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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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— um sich der geistlichen und weltlichen Verbrecher gleichsam als eines schädlichen Gewürmes zu entledigen. Haben später Weisheit und Wohlwollen daran gearbeitet, die Härten des Jnquisttionsprocesses zu mildern, und ist dieses ihr Streben auch jetzt bei uns in der Regierungsvorlage unverkennbar, so ist nur zu bedauern, wie man aus Anhänglichkeit an das Bestehende hat darüber hinwegsehen mögen, daß dem Znquisitionsproceß -er Makel seiner Geburt anklebt und daß das Kind der Finster nisi nicht zum Sohne des Lichts erzogen werden kann. In dem mündlichen und öffentlichen Proceß zeigt sich aber auch endlich — und die Geschichte hat eben nur diese Wahrheit ausgesprochen — die einzig rationelle Weise, in welcher ein mit Politischem Rechte begabtes Volk sein Recht gegen den Verbrecher nehmen kann, wogegen der schriftliche und geheime Proceß bei einem solchen Volke als irrationell erscheint. Ueber die höchsten Rechte des Einzelnen und der Gesammtheit kann da, wo das Richteramt im Boden des Rechts und nicht der Gewalt wurzelt, nicht so, wie jetzt geschieht, schriftlich und geheim die Untersu chung geführt werden. Denn, den Einzelnen anlangend, so zeigt sich eben der Mangel des Rechts und die Herrschaft der Ge walt darin, daß er dem Protokoll des Untersuchungsrichters auf Gnade und Ungnade übergeben ist. Und was das Volk betrifft, so muß es, wenn es Rechte hat, sich auch überzeugen können, wie man mit seinen Rechten verfahrt, und das ist nur möglich durch den mündlichen und öffentlichen Proceß. Durch diese Zeugenschaft des Volkes ist aber dem Richteramte nicht zu nahe getreten, dasselbe ist vielmehr in seinem Standpunkte erhöht. 3Üo der Weg des Lichtes und der Freiheit betreten ist, da freut sich das Volk, daß das höchste, gleichsam göttliche Amt, welches unter ihm geübt wird, den Glanz beider am hellsten ausstrahlt. Königlicher Commkssar v. Weiß: Wäre es wirklich ge gründet, was der geehrte Abgeordnete sagt, daß Seiten der Staatsregierung den Behauptungen, welche im Berichte der außerordentlichen Deputation niedergclegt, und auf welche ihr Gutachten gegründet worden ist, nichts Erhebliches entgegen gesetzt worden wäre, sondern daß man sich darauf beschränkt habe, einige vermeintliche Vortyeile des bisherigen Verfahrens hervorzuheben, dann, meine Herren, gebe ich zu, stände es schlimm mit dem Gesetzentwürfe. Aber dem ist keineswegs so! Im Deputationsberichte wird behauptet, daß man sich vom natürlichen Wege entfernt habe; daß man durch diese Entfernung von der Natur veranlaßt habe, daß durch die Protokolle nur ein Skelett eines Skeletts, eine Kopie statt des Originals erlangt werde. Es ist ferner im Dcputationsgutachten gesagt worden, daß man durch diese Entfernung vom natürlichen Wege nur Un vollständigkeit und Lückenhaftigkeit erhalten habe. Dies, meine Herren, sind Behauptungen, die einer Beleuchtung allerdings bedurften, die aber auch am ersten Tage dieser Verhandlungen von mir hinreichend erfolgt sein möchte. Ich darf daher darauf Hinweisen, was ich im Anfänge der Berathung deshalb vorge tragen habe. Ich habe wenigstens zu zeigen mich bemüht, daß man sich nicht vom natürlichen Wege entfernt habe, daß cs ein Jrrthum sei, wenn man behaupte, man bekomme durch die Prö ¬ ll. 22. tokolle blos eine Copie statt des Originals, und daß es ein gleicher Jrrthum sei, wenn man dem System der Schriftlichkeit den Vorwurf mache, daß dasselbe Unvollständigkeit und Ungenauig- keit herbeiführe, dieser Vorwurf vielmehr mit weit mehr Grund dem System der Mündlichkeit zu machen sek. Abg. Rahlenbeck: Meine Herren! Wenn ich auch nach dem Vielen, was bereits in diesen Tagen für Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Criminalgerichtsverfahrens hier gesprochen worden ist, so spat noch das früher erbetene Wortfesthalte, so würde eine vorzutragende juristische Abhandlung meinem Stand punkt in der bürgerlichen Gesellschaft um so weniger entsprechen, je mehr wir so viele in dieser Wissenschaft ausgezeichnete Männer aus unserer Mitte gehört haben. Allein ebenso wenig fände ich mein bisher durch bedeutendes Unwohlsein geboten gewesenes Stillschweigen gerechtfertigt, in einer Angelegenheit, von der alle Gemüther in und außer der Kammer so mächtig ergriffen sind, und die auch mich ergriffen hat, obgleich nie gewohnt gewesen, den Götzen des sogenannten Zeitgeistes zu opfern, und ihnen darum Weihrauch zu streuen, weil die große Menge ihr Hosianna ruft. — Es gibt je zuweilen Gegenstände, die von dem Rost der Zeit so sehr angefreffen sind, Gegenstände, die sich dergestalt überlebt haben, daß ihr Todesurtheil gleichsam bei lebendigem Leibe und in seltener Uebereknstimmung der Ansichten vom Ge lehrten, wie vom Laien, vom Landmann, wie vom Stadter, von der enthusiastischen Jugend, wie vom reiferen Alter ausgesprochen wird, und die endlich, mag auch Widerstand, mit Macht und langjährigem Besitz verbunden, ihr Dasein noch für kurze Zeit fristen, durch das.smmer tiefer einschneidende Mißtrauen ihres Nimbus beraubt und um ihre Geltung kn der öffentlichen Mei nung gebracht, wie eine faule Frucht nach dem Gesetz der Natur von selbst abfallen müssen. Vergleichungsweise möge man mir den Ausdruck zu gute halten, zu einer solchen, zur faulen Frucht werdenden Sache das zeitherige inquisitorische Crimknalgerichts- verfahren zu rechnen und die Vertauschung desselben gegen die durch Kraft der Rede, durch Würde des Verfahrens, durch dem Richter in eigener Anschauung und Anhörung des Beschul digten erleichterte gründliche Ueberzcugung, wodurch er, wie uns jüngst so einleuchtend dargethan worden, vor spätem bösen Stunden mehr als jetzt bewahrt bleibt, durch Zeit gewinn, und, wie ich trotz aufgestellten Rechnungsexempeln nicht bezweifle, auch durch Kostenersparniß und vor Allem durch den unschätzbaren Vorzug größerer Gewährleistung für das Geschick des Angeklagten sich so sehr empfehlende Oeffent lichkeit und Mündlichkeit mit allen Wünschen des Gemüths und Verstandes zu unterstützen. Diesen beiden Begriffen bin ich mit Herz und Sinn ergeben gewesen, seit ich schon im Beginn dieses Jahrhunderts zum ersten Mal Gelegenheit hatte, jenseit des Rheins und in der Hauptstadt Frankreichs selbst dem öffent lichen Gerichtsverfahren bekzuwohnen, und namentlich in Mainz die furchtbare Tragödie einer langen und schwierigen Crkmknal- untersuchung unter Vorsitz des längst verstorbenen, mir näher be freundet gewesenen Präsidenten Rebmann in ihren interessanten Details zu hören und zu sehen mir vergönnt war. Und, meine 2
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