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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident!). Haase: Diese Beschwerde ist in der hohen ersten Kammer von der vierten Deputation begutachtet worden und wird demnach wohl auch an die vierte Deputation unserer Kammer abzugeben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. 6. (Nr. 176.) Den 2l. Januar. Petition des Stadt- Draths und der Stadtverordneten zu Elterlein, nebst sechs andern Ortschaften, Friedrich August Ullmann und Consorten, um völ lige Herstellung des zwischen Zwönitz, Elterlein, Scheibenberg und Crottendorf liegenden Straßentractes betreffend; hierzu 1 Actenfaseikel. Abg. Secretair Rothe: Diese Petition empfehle ich der betreffenden Deputation zur gefälligen Berücksichtigung insoweit, als es sich darinnen um Herstellung einer neuen Straße handelt, da das Obergebirge von den Eisenbahnen keinen Vortheil zieht, es daher wünschenswerth erscheint, daß diesem Landestheile von den dazu aus Staatskassen bestimmten Geldmitteln aus andere Weise, d. i. durch Herstellung guter Straßen, Etwas zugewen det wird. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Petition nach dem Anträge des- Herrn Secretairs an die zweite Depu tation überweisen?— Einstimmig Ja. Präsident 0. Haäse: Dies waren die bis jetzt cingegange- nen Nummern der Hauptregistrande, und .wir können nun zur Tagesordnung übergehen. Abg. Todt: Als ich heute vor acht Tagen über den Gegen stand, der noch heute auf der Tagesordnung sich befindet, zu' Ihnen sprach, gestattete ich mir, zur Vervollständigung meines Beweises, weshalb die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Straf verfahren einzuführen sei, einige Beispiele oder Rechtsfälle anzu, ziehen. Der Herr Staatsminister nahm dabei Gelegenheit, un ter Berufung auf Z. 54 der Landtagsordnung, mich zur Nennung der Behörde, die bei dem einen jener Beispiele concurrirte, aufzu fordern. Ich verweigerte es damals, weil mir nicht ganz genau erinnerlich war, ob ich eine Staatsbehörde genannt hatte, und die Landtagsordnung nur von Staatsdiencrn spricht; ich ver sprach indessen, die Sache in Erwägung zu ziehen und mich mit dem Vertheidiger zu vernehmen. Ich habe nun aus den steno graphischen Niederschriften ersehen, daß ich wirklich von einer Staatsbehörde gesprochen habe, indem ich bemerkte, „daß der Betheiligte an das benachbarte A m t gebracht worden sei." Ich erkenne es demnach als meine Verpflichtung an, diese Behörde namhaft zu machen und werde es nachher thun; ich muß jedoch vorher noch zwei Berichtigungen in Bezug auf diesen Gegenstand einfchalten, nicht Berichtigungen meiner damaligen Erzählung, sondern eine Berichtigung der Aeußerungen, die nachher gefal len sind. Ich habe nämlich in den Landtagsmittheilungen ge funden, was ich damals nicht so genau gehört hatte, daß der Herr Staatsminister, der vorzüglich in dem Anschlüßen des An geschuldigten an die Kette einen Anstoß genommen hatte, von der Voraussetzung ausgcgangen war, als sei ein Holzdieb in Frage und dieser mit einer Säge im Walde betroffen worden. Davon aber habe ich nicht gesprochen, sondern mein Rechtsfall erwähnt eines Holzhackers, der in ein Dorf gegangen war, um eine Säge zu holen. Wenn also das Anschlüßen an die Kette als ungesetzlich angesehen worden ist, weil nur ein Holzdieb zur Untersuchung gezogen worden war, so würde das nicht der Fall sein; es waren vielmehr Wilddiebstahl und andere Verbre chen in Frage. Ich will nun dahingestellt sein lassen, ob die Be hörde Ursache gehabt hat, mit dem Anschluß an die Kette zu ver fahren; ich meinerseits habe'di ese n Punkt wenigstens nicht des wegen erwähnt, um eine Ungesetzlichkeit daraus abzuleiten. In Bezug auf eine zweite Aeußerung von mir selbst habe ich die Berichtigung zu machen, daß der Fall nicht dem Justizministenv vorgelegen hat, sondern auf das eingereichte Unterstützungsgesuch nur an das königliche Hausministerium gelangt war. Nach die sen beiden Berichtigungen trage ich kein Bedenken, die Behörde, vor welcher die hier erwähnte Untersuchung geführt worden ist, namhaft zu machen: der Betheiligte heißt Eismann und ist aus Schnarrtanne bei Auerbach, und die Behörde, bei welcher die Un tersuchung anhängig war, ist das Amt Voigtsberg. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium ist für diese Mittheilung sehr dankbar. Präsident v. Haase: Ich habe zu erwähnen, daß sich noch die Abgeordneten Oberländer und v. Schröder zum Sprechen angemeldet haben. Abg. Oberländer: Ich hatte um das Wort gebeten, weil es auch mir erscheinen wollte,- als ob der eiftige Vertheidi ger des Jnquisitionsproccsses gegen die Freunde der Oeffentlich keit etwas zu hofmeisternd, und weniger berathend und überzeu gend gesprochen habe. Indessen beginnt Gras über die Sache zu wachsen; auch mögen diese kleinen Schwächen aufdieHaupt- beurtheilung von keinem Einfluß sein. — In der Tendenz stimmt er mit der Staatsregierung überein, und kann sich also, wiefern seine Gründe an einer Art Schwäche leiden sollten, mit einem Seitenblick auf den Ministertisch recht füglich auf die Worte des Seneca berufen: ()uoä beoe äictum 68t ab ullo, ineum cst. Nun mögen wir aber nicht leugne^, noch bezweifeln, daß die geehrten Regierungsmitglieder umfassende und tiefgehende Kennt- niß von den Vorteilen des bisherigen Systems in Schrift und Rede entwickelt haben, und ich nehme überhaupt keinen Anstand, zu bekennen, daß die Regierung, als nach ihrer Stellung eine höhere Intelligenz in sich vereinigend, in der Regel, und wenn sie mit den billigen und vernünftigen Wünschen des Volks im Einklänge bleibt, der Majorität der Kammer gewiß sein kann; ich besitze wenigstens nicht so viel Phantasie, um mir einzubil- den, die Volksrepräsentanten müßten gerade einsichtsvoller sein, als die Rcgierungsmitglieder, und deshalb schicke man die Land stände hierher. Bewahre. — Aber befürchten Sie deshalb nicht, meine Herren, daß cs nöthig werden wird, Steckbriefe hinter einen Deserteur zu erlassen. Ich folgere daraus durchaus nicht, was der geehrte Abgeordnete v. Beschwitz, der wo,hl auch solche Ansicht gehabt haben mag: daß man die Entscheidung vertrauens voll in die Hände des geehrten Herrn Justizministers legen könne. Denn bei consequenter Annahme dieser Ansicht brauchten wir
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