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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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das, pas uns als das rechte System gilt, kaum verkannt werden dürste. Nachgeben können wir in der Hauptsache nicht; lebhaft müssen wir vielmehr die Hoffnung hegen, daß nicht blos im Criminalproceffe, sondern daß, auch, in Folge der künftigen Civilgesetzgebung, nicht minder Mündlichkeit und Oeffentlichkeit als hochwichtiges Erforderniß bei dem Cjvilproceß uns gewährt werden können. Ja, meine Herren, an der Hoffnung und Er wartung halten wir fest, daß Oeffentlichkeit und Mündlichkeit unter den Formen, die die Deputation uns empfohlen hat, Sach sen bald zu Theil werden! Staatsminister v. Könneritz: Wenn der geehrte Abgeord nete ausgesprochen hat, daß das Ministerium bis zu einer künf tigen Zeit etwaigen Ungesetzlichkeiten begegnen werde, so glaube ich mich darauf berufen zu können, daß, wo Ungesetzlichkeiten zur Kenntm'ß des Justizministeriums gelangt sind, sie auch gerügt wurden. Das Ministerium ist dazu sehr bereit und hat diese Bereit willigkeit auch noch bei den gegenwärtigen Verhandlungen bethä- tigt, indem es die Mitglieder der Kammer, welche sich auf einzelne Beispiele beriefen, aufgefordert hat, die Gerichtsstellen zu nennen, um die nöthigen Erörterungen anstellen zu können. Wenn der Abgeordnete noch erwähnte, daß die Staatsregierung unser Straf verfahren durch eigenes Bekenntyiß als ein schlechtes bezeichnet habe, so muß ich dem durchaus widersprechen; im Gegentheil hat das Ministerium die Vorzüge selbst des seitherigen Strafverfah rens hervorg?hoben. Das Ministerium hat nur noch mehr Ga rantien, als das Verfahren schon jetzt für den Rechtsschutz ge währt, aufgesucht und gefunden. ,Abg. Clauß: Ich habe mit Bedauern zu vernehmen ge habt, daß meine Worte von dem Herrn Justizminister in einer Art und Weise vernommen worden sind, wie ich es nicht wün schen kann. Auch in meinen Worten sollte die vollkommenste Anerkennung für den ehrenwerthen, wirksam kräftigen Willen des hohen Justizmin sterii sich aussprechen, und ich glaubte in dieser Beziehung meine Erwartungen hinsichtlich eines Interim instituts bis zur Einführung einer neuen Strafproceßordnung dahin ausgesprochen zu haben, daß das hohe Ministerium, na mentlich sein von uns allen verehrter Chef, jeden Mangel, den das gegenwärtige Verfahren mit sich führe, dem Lande weniger fühlbar erscheinen lassen werve. Wenn ich von „Ungesetzlich keit" gesprochen habe, sogalt dies den Beispielen, die nament lich gestern vorgeführt wurden und die eine vollständige Wider legung nicht gefunden haben. Ich deprecire, gesagt zu haben, daß die Justiz „schlecht" beaufsichtigt oder verwaltet werde, oder daß das Ministerium dies zugegeben habe. Nur in Bezug auf das System bin ich mit dem hochverehrten Chef der Justiz ver schiedener Ansicht; doch bescheide ich mich< nicht auf dem Stand punkte zu stehen, um diesfalls meine Ueberzeugung so begründen zu können, wie es dem Herrn Staatsminister stets möglich sein wird. Abg. Oehmichen: Nachdem die Verhandlungen über die sen hochwichtigen Gegenstand so lange gedauert, wo soviel da- II. 22. gegen und dafür gesprochen worden ist, möchte es vermessen er scheinen, wenn ich als Laie etwas Neues, etwas Wichtiges hin zufügen wollte. ..Erwarten Sie das nicht, meine Herren, fürch ten Sie keine lange Rede; ich habe mir nur das Wort erbeten, um meine Abstimmung zu motiviren, eine Abstimmung, die auf diesem Landtage eine der wichtigsten ist, eine der wichtigsten blei ben wird. Dem Laien, meine Herren, mußte die hierüber zu fassende Entschließung schwer, sehr schwer wetden; mir ist sie es geworden. Einerseits wurde uns von der hohen Staatsregie rung, die von ihrem Standpunkte aus die beste Uebersicht hat, und der ich immer vertraut habe, ein Gesetzentwurf, der über Ehre, Freiheit, Leben, die höchsten Güter der Staatsbürger, ent scheiden soll, vorgelegt; andrerseits wurde von unserer Deputa tion, die aus Männern besteht, die schon durch diesen Auftrag unser Vertrauen hinlänglich bekunden, nach sorgfältiger Prüfung die Annahme dieses Gesetzentwurfs abgelehnt. Hier galt es Untersuchung, um zu einem Entschluß zu kommen. Ich las den Gesetzentwurf und die Motive. Diese Motive sprachen mich sehr an. Ich prüfte das Deputationsgutachten, es mußte mich zweifelhaft machen. , Ich beriech mich mit einem mir nahe ste henden, durch langjährige juristische Praxis erfahrenen' Richter, dessen Meinung mirviel gilt; er sprach sich für den Gesetzentwurf aus. Die Zweifel wurden noch größer, und bedingten ein noch maliges tieferes Eingehen in die Sache, das mich auch, sowie die Verhandlungen in dem jenseitigen Saale hierüber, zu der reinen, klaren Ansicht brachte, dem Gutachten unserer geehrten Deputa tion beizustimmen; und mit dieser vollen Ueberzeugung be trat ich den Saal bei Beginn der Verhandlungen über die sen Gegenstand, die weder die geistvolle und scharfsinnige Vertheidigung der hohen Staatsregkerung bis jetzt zu er schüttern vermochte, noch die Ansicht eines geehrten Abgeord neten und der von ihm in Aussicht gestellte Steuerzuschlag än dern konnte. Wohl war es mir, als Vertreter so vieler Steuer zahlenden, Pflicht, diesen Punkt, der mir schon bei der Prüfung der Unterlagen vielfache Bedenken erregte, reiflich in Erwägung zu ziehen. Ich habe diese Pflicht erfüllt und die Ansicht gewonnen, daß diese Einrichtungen wohl bedeutende Mittel erheischen kön nen, die angegebene Höhe aber nicht erreichen werden, was thcils von mehren geehrten Abgeordneten, sowie durch statistische Nachweise genügend dargethan ist. Blicken wir zurück, meine Herren, auf die Frohnablösungs-, Schul-, Hcimaths-, Ar men- und viele andere Gesetze, blicken wir vorwärts, was diesen Landtag noch Alles bewilligt werden soll, und wir werden gestehen müssen, daß sehr bedeutende Opfer von den Staatsbür gern, von den Gemeinden in Anspruch genommen worden sind, in Anspruch genommen werden sollen. Ihr Nutzen, ihr Segen dürfte zum großen Theil nur unfern Nachkommen in seiner gan zen Größe zu Gute gehen, während dieses Gesetz unsere Und un serer Wähler höchsten Güter, Freiheit, Ehre, Leben, schützen wird. Wäre ich aber auch in meinem Gewissen über den zu fas senden Entschluß noch nicht im Klaren gewesen, hätte ich irgend noch zweifeln können, so würden die von der geehrten Deputa tion und andern Abgeordneten angeführten Beispiele aus der Cri- 4
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