechen, der, ich will es offen bekennen, niemals gerade zu meinen Lieblingsstudien gehört hat, so mag man doch von einem Manne, der dreißig Jahre das Schild der Justiz getragen hat, erwarten, daß er sich über den vorliegenden Gegenstand auch ein Urtheil gebildet habe, und ich werde mir dies mit derselben Freimüthigkeit vorzutragen erlauben, welche der Herr Justizminisier selbst für wünschenswerth erklärt hat, und welche er, ich bin es gewiß überzeugt, auch einem Staats diener nicht verargen wird. Wird dabei meine Rede etwas magerer ausfallen, als dieses vielleicht sonst der Fall gewesen sein würde, so gebe ich der Kammer zu bedenken, daß es doch nicht so ganz einerlei ist, ob man der achte oder der dreißigste Redner ist. Es ist nicht zu leugnen, unser Criminalvcrfahrcn leidet an großen und wesentlichen Mangeln. Der vorgclcgte Gesetzentwurf bemüht sich nun zwar, denselben abzuhclfen, und insofern in einer scharfsinnigen und logischen Zusammenstel lung der bis jetzt in dem großen Volumen unserer Gesetzgebung zerstreuten Bestimmungen, insofern in einer concisen Feststellung der die einzelnen Stadien des Processes betreffenden Vorschriften ein sicherer Leitfaden gefunden werden kann, um den Richter durch den Criminalproccß hindurch bis zu dessen Ende zu führen, hat der Gesetzentwurf seine Aufgabe vollständig gelöst. Dahingegen beschränkt sich der Materie nach derselbe blos auf Abhülfe von Vorwürfen, welche man dem jetzigen Verfahren-in subjectivek Hinsicht gemacht hat, und gibt nicht allenthalben die objcctiven Garantien, welche ein konstitutioneller Staatsbürger nach der Constitution selbst zu verlangen berechtigt ist. Die wesentlichsten Verbesserungen in dem Gesetzentwürfe sind nämlich folgende: Erstlich, die Versetzung in den Anklagestand; sie soll mittelst eines Decrets unter Bekanntmachung der Motive geschehen. Nun allerdings, wenn Jemand in Untersuchung genommen wird, so fügt man ihm ein Uebel zu; man soll es" ihm also nicht zufügen, ohne ihm zu sagen, weshalb. Ich finde diesen Act in der Gerech tigkeit begründet. Zweitens, Richter und Protokollant sollen verschiedene Personen sein. Dies wird jedenfalls die gute Folge haben, daß der Richter nun nicht mehr blos in der Gerichtsstube sein, sondern sich selbst überzeugen muß, ob die Vernehmung so geschieht, daß der erkennende Richter daraus sich ein Urtheil bil den könne. Bis jetzt hatten die Richter in königlichen Gerichten während der Untersuchungen mit andern Geschäften zu thun, die ihnen nicht gestatteten, sich jenen mit Aufmerksamkeit zu wid men, so daß dieselben blos den Actuarien überlassen blieben. Lassen Sie nun: solche junge Männer aus dem Voigtlande in die Lausitz, oder aus der Lausitz in das Voigtland gekommen sein und das pstni« der dasigen Einwohner nicht verstehen, so kann es wohl vorkommen, daß nicht immer dasjenige rich tig protokollirt wird, was der Vernommene wirklich ausgesagt hat- Nun läßt zwar ein vorsichtiger Richter, — und ich setze voraus, daß dieses alle sind — beim Vorlesen die Beisitzer hmzutrettn, und er selbst wird sich überzeugen, daß der Ver nommene auch die Registratur ihrem Inhalte nach genehmigt;
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