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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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ner, er kann Psycholog aus den Acten sein, er kann die Acten völlig erschöpfen undlauf diese ein ganz schulgerechtes Erkenntm'ß bauen. — Der sehr geehrte Abg. aus dem Winkel hat die Patri- monialgerichte und die Rücksichten, welche er seinen Wählern schuldig zu sein glaubt, erwähnt. Da ich die Ehre habe, dem selben Wahlbezirke anzugehören, so finde ich mich bewogen, zu erinnern, daß in unserm Wahlbezirk nicht allenthalben seine An sicht getheilt wird; es ist mir bekannt, daß in unserm Wahlbezirk die entgegengesetzte Meinung nicht ganz selten ist, daß nicht ganz wenige unter unsern Wählern über das Verhältniß der Patri- monialgerichte anders denken, als der geehrte Abgeordnete, und theils ihre Patrimonialgerichte schon abgegeben haben — und zu diesen gehöre ich selbst — theils mit diesem Entschluß sich"be- schaftigen. Es ist auch vorauszusetzen, daß unsere Wähler die Pflichten, welche uns obliegen, selbst zu gut kennen, als daß sie uns zumuthen sollten, unsere Ansicht über das Wohl des ge stimmten Landes einer Rücksicht auf Local- oder Sonderinteressen unterzuordnen. Es ist dieses vermöge der Gesinnungen unserer Wähler und vermöge der bei der Wahl stattsindenden Eröffnun gen gar nicht denkbar; sollte es aber jemals in unserm Vater lande denkbar werden, so müßte ich wenigstens erklären, daß der Tag, an welchem ich genöthigt sein würde, meine freie Ue- berzeugung einer fremden Meinung unterzuordnen, an welchem ich genöthigt sein würde, meine selbstständige, dem Wohle des ganzen Landes gehörende Abstimmung einem besondern Interesse aufzuopfern, mitreinem Worte, an welchem irgend ein Mandat mir aufgedrungen würde, auch der letzte sein würde, an welchem ich die Schwelle dieses Saales betreten hätte. Abg. aus dem Winkel: Was der geehrte Abgeordnete so eben gegen mich gesagt hat, muß ich insofern zurückweisen, als ich gern zugebe, daß die Ansichten darüber verschieden sind. Der geehrte Abgeordnete hat seine Ansicht und ich die meinige. Ein Theil unserer Committenten theilt seine und ein anderer meine Meinung. Ich habe also geglaubt, daß ich die meinige ebensogut auszusprechen hätte, wie der geehrte Abgeordnete die seine, auch insofern vielleicht im Sinne derjenigen handelte, welche meine Ansicht theilen. Wenn ich übrigens überhaupt von der Ab gabe der Criminalgerichtsbarkeit gesprochen habe, so habe ich gesagt, daß, sobald ich> es^dem allgemeinen Wohl entsprechend hielte, ich dann sehr gern? dazu erbötkg fein würde. Die Abgabe der Criminalgerichtsbarkeit habe ich als zweckmäßig für das all gemeine Bestelanerkannt, und gesagt, ich würde sie. in dieser Rücksicht.abgeben und es auch in Hinsicht meiner Committenten thun zu können glauben. Von Sonderintereffen, glaube ich, kann hier nichtSdie Rede sein. Denn Sonderinteressen sind nur solche, die Einzelne betreffen; was Bezug auf einen ganzen Stand hat, kann ich wenigstens nicht Sonderinteresse nennen. Abg. Todt: Allerdings gehöre ich zu denen, welche vor gestern zur Widerlegung des Abgeordneten Sachße zu sprechen wünschten. Da ich jedoch für Deffentlichkeit und Mündlichkeit bin, wie ich schon meiner frühem Rede dargethan, und außerdem wahrgenommen habe, daß die Beweise, welche der geehrte Ab geordnete Sachße gegen uns aufgestellt hat, weder in noch außer 11.24. der Kammer verfangen haben, so will ich den Eindruck, welchen seine Reden für unsere Sache gemacht haben, nicht schwächen und von einer weitläufigen Widerlegung demnach absehen. Nur das Eine habe ich noch hinzuzufügen, daß ich auf die Aeußerung, welche er speciell in Bezug auf ein von mir gebrauchtes Gleichniß vom blauen Himmel gemacht hat, gern Etwas erwiedern möchte, wenn nicht die von ihm gewählten Bilder und Vergleiche von der Art wären und auf einem so trivialen Boden sich bewegten, daß man ihm in der That dahin nicht folgen kann. Ich erinnere nur an das Gleichniß von den Latrinen und von der Oeffentlich- keit gewisser Personen weiblichen Geschlechts. Dasselbe gilt auch von dem Vergleiche, welchen erin Bezug auf die erwähnteAeuße rung von mir zu machen beliebt hat. Es wird genug sein, dieses nur angedeutet zu haben; auf eine weitläufige Widerlegung ver zichte ich daher nunmehr. Abg. Haden: Es ist von dem geehrten Abgeordneten Sachße die Behauptung aufgestellt worden, es wäre unter dem Stande der Landleute das Bedürfniß nach Deffentlichkeit und Mündlichkeit nicht vorhanden; es ist zwar diese Behauptung schon von mehren Seiten widerlegt worden, allein ich habe solche von einem andern Gesichtspunkte aus betrachtet, und darin einen Vorwurf für alle bäuerlichen Abgeordneten gefunden, welche sich für das Deputationsgutachten erklären werden. Geht man auf den Grund, wodurch der Abgeordnete zu dieser Behauptung gekommen ist, so sagt er, daß er während der Ferien Gelegenheit genommen habe, Ortsgerichtspersonen und Gemeindevorstände seines ihm anvertrauten Landgerichts bezirks zu befragen, ob Stimmen unter ihnen seien, welche ein Mißtrauen gegen unser jetziges Criminalgerichtsverfahren zeig ten, welche etwa deswegen damit unzufrieden seien, weil Ver brecher nicht zur gebührenden Strafe gezogen würden, oder ob ihnen bekannt sei, daß ein Unschuldiger verdammt worden wäre. Nun, meine Herren, diese Fragen richtete ein Justitiar an seine Gerichtsuntergebenen, erklärte ihnen aber nicht die Mangel des zeitherigen Verfahrens; wie konnte sonach der Abgeordnete er warten, daß ein gewöhnlicher Landmann auf so oberflächliche Fragen, auf Fragen, welche unstreitig das Gepräge der Anti pathie gegen Deffentlichkeit und Mündlichkeit an sich trugen, sich gegen unser jetziges Verfahren aussprechen werde. Ich will durchaus damit nicht gesagt haben, als ob die Befragten nicht im Stande gewesen wären, eine gründliche Erklärung darüber abzugeben; ich habe vielmehr die Ueberzeugung, daß, könnte man den sächsischen Bauernstand in seinerGesammtheit in diesen Saal einführen- und er hätte die Gründe, welche für und gegen die Mündlichkeit und Deffentlichkeit angeführt worden sind, an gehört, das Resultat der Antwort nicht zweifelhaft sein dürste, und daß sich derselbe mit großer Majorität dafür ausgesprochen haben würde, wie es auch hoffentlich bei ihren Vertretern der Fall sein wird. Eine Sache richtig zu beurtheilen, braucht man nicht Literat zu sein; ich kann aber nicht begreifen, wieder Ab geordnete auf einmal so großen Scharfsinn unter den Landleu ten voraussetzt, da er noch auf dem vorigen Landtage einem sehr geehrten bäuerlichen Abgeordneten die Brurtheilungskraft über 1*
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