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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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andern Grund für die zweite Instanz finden können, als eine nochmalige Prüfung. Sie ist unnütz, wenn die Richter gegen wärtig sind. ' Ich habe in der zweiten Instanz nur den Vortheil der Erörterung der Sache durch eine größere Richterzahl finden können. Wenn wir aber das Gericht erster Instanz gleich mit dieser Richterzahl besetzen, so wird der Rechtsschutz auf gleiche Weise gewahrt. Nun werden Sie sagen, wird dann auch der Proceß verkürzt, wird nicht am Ende eine ebenso lange und gründliche Voruntersuchung auch die ganze Länge des jetzigen Protestes erfordern? Ich muß dagegen erwiedern, daß weder jetzt, noch künftig die Lange des Protestes von der Vorunter suchung allein, sondern hauptsächlich von dem langen Verschie ben des Verspruchs herrührt. Wenn die Acten geschloffen sind, ' wird ein Vertheidiger bestellt, welcher eine dreiwöchentliche, öder bei größeren Verbrechen eine sechswöchentliche Frist erhält. Dann gehen die Acten an ein Spruchgericht. Der Referent hat mehr Geschäfte abzuthun, als diese Untersuchungssache. Die Acten liegen sechs Monate, ja vielleicht ein Jahr. Dann wird die Sache zum Spruch gebracht. Die Acten werden zurückgeschickt und nun beginnt dasselbe Spiel von Neuem, so daß in den meisten Fällen der Verspruch der Sache denselben Zeitraum einnimmt, als die Untcrsuchungsführung. Es wird aus den meisten Untersuchungsacten vollständig dargelegt werden können, daß nicht nur die Hälfte, sondern sogar zwei Drittheil der Zeit bei dem Verspruch der Sache aufgegangen ist. Schnel ligkeit des Protestes ist übrigens nicht die einzige Bedingung der Güte desselben, sondern Gründlichkeit. Wäre also eine Abkür zung des Protestes nicht zu gewinnen, so wäre das kein Vor wurf. Ich wenigstens habe mich auf Abkürzung des Proceffes nicht gestützt; ich habe Nichts dagegen, daß er länger dauert, wenn er nur gründlich geführt wird. Ich bin der Ueberzeugung, daß wir auf diesem Landtage nicht zu einem Resultat gelangen. Der königliche Herr Commiffar meinte- man möge nicht erwar ten, daß wir ihn überzeugen würden; er würde seine Ueber zeugung und wir die unsere behalten. Ich leugne das nicht ab. Wenn das aber der Grundsatz desselben ist, so hätte man sich einen großen Lheil der Debatte ersparen können, wenn man gleich im Voraus gesagt hätte, es bleibe ein Jeder bei seiner Ueberzeugung. Es kommt darauf an, die Ursache seiner Ab stimmung, warum man für dieses oder jenes Verfahren ist, zu begründen, und darum habe ich noch jetzt gesprochen. Staatsminister > v. Könne ritz: Die Rede des geehrten Abgeordneten, die allerdings von dem Gutachten der Deputation etwas abzuweichen scheint, erfordert nothwendig eine Widerlegung, die ich mit den Hauptsachen beginnen müßte. Ich bitte aber die Kammer um Entschuldigung, wenn ich darüber nicht ausführ licher spreche, da theils die Zeit vorgerückt ist, theils ich mich nicht wohl fühle. Eines erlaube ich mir jedoch zu bemerken. Wenn der geehrte Abgeordnete wünscht, es möge die lange Haft abge schnitten werden, so mache ich darauf aufmerksam, daß die Un tergerichte angewiesen sind, auf alle Berichte in Untersuchungs sachen, wo, Jemand in Haft ist,, „gefangen" zu setzen, und ebenso die Appellationsgerichte angewiesen sind, diese Sachen vor andern vorzugsweise zu erledigen. Sollte eine Sache einmal so lange Zeit, wie der Abgeordnete anführt, gelegen haben, so muß ich dagegen bemerken, daß im Allgemein en schwerlich der Ver spruch so lange ausbleiben möchte. Dies läßt sich selbst nach dem jetzigen Reststand nicht annehmen. Allerdings ist zu wün schen, daß der Verspruch noch schneller als jetzt erfolge, weil die Appcllationsgerichte jetzt mit Arbeiten überhäuft gewesen sind, und es daher nicht immer möglich gewesen ist. Es ist aber auch bei dem Budjet hierauf Bedacht genommen. Präsident v. Haase: Der Abg. Sachße hat nun das Wort. Abg. Sachße: Ich bitte um die Erlaubniß, von der Tri büne aus sprechen zu dürfen, da ich mich, in Folge eines mich seit zwei Lagen befallenen Unwohlseins, nicht kräftig genug fühle, um von meinem Platze aus der ganzen Kammer verständlich zu werden. Präsident 0. Haase: Ich ersuche den Herrn Abgeordneten, den Rednerstuhl einzunehmen. Abg Sachße (von der Rednerbühne): Meine Herren! Ungeachtet ich in meinem neulichen Vortrag darauf aufmerksam gemacht hatte, daß keineswegs die öffentliche Meinung nach der Zahl der Petitionen abzumessen sei, weil diese sich zur Bevölke rung wie I zu 200, hinsichtlich der Zahl der Städte und Flecken wie 1 zu 12, und hinsichtlich der Dörfer wie 1 zu 1634- verhal ten, so ist doch korthin behauptet worden, cs sei die öffentliche Summe, welche sich in den Petitionen aussprechc. Ich werde das näher beleuchten. Es scheint das Zahlenverhältniß ein Ver- hältniß herauszustellen, welches meine Behauptung rechtfertigt, daß wenig von der öffentlichen Meinung in den Petitionen ent halten ist, und diese mehr einer vorzeitigen Schwalbe gleichen, die keinen Sommer macht. In Dresden sind sie wohl zum Lheil den an die Petenten ergangenen Aufforderungen beizumessen und dennoch übersteigen sie in der Zahl von 1096 nur um We nig den zwanzigsten Lheil der stimmfähigen Bevölkerung, wobei ich die Frauen, welche seit ihrer Emancipation eigentlich stimm fähig und im Punkte der Oeffentlichkeit wegen Gefahr der Pro stitution als Angeklagte und Zeugen besonders betheiligt sind, nicht in Anschlag gebracht habe. Wenn man die Petitionen nach ihrem Ursprünge betrachtet, so tragen sie mehr oder weniger die Farbe der Abgeordneten von d,a, welche sich für die Oeffentlich keit ausgesprochen haben. Ein Drittheil kommt aus dem voigt- ländischen Kruse, die übrigen aus den Städten Dresden, Leipzig, Lommatzsch, Mitweida, Waldheim, Meißen, Dippol diswalde, und Stolpen, zwei aber nur aus dem Erzgebirge, keine aber hat sich aus der Lausitz eingefunden. Sieht man auf den Flächcnraum des ganzen Landes, aus welchem Petitionen hervorgegangen sind — sollte ich eine Stadt unwillkürlich aus gelassen haben, so möge sie mir es vergeben — zieht man den voigtländischen Kreis, den ich als mit ganzer Seele der Oeffcnt- lichkeit hingeg'-ben betrachten muß, 25 Quadratmeilen, und die genannten Städte mir einem Rayon von mehr als einer Qua dratmeile für die Oeffentlichkeit ab, so bleiben voll den 271 Oua-
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