Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Notarien alsSalar bekommen, halte ich nicht für so bedeutend, um eine solche Differenz aufzuwägen. Ebenso ist es bei dem Hypothekenwesen. Jede Ausfertigung muß bezahlt werden, die meisten dafür Angestellten werden zugleich für andere Arbeiten verwendet, und es ist daher gar sehr die Frage, ob sich aus beiden Verhältnissen ein ungünstiges Resultat für die Berechnung her ausstellt. Es bedarf dessen aber nicht, da der Herr Justizminister die Widerlegung seiner Schlußfolgerung in den nachfolgenden Sätzen selbst gegeben hat. Er halt nämlich dafür, es würde richtiger sein, wenn man zum Anhalt nähme, was der Staat bei der Iustizpflege aus der Staatscasse zuzuschießen hätte, und dieses betrage in den Rheinprovinzen durchschnittlich 6 Silbergr. 6Pf>, in den alten Provinzen nur 4 Silbergr. auf den Kopf; hieraus ginge hervor, daß die Nheinprovinzen im Nachtheile wären. Ich glaube aber, meine Herren, daß dieses Zahlenverhältniß das Gegentheil beweist. Es müssen nämlich dennoch immer in den alten Provinzen 13 Sgr. 6 Pf. und in den Rheinprovinzen 7 Sgr. 10 Pf. von jedem Einwohner aufgebracht werden. Wenn nun in den Rheinprovinzen zu diesen? Sgr. 10 Pf. der Staat 6 Sgr. 6 Pf. beitragt, so bleibt durch Sporteln u. s. w. aufzubringen nur 1 Sgr. 4 Pf., während in den alten Provin zen, weil der Staat zu den 13 Sgr. 6 Pf. nur 4 Sgr. zuschießt, jeder Einzelne im Lande an Sporteln u. s. w. 9 Sgr. 6 Pf. auf bringen muß. Hierdurch befinden sich die Rheinlande gegen die alten Provinzen um 8 Sgr. 2 Pf. in Vortheil, welche Kosten in den alten Provinzen durch größere Sporteln und Beiträge zur Criminalrechtspflege aufgebracht werden müssen, wie auch in Sachsen die Gemeinden bei vielen Untersuchungen die Kosten selbst übertragen. Da aber das, was aus Staatskassen bezahlt wird, rationeller vertheilt ist und insbesondere den Armen weni ger drückt, als dasjenige, was durch Sporteln und Untersu chungsbeiträge gewonnen und aufgebracht wird, so glaube ich, daß die Nheinlande sich mit ihrem Justizwesen offenbar besser befinden, als die alten Provinzen. Und das wissen die Rhein lande selbst sehr wohl. Auch liegt der Grund nahe, warum die Rheinlande durch Institutionen bevorzugt sind, und warum sie sich unter dem preußischen Scepter Wohlbefinden. Als.Beweis für die Kostspieligkeit hat man auch den Bau neuer Gebäude angeführt. Meine Herren, ich habe bis jetzt vermieden, von meinen eignen Erfahrungen in andern Ländern zu sprechen, da ich mir davon ein großes Resultat nicht versprechen kann, weil die Zeit, wo ich Gelegenheit hatte, dort die Rechts institute zu beobachten, zu kurz war, ich mir auch ein Urtheil nicht zutrauen mag, den Werth verschiedener Institutionen nach ihrer Anwendung und ihrem Erfolge nach kurzer Beobach tung zu bemessen. Was ich aber mit Augen gesehen habe, das zu wissen, dürfte ich wohl befähigt gewesen sein. Ich erlaube mir daher Ihnen zu sagen, daß, als ich im Jahre 1834 in Pa ris war, ich mehren Criminalverhandlungen vor Geschwornen, einer Verhandlung vor dem Appellationshofe, der Vertheilung des Monthyon'schen Preises in der Akademie, der Wissenschaften und in der Sorbonne öffentlichen Vorlesungen und mehren Prüfungen behufs der Ertheilung des Baccalaureats beigewohnt habe. Ueberall aber habe ich weder Tribunen noch Galerien jfür das Publicum gefunden. Es waren namentlich die Gerichtslo cale für die öffentlichen Audienzen nur mäßige Säle von nicht bedeutendem Umfange. In dem Assiscnlocale waren etwa drei Viertheile des Platzes für den Gerichtshof, die Geschwornen, die Angeklagten und Zeugen, die Advocaten, den Richterstand, überhaupt Alles, was der Robe angehört, Vorbehalten, und nur etwa der vierte Theil war durch einfache Barrieren für das Pu blicum abgesperrt, wo die Zuschauer standen, oder auf stufen weis erhöhten Sitzen saßen. Ich kann daher nicht glauben, daß, wennOeffentlichkeit und Mündlichkeit bei uns eingeführt würde, es nöthig sei, große Gebäude zu errichten. ' In jeder Stadt, wo ein Gerichtshof hingelegt wird, finden sich wohl dergleichen Lo cale , wie ich sie geschildert habe. Auf die Größe des Publlcums kommt nichts an, sondern darauf, daß überhaupt ein Publi cum zugegen sein kann. Ich habe aber auch in Sachsen öffentti» chen Prüfungen in Gewerb- und Bürgerschulen beigewohnt, wo keine Galerien sind, aber 'ein zahlreiches Publicum vorhan den war, und doch wird Niemand zweifeln, daß diese Prüfun gen öffentlich waren. Ich lege auf den Einwand, der von der Kostspieligkeit der Gebäude hergenommen wurde, also keinen Werth, und habe dies namentlich angeführt, um diejenigen Abgeordneten zu beruhigen, welche der Meinung sind, daß die Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit große Bauten bedinge. Ich glaube das nicht. Die ganzen Baukosten werden vielleicht statt der befürchteten 400,000 Thaler nicht viel mehr als 4,000 Thaler betragen. Ich komme endlich zu demjenigen Gegenstände, den ich mir von einer früheren Sitzung her habe Vorbehalten müssen, und welcher wichtig und wesentlich in die gegenwärtige Verhandlung eingreift. Es ist dies der in der ersten Kammer angenom- meneAntrag des Herrn Domherrv.Günther. Meine Herren, wenn ein Mann, welcher der Sache vollkommen mäch tig, der sie gründlich durchschaut, und überhaupt im Besitz der allseitigsten gelehrten Bildung und Kenntnisse ist, eine Stunde lang über die Stellung der Gerichte spricht, nebenher die ver schiedenen Principien des Strafprocesses so beiläufig berührt und sich doch so vorsichtig halt, daß am Schlüsse der Rede Niemand zu sagen vermag, ob er für die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens und den Anklageproceß, oder für das an dere System ist? dann muß Jeder, der für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ist, Bedenken tragen, diesem Votum seine Zustimmung zu geben, gesetzt auch, es läge ein Geschenk darin. Mir scheint es ein Danaergeschenk, und davor habe ich Furcht. Ich weiß nicht, wohin dieser Antrag führen soll. Hätte eS dem geehrten Mitglied der ersten Kammer gefallen, seine Ansicht offen mitzutheilen, so würde man nicht nöthig haben, sich mit Hypothesen zu behelfen. Da es aber nicht geschehen ist, so möge er mir verzeihen, daß ich dem Anträge eine verschiedene Auslegung unterlege. Ich weiß nicht, soll ich den Antrag, daß eineCriminal- sache vom Anfänge bis zum Ende vor demselben Richtercollegio verhandelt und entschieden werde, so verstehen, daß, wie ich bereits in einer frühem Sitzung erörtert habe, nur ein Richter aus dem
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder