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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Haase: Würde auf eme der nächsten Tages ordnungen gelangen. Ich habe noch den Abg. v. Beschwitz zu ent schuldigen, welcher wegen Unwohlsein, behindert ist, der heutigen Sitzung beizuwohnen. Wir können nun zur Tagesordnung übergehen; ich er suche den Herrn Referenten Braun, die Rednerbühne zu besteigen, und ertheile von den angemeldeten Sprechern zuerst dem Abg. Brockhaus das Wort. Abg. Brockhaus: Ich habe nur wenige Worte auf die letzte Philippica des ehrenwerthen Abgeordneten von Freiberg zu erwiedern. Auch ich gehöre zu den Unglücklichen, welche durch eine Aeußerung sich sein Mißfallen zugezogen haben, in dem er vorgestern Bemerkungen darüber machte, daß ich mich in Beziehung auf den Angriff und die Verteidigung in der vorliegenden Frage des Bildes einer belagerten Festung bedient habe. Ob dies Bild passend gewählt war, habe ich nicht zu entscheiden; aber auffallend muß ich es von dem geehrten Ab geordneten finden, daß er damit nicht einverstanden ist, da er doch zuerst Militairisches in die Debatte mischte — Batail lone und Bajonnete, die unter gewissen Umstanden das konstitutionelle Leben regelten. Es ist in der That sehr auf fallend, daß solche Aeußerungen in einer deutschen konstitutio nellen Ständeversammlung ausgesprochen werden können. Zum zweiten Male hat sich der geehrte Abgeordnete über die „Lagespresse" mißbilligend geäußert, und es scheint hiernach, als ob er kein großer Freund derselben und der freien Presse wäre. Ich hoffte ihn gerade unter den eifrigsten Kämpfern für die Preßfreiheit zu finden, die nun bald in diesem Saale zur Bera- thung kommen wird; kann er aber nicht dafür sein, so ist es wenigstens nicht großmüthig, daß er, bevor noch der Kampf be gonnen hat, schon die arme gedrückte Tagespreise, welche von den Mächtigen der Erde schon so viel zu dulden hat, angreift und sie denuncirt. Indessen wird sie auch diesen Kelch leeren, sie wird auch dies ertragen müssen. Es scheint mir aber, als ob die Tagespresse bei der Frage der Oeffentlichkeit und Münd lichkeit keinen Vorwurf verdiene; denn sie hat dabei mit beson derer Haltung, Anstand und großer Mäßigung sich benommen, sie hat nicht aufgeregt, sondern nur aufgeklärt und belehrt und so ihrer Pflicht genügt. Ich glaube auch, daß die hohe Staats regierung derselben Ansicht sein wird, denn sonst hätte sie die starke Waffe, welche ihr gegen die Presse zu Gebote steht, die Censur, gewiß zu Hülfe gerufen. Die Lagespresse, wie groß auch ihr Einfluß, vermag überhaupt nicht in der Weise, wie der Abg. Sachße glaubt, Etwas zu schaffen und hervorzurufen; sie gibt in den meisten Fällen nur Dem Ausdruck und Worte, was bereits im Volke lebt. Es hat mich tief betrübt, daß solche der Presse feindliche Ansichten in der sächsischen Ständeversamm- lung haben laut werden können, und ich hoffe, daß diese kurze Erwiederung die Billigung der geehrten Kammer finden werde. Abg. v. Gablenz: Ich verzichte auf das Wort zur Wider legung des Abg. Sachße, ersuche aber den Herrn Präsidenten, mir das Wort vorzubehalten, im Fall ich nach der Erklärung des Herrn Staatsministcrs mich veranlaßt fühlen könnte, noch Et was zu äußern. Abg. v. Platz mann: Es ist von dem Abgeordneten, wel cher-das Princip der Oeffentlichkeit am hartnäckigsten bekämpft, erwähnt worden, daß er unter dem Stande der sächsischen Land leute kein Verlangen nach Oeffentlichkeit bemerkt, sondern daß er auf seine Anfrage sogar Antworten im entgegengesetzten Sinne bekommen habe. Es kommt bei jeder Antwort aufdasVer- hältniß zwischen dem Fragenden und Befragten an, und über haupt scheint die Auskunft, welche der Abgeordnete erhalten hat, nur zu beweisen, daß der sächsische Landmann viel zu gesunden Sinn und zu richtigen Blick hat, als daß er auf eine so allge meine Frage anders als allgemein und ausweichend antworten sollte. — Es ist ferner dasselbe von dem Stande der Geistlichen gesagt worden; hier gereicht es mir doch zum Tröste, daß gerade die beiden höchsten evangelischen Geistlichen unsers Vaterlandes sich in der Ständeversammlung für Oeffentlichkeit und Mündlich keit ausgesprochen haben; und wennschon die sächsischen Geistlichen so hoch stehen, daß sich jeder sein eignes Urtheil in der Sache bilden kann, so ist es doch mehr als wahrscheinlich, es ist gewiß, daß diese beiden hochwürdigen Herren nicht die Einzigen sein werden, welche sich in diesem Sinne aussprechen. — Ein origineller Ein wurf ist insofern gemacht worden, als es eigentlich der Einfüh rung der Oeffentlichkeit bei uns gar nicht erst bedürfe; sie sei vielmehr schon da, denn es bleibe ja Nichts geheim bei uns, es werde jede Untersuchung bekannt, und es ist Bezug genommen worden auf einen besondern Fall in dieser Stadt, wobei alle Sta dien der Untersuchung zur Verlautbarung gekommen wären- Ich lasse dahingestellt sein, ob hier, falls dem so gewesen, die Ver letzung eines amtlichen Geheimnisses zu rügen gewesen wäre; kann dann aber um so weniger begreifen, was noch von der Oef fentlichkeit und besonders für die Moralität zu befürchten sein möchte; die schrecklichen Folgen müßten sich doch schon jetzt ge zeigt haben. — Welche Auslegung der Abgeordnete dem bekann ten Satze: „Was nicht in den Acten ist, ist nicht in der Welt" eigentlich gegeben habe, ist mir nicht recht klar geworden. Daß allerdings durch jahrelanges Protokolliren eine große Uebung und Fertigkeit erlangt werden kann, muß zugegeben werden; es kann aber ebenso eine einseitige, vielleicht von einer Lieblings idee ausgehende Auffassungsweise, es kann dabei ebenso leicht eine vermeintlich untrügliche Methode zur Uebung und Gewohn heit werden. Ueberhaupt, meine Herren, kann ein Aktenstück noch so glatt, noch so geordnet sein, es kann keine einzige Lücke offen lassen, es kann Motiv an Motiv knüpfen, es kann einen Hergang noch so vortrefflich schildern, und doch am Ende nicht die hinreichende Garantie gewähren, daß der geschilderte Fall wirklichder lebendigeFall undniAtblos ein Arten fall sei. Will man freilich vom lebendigen Falle ganz absehen und blos den Actenfall ins Auge fassen, dann muß Manches zu gegeben werden, dann kommt allerdings Nichts darauf an, ob der erkennende Richter jemals den Jnquisiten gesehen hat oder nicht; er kann dann auch vollkommen befähigt sein, wenn er nie einen gesehen hat; er braucht nicht ein praktischer Menschmken-
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