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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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willigungen und Ausschreiben berührt worden, und hat nament lich die Staatsregierung selbst wenigstens soviel zugegeben, daß Provisorien stets etwas Unangenehmes für die Stände seien, so kann ich mir es doch nicht versagen, zu dem, was von der De putation hierüber gesagt worden ist, noch Einiges hinzuzufügen. Wenn das Recht der Stände, die von der Regierung den Unter- thanen angesonnenen Steuern einer gewissenhaften Prüfung zu unterwerfen und nur diejenigen zu verwilligen, welche nach der Ueberzeugung der Ständeversammlung zu Bestreitung des Staatsaufwandes unentbehrlich sind, die übrigen aber abzuleh nen,-über allen Zweifel erhaben ist, so folgt daraus, daß die Staatsregierung nicht ermächtigt ist, etwas zu thun, wodurch dieses wichtige, in seinem practischen Erfolge bedeutendste aller ständischen Rechte beeinträchtigt wird, sei es in Bezug auf den Umfang, sei cs in Bezug auf die Zeit. Dies geschieht aber un zweifelhaft durch die Forderung eines Provisorii, wodurch das erste Drittheil der Finanzperiode oder ein noch größerer Zeitraum jener Prüfung und speciellen Verwilligung entzogen wird. Die Kammer hat aber ein Recht nicht allein auf zwei Drittheile, son dern sie hat ein Recht auf drei Drittheile. Wenn die Stände immer und immer genöthigt sein sollen, sich den dritten Theil der Finanzperiode ihrer besonder« Prüfung entziehen zu lassen, so entgeht ihnen dadurch jedenfalls eine sehr wesentliche Gelegen heit, die Unterthemen gegen übermäßige und willkürliche Bela stung sicher zu stellen. Wenn das Princip, daß die Stände die Steuern aus den Beuteln der Unterthemen nicht eher zu verwM- gcn brauchen, als bis die Nothwendigkeit oder entschiedene Nütz lichkeit der Ausgaben und die richtige Verwendung der früher verwilligten Steuern dargethan worden, nicht in seinem ganzen Umfange aufrecht erhalten und als Palladium der Verfassung hoch in Ehren gehalten wird, so wird sich in der Lhat die Wirk samkeit der Stände in dieser Beziehung sehr bald auf Null redu- ciren. Ohnehin haben wir, was die Einnahme anlangt — und diese ist in Bezug auf die Unterthanen die Ausgabe — eigentlich nur in Bezug auf vier Fünftel des Budgets eine Stimme, wäh rend wir über ein Fünftel weiter nicht gefragt werden. Ich meine die über anderthalb Millionen, 1,700,000 Thaler, betra genden Zölle und was damit an Malz-, Branntwein-, Schlacht- und andern vielnamigen Steuern in Verbindung steht. Da ist uns ohnedies die Prüfung und Zustimmung durch den Zollver trag abgeschnitten. Ich bin zwar weit entfernt, die großen Wohlthaten der Verkehrsfreiheit in einem großen Theile des deutschen Vaterlandes zu verkennen, ohne welche wir vollends ganz verkümmert sein würden; allein wir sehen doch auch, daß wir die uns Deutschen eigentlich von Gott und Rechtswegen, also um sonst zukommende Verkehrsfreiheit, Handels-und Nationaleinheit theuer genug bezahlen müssen. Nun ist zwar in dem Decrete der Umstand hervorgehoben, daß das neue Grundsteuersystem erst im Laufe der Finanzperiode zur Ausführung kommen könne, und man hat darin den Grund des Provisorii gesucht. Allein ich kann darin eben so wenig als die Deputation einen ausrei chenden Grund dafür finden, theils weil die Grundsteuern nur ein Theil der Staatseinnahmen sind, und von ihnen nur so viel zu verwilligen ist, als nicht durch die Erträge der Domainen, Regalien und die Nutzungen des übrigen Staatsgutes die Lasten des Staates bestritten werden können, theils weil die Berathung und Feststellung des Budgets in der That der Einführung der neuen Grundsteuererhebung nicht präjudicirt, und ich der Mei nung bin, daß das Budget mit der Staatsregierung verabschie det sein wird, ehe man sich noch über die gar mannigfachen Vor bereitungen dieses neuen Abgabenmodus vereinigt haben wird. Es ist auch bei Aufstellung des Voranschlags der Staatseinnahme von der Regierung angenommen worden, als finde die neue Steuererhebung sogleich mit Eintritt der Fi nanzperiode statt, als wodurch der von der Staatsregierung angeführte Grund zum Provisorium wieder paralysirt wird. Dies zusammengenommen würde nun jedenfalls ein hinläng lich rechtfertigender Grund zur Ablehnung des provisorischen Steuergesetzes sein, ohne daß man bei dem Vorhandensein sehr namhafter Überschüsse aus der vorigen Finanzperiode und an derer der Staatsregierung zu Gebote stehender Mittel zu be fürchten brauchte, der Staat werde gleich von vorn herein we gen Mangel des Steuergesetzes seine Verpflichtungen nicht erfüllen können. Allein es sind allerdings die Voranschläge zu den Staatseinnahmen und Ausgaben für die folgende Finanz periode, und die Grundlagen, auf welchen sie beruhen, bereits in den Händen der geehrten Kammermitglieder, und es läßt sich wohl nicht verkennen, daß die Staatsregierung dabei im Allge meinen durch das Princip der Zweckmäßigkeit im öffentlichen Interesse unter, wenn auch nicht immer durchgehender Berück sichtigung finanzieller Ersparung geleitet worden ist. In noch höherem Grade läßt sich dies von dem, ebenfalls in unfern Hän den befindlichen, wenn auch nicht die neueste Zeit umfassenden Rechenschaftsbericht sagen, welcher das Vertrauen vollständig rechtfertigt, womit die früheren Ständeversammlungen der Staatsregierung entgegen gekommen sind; ein Vertrauen, wel ches allerdings zum gedeihlichen Zusammenwirken der Land stände und der Staatsregierung unerläßlich ist und welches die Kammer durch unbedenkliche Gewährung eines Credits von Neuem bewähren kann und wird. Nur in diesem Sinne und aus diesen Gründen, aber auch nur aus diesen, schließe ich mich dem Deputationsgutachten an. Von ganzem Herzen aber trete ich auch dem Vorschläge bei, einen Termin der Gewerb- und Personalsteuer zu erlassen, dessen Gewährung auch von der ho hen Staatsregierung in Aussicht gestellt worden ist. Unsere Mitbürger erwarten von uns mit Zuversicht einige Erleichterung bei den uns betroffenen mannigfachen Unglücks fällen. Nur würde ich mir erlauben, der hohen Staatsregierung anheim zu geben, ob es nicht zweckmäßiger wäre, statt des ersten Termines den zweiten Termin zu erlassen, da es eine erwünschte Gelegenheit geben dürfte, die zu einer bedenklichen Höhe anwachsenden Neste in größeren Städten wenigstens einigermaßen zu vermeiden. Läßt sich auch wegen des unerwünschten Provisorii jetzt noch nicht übersehen, was Alles nothwendig sein wird, um die pro- ponirten Staatsausgaben zu decken, so wird doch durch weise Sparsamkeit dasjenige ermöglicht werden, was die gebieterische
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