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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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befangener Inquirenten sind, werden in den meisten Fällen und in den schwierigsten Untersuchungen nur ein mangelhaftes Re- product der Verhandlungen sein. Was über das Bedenkliche des Referats gesagt worden ist, wird der Kammer noch erinner lich sein. In der Staatsanwaltschaft aber erblicke ich das Mittel, zwischen dem Richter und Angeklagten ein reines Ver- hältniß herzustellen, ein Verhältniß, welches mehr Gewähr leistet gegen richterlichen Mißbrauch, gegen Mißgriffe und Ue- bereilungen. Es ist gewiß die traurigste Function des Rich ters, wenn er, sozusagen, sein eigner Polizeidiener sein soll. Was die Oeffentlichkeit anlangt, so habe ich allerdings meine Bedenken gehabt; indessen im Principe möchte ich auch die Oeffentlichkeit nicht fahren lassen. Einige Abgeordnete haben angeführt, daß durch die Oeffentlichkeit die Moralität leide. Für mich würde dieser Grund derjenige sein, der mich'unbedingt bestimmen könnte, die Oeffentlichkeit zu verwerfen, wenn ich annehmen könnte, daß die Besorgniß, welche in dieser Bezie hung gehegt worden ist, auch begründet sei. Einige Abgeord nete haben aber gestern und heute darzuthun gesucht, ' daß diese Besorgniß nicht begründet sei, und ich glaube im Allgemeinen auch nicht daran. In der Oeffentlichkeit erblicke ich vorzugsweise eine große Bürgschaft für die Berufstreue der richterlichen Be hörden. Wer im Lichte der Oeffentlichkeit wandeln muß, geht vor sichtig und behutsam und zeigt sich immer im besseren Kleide. Die Oeffentlichkeit scheint mir ein heilsames Gegenmittel zu sein gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt, und gegen den Schlendrian der Behörden. Die aufsehenden Behörden können nicht immer und nicht zu gleicherZeit in allen Gerichtsstuben sein, um nachzusehen und zu controliren. Da ist Oeffentlichkeit ein erprobtes Mittel zur Sicherstellung der letzteren darüber, daß auch bei den Untern das Recht richtig gehandhabt werde. Ich will, indem ich dieses erkläre, keine Verdächtigungen gegen die Behörden aussprechen; ich spreche nur von Möglichkeiten. Ein wesentliches Bedenken gegen die Oeffentlichkeit aber habe ich doch gefunden. Es wurde neulich schon von dem geehrten Abgeordneten Sachße beispiels weise erwähnt, wie mißlich es sein werde, wenn Personen weib lichen Geschlechts in öffentlicher Sitzung als Zeugen vernommen werden müssen. Diese Frage ist auch heute berührt worden; man kann sie aber tiefer fassen und fragen: Welchen Einfluß wird überhaupt die Oeffentlichkeit auf die Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit der Zeugen und somit auf die richtige Findung des Urtheils haben? So scheint die Frage von Wichtigkeit zu sein, und was in den Regierungsmotiven auf verschiedenen Sei ten darüber gesagt worden ist, dem muß ich meine vollkommene Zustimmung geben. Zeugen, meine Herren, sind das gang barste Beweismittel für und wider den Angeklagten, und in vielen Untersuchungen das. allerwichtigste. Von der großem odergeringern Wahrheitsliebe eines Zeugen kann es oft abhängen, ob das Schuldig oder Nichtschuldig auszusprechen sei. Ob ein Zeu ge so oder anders aussagt, ob er die volle Wahrheit, oder sie nur verschleiert sagt, daran kann sich das Wohl und Wehe des Ange klagten knüpfen. Affecte und Leidenschaften begleiten den Men-, schen durch alle Lebensmomente, Furcht und Hoffnung, Liebe und Haß, und Mitleid und Trauer erregen sein Gemüth, geben seiner Ueberzeugung diese oder jene Richtung, bestimmen seinen Willen dahin oder dorthin, und bewegen sein Gemüth. Darum har es' mir erforderlich erscheinen wollen, daß der Zeuge sich ittimer in einer Lage befinde, in welcher er, die volle Wahrheit auszusagen, die nöthige Bereitwilligkeit und Gemüthsünbefangenheit besitzt, oder mit andern Worten: Er muß einer Lage entzogen werden, in welcher er, die Wahrheit zu bekennen, durch äußere Einflüsse verhindert werden kann. Wie wird sich das nun in der öffent lichen Audienzmachen, wenn derAeuge, gleichsam dem Publicum preisgegeben, vor sich den Ankläger, dann einen vielleicht rach süchtigen Angeklagten und den Vertheidiger hat? Der Zeuge hat oft sehr herbe Wahrheiten auszusagen. Schon der alte Le- renz sagt: veritss ollium psrit: Es ist oft eine sehr schwere Sache, die Wahrheit zu bekennen, denn sie gebiert Haß. Für Biele schon ist es peinlich, nur als Zeugen aufgerufen zu werden. Wie viel peinlicher wird dies für sie sein, wenn sie in öffentlicher Au dienz aussagen sollen? Ist mir's doch selbst in meiner practi- schen Laufbahn begegnet, daß Zeugen, die ich üothwendig mit dem Jnculpaten zu confrontiren hatte, mir geradehin erklärten: „Um Gotteswillen! Confrontiren Sie mich nicht mit dem Men schen. Er ist im Stande, wenn ich die Wahrheit sage, mir das Haus über dem Kopfe anzubrennen." Auf der andern Seite muß ich aber sagen, daß die Abhörung von Zeugen b?i ver schlossenen Thüren vordem einzelnen Richter auch ihr Mißliches hat. Auch hier können böse Leidenschaften ihr böses Spiel trei ben, und was dort die Furcht und die Einschüchterung bewirkte, das kann hier Rache und Bosheit üben, und ein leichtsinniger Zeuge, der einen vielleicht minder achtsamen Inquirenten vor sich hat, ist mit feinem non ricoräo bald bei der Hand, obwohl er vielleicht die ganze Geschichte wußte. Die Bedenken, welche ich soeben ausgesprochen habe, erscheinen mir von der Art, daß ich erklären muß, wie mich der Bericht (S. 29 und 48) nicht ganz darüber beruhigt hat, und ich setze hinzu, daß es Bedenken sind, die vielleicht noch von Andern in der Kammer getheilt wer den, welche an der Discussion Theil zu nehmen nicht gewohnt sind. Ich würde daher der geehrten Deputation dankbar sein, wenn sie am Schlüsse noch die Zweifel und Bedenken, die ich ausgesprochen, in mir zu zerstreuen die Güte hätte. Es haben Abgeordnete sich auf schriftstellerische Autoritäten für ihre An sichten bezogen. Ich meinestheils will ein paar practische Au toritäten für die meinigen anziehen. Noch ehe ich hierher kam, habe ich dieses wichtige Zeitthema mit Geschäftsgenossen, Ge schäftsnachbarn und andern einsichtsvollen Mannern vielfach verhandelt und besprochen. Ich will anführen, was zwei Ge schäftsfreunde mir darüber sagten, beide sehr intelligente, kenntniß- reiche Manner; der Eine ein junger Mann, der einem bedeuten den Untersuchungsgerichte vorsteht, der Andere ein km Dienste als Untersuchungsrichter ergrauter Veteran. Der Jüngere sagte mir: Das mündliche Verfahren ist freilich das bessere, für ,uns wird es aber doch am bequemsten sein, cs bleibt beim Alten. Der, Aeltere erklärte mir: Wenn ihr etwas Neues und Organisches wollt, nur um Gotteswillen Mündlichkeit! — Der Abg, Sachße
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