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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Artheil, was ich vor zwei Jahren, als ich in Gerichtshöfen wieder mündlich und öffentlich plaidiren hörte, mir selbst gebildet habe. Durch das, was an mir vorübergegangen ist, ist mir, dem fremden Zuhörer, dort der Lhatbestand klar geworden, der aus schriftlichen Unterlagen mündlich in Gegen wart der sämmtlichen anwesenden Richter dargestellt und erörtert wurde; die Anklage, die Verteidigung, die Aussagen der Zeu gen, die Zwischenfragen der Richter, die Interpellationen des Präsidenten ließen mich individuell eine volle klare An schauung erlangen: um wievielmehr, mußte ich mir sagen, um wievielmehr müssen diejenigen, welche die Oertlichkeit und die Landesverfassung kennen — um wievielmehr müssen die Rich ter und Geschwornen zu gleicher und besserer Erkenntniß durch das von mir beobachtete Verfahren über den mir nun be kannt gewordenen Vorgang gelangt sein, und zwar, vergleichs weise gegen unsere Proceßprocedu.ren, unter Herbeiführung einer Ersparniß an Zeit, die wichtiger ist, als selbst pecuniärer Auf wand in Angelegenheiten der Rechtspflege. Was jedoch das Gericht der Geschwornen anlangt, so muß ich meine entschiedene Abneigung gegen diese Zuthat des uns noch fremden Criminal- verfahrens erklären und kann mich auf das berufen, was gegen den Herrn Referenten der außerordentlichen Deputation schrift lich auszusprechen, mir zu einer wahren Erleichterung gereichte, und zwar vor zwei Jahren. Abgesehen von allen anderen Be weggründen, will ich gegen die Jury nur den anführen, daß ich als Laie nicht belastet werden möchte mit einer so schweren Verpflichtung, als die ist, das Recht zu finden, und hat man sich auf die alten Germanen und ihre Rechtssprüche berufen, um bei uns den Geschwornengerichten Eingang zu verschaffen, so ver kennt man unsere Zeit, — den Fortschritt der Civilisation und ihre Anforderungen— wenn man sie in Parallele mit der grauen Vergangenheit zu stellen sucht. Man scheint dabei alle An strengungen, welche für unsere Erziehung gemacht werden, zu ver gessen, und wie durch Wissenschaft und Fertigkeit man jetzt sich vorbereiten müsse auf den Beruf. Deshalb bin ich denn unschwer zu der Meinung gelangt, daß man einem Kreise von Männern, welche Rechtskundige sind, zu überlassen habe „Recht zu sprechen." Aber ich bin auch der Ansicht, es sei in unserer Zeit die Bildung soweit vorgeschritten, daß wir wünschen müssen, für die Allgemeinheit eine nähere Kenntniß von der Behandlung der Justiz, über das Walten der von der Negierung eingesetzten Richter zu erlangen: deshalb bin ich entschieden für die Oef- fe n-t l i ch k e i t. Und hat man eine Schwierigkeit darin ge funden, wie diese Oeffentlichkeit sich gestalten dürfte in Bezug auf die äußere Einrichtung dazu, so darf man zunächst Hinweisen auf das, was im Auslande in dieser Beziehung besteht. Man kann verweisen auf die Erfahrungen, welche in Bezug auf die Einführung der Oeffentlichkeit in unserm Lande gemacht wor den sind — bei der Ständeversammlung, bei den Versammlun gen der Gemeindevertreter in Dresden und Leipzig. Es wird nicht erforderlich sein, außerordentlich geräumige Lokalitäten zu haben. Es werden die, welche an der Oeffentlichkeit persön- l i ch Theil zu nehmen verlangen, sich nur auf eine kleinere Zahl beschränken; hauptsächlich wird es aber darauf ankommen, daß de nen, welche den behusigen Tagesblättern als Mittelspersonen dienen, der Zutritt zu den Audienzen ermöglicht werde. — Mündlichkeit habe ich als eine unbedingt anzuerkennende Grundlage des neuen Criminalverfahrens anzusehen, worüber ich weiter mich zu äußern, nicht für nöthig finde, da von Sachver ständigen soviel darüber gesagt worden ist. Ich kann aber dabei nicht umhiv, zu bemerken, daß Seiten der hohen Staatsregierung Mündlichkeit in anderer Form als ein Erforderniß guter Rechts pflege zugegeben worden ist, in der Form, die man mit dem Worte „Unmittelbarkeit" bezeichnet hat. Von Seiten des hohen Ju stizministeriums ist sich auch hinsichtlich der Staatsanwaltschaft in mancher Beziehung für deren Nützlichkeit erklärt worden. Allein es ist zugleich darauf aufmerksam zu machen gewesen, daß hierzu Mittel erforderlich sein würden. Die Unmittelbarkeit erfordert namentlich eine anderweite Gerichtsorganisation, die ohne Mittel das hohe Ministerium m'chtim Stande seinwürdezu beschaffen. Ja die Verbesserungen unserer Criminalgerichtspflege nach dem jetzigen Systeme sind auch ohneMittel nicht ins Leben zu rufen. Hierdurch werden wir auf den Standpunkt geführt, auf welchem wir uns jetzt befinden. Mit Ehrlichkeit und Pflichtgefühl ist von beiden Seiten für die angenommene Ueberzeugung, das dürfen wir sagen, gekämpft worden, und wenn man auf der einen Seite sich nicht geneigt finden läßt, einem Systeme des Proceßverfah- rens zu entsagen, das man für das bessere hält, so wird man von der andern Seite auch nicht erwarten können, daß einer mit Ernst und, wie ich für mich in Anspruch nehme, der ich nicht als Rechtskundiger oder Richter, von dem Standpunkte der Wissen schaft und Erfahrung zu urtheilen vermag, daß, sage ich, einer mit dem Bewußtsein der Unbefangenheit und Selbstständigkeit gewonnenen Ansicht entsagt werden könne. Wir erkennen im Voraus, wie die Abstimmung ausfallen wird, und doch haben wir bei dem Siege unserer Ansicht in anderer Be ziehung mit einem Gefühle von Niedergeschlagenheit die nächste Zukunft zu bedenken, da selbst von der hohen Staatsregierung durch die Vorlage bezeugt worden ist, wie Mangelhaftigkeit unsere Criminalrechtspflege drücke; da ferner durch so viele Aeußerungen in Schriften aller Art, dadurch unsere öffentlichen Verhandlungen das Vertrauen zur Rechtspflege in Sachsen sehr erschüttert wer den muß — wir müssen uns daran erinnern, was heute ein Mann sagte, der 30 Jahrelang das Richteramt verwaltet hat: wie nöthig es sei, dem sinkenden Ansehen der Rechtspflege eine Stütze zu gewähren! — Wir sind genöthigt, uns zu fragen: wo hin wir, ohne eintretende Formverbesserungen, uns hinzuwenden haben um Hülfe, um der Gefahr in Bezug aufeine interimistische Verschlechterung der Rechtspflege und den damit verbundenen gefahrvollen Nachtheilcn für den Staat zu entgehen. — Hier können wir uns nur mit der Hoffnung trösten, daß das hohe Justizministerium und seine Unterbehörden alles Erforderliche aufbieten werden, um dann, wenn vielleicht einzelne Richter von dem Pflichtwege irgend einmal abgehcn sollten, um sich greifende Gefahr für die nächste Zukunft nicht besorgen zu müssen. Aber ebenso gewiß spreche ich die Hoffnung aus, daß in der Folgezeit
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