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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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eigentlich gar keinen Landtag zu halten. Nein, so weit bin ich bei aller gerechten Anerkennung nicht gekommen. Auch ohne tiefe wissenschaftliche Kenntnisse, ohne eigentlich gelehrtes Stu dium ist gar wohl erkennbar, was Gewahr für Freiheit und Selbstständigkeit der Staatsbürger gibt, was das materielle und geistige Wohl derselben zu befördern geeignet ist; und hat eine Regierung auf der einen Seite unverkennbar Etwas vor den Standekammern voraus, so haben dagegen auch die Mitglieder der Ständekammern wieder Etwas voraus. Denn was die letztere an gelehrten Kenntnissen und Einsichten voraus haben mag, das haben wir an Bolksthümlichkeit der Tendenz voraus. Es kommt hier nicht blos auf das Wissen, sondern auch auf das Wollen an. Denn wenn, wie hier, die Negierung ein mit dem Volkswunsche, mit der öffentlichen Meinung und mit der Ueberzeugung aller Häupter der Doctrinairs, (um mich eines von dem Abgeordneten Sachße gebrauchten Ausdrucks zu bedienen,) streitendes Interesse vertheidigt, dann werden ihre Gründe weder uns, noch das Volk je von der Vorzüglichkeit ihrer Ansichten zu überzeugen im Stande sein; eben weil die Bolksthümlichkeit der Tendenz mangelt. DieZeit kannman nicht zurückstellen, wie eine Uhr, selbst nicht durch die größte intelli gente Kraftentwickelung. — Denn das ist wohl nicht länger zu verkennen, daß. ganz Deutschland nur eines Zeichens bedarf, um den Jnquisitionsproceß mit dem öffentlichen mündlichen An- klageproceß zu vertauschen; und Deutschland erwartet von den sächsischen Kammern ein solches Zeichen. Bestimmen mich diese Ansichten, nunmehr auf das weitere Wort Verzicht zu leisten, da auch der Herr Referent auf die specielle Widerlegung wartet, so kann ich doch nicht unterlassen, nur mit wenig Worten auf einige, wohl mehr ironische Aeußerungen gegen dieOeffentlichkeit zurückzukommen. Ein erfahrungsreicher britischer Staatsmann sagt über dieOeffentlichkeit: „Unter allen gesellschaftlichen In teressen ist sie das wichtigste, nicht nur als eine gute Bürgschaft jedes Rechts überhaupt, sondern auch als das, was jeder andern erst Leben und Stärke verleiht." Was hat man aber hier von der Oeffentlichkeit hören müssen ? Sie wäre dem Publicum der Stadt zu wünschen, wenn die pikantem Fälle nicht die seltenem wären; also für ein Schauspiel für Neugierige und Müßiggänger hat man sie ausgeben wollen. Meine Herren! In einem cvnstitu- iionellen Staate, wo eine herzinnige Theilnahmc der Staats bürger an den öffentlichen Interessen, an dem Wohlergehen des Gemeinwesens vorausgesetzt wird, wo jener ächte Patriotismus herrscht, welcher nach Rousseau das wirksamste Mittel ist, die Staatsbürger gut und tugendhaft zu machen, in einem konstitu tionellen Staate, wo die Verhandlungen der Volksabgeordneten aufOeffentlichkeit basirt sind, da muß ich dergleichen Erpectoratio- nen doch für verletzend finden. Sowie cs im sächsischen Volke keine Vertreter gibt, noch je geben wird, welche die Stelle der Staatsco- mödiantcn übernehmen, so wird es auch in dem würdigen und in telligenten sächsischen Volke niemals einen Richtcrstand geben, wel cher eine solche Stelle übernimmt! Diejenigen, denen der Staat das Schwert der Gerechtigkeit in die Hände gegeben hat, werden niemals der Würde ermangeln, welche ihnen der Ernst und die II. 25. Heiligkeit ihres Berufs verleiht. — Eine Quelle der Jnmoralität will man in der Oeffentlichkeit erblicken ? Meine Herren! Wer Unsittliches, Unmoralisches aufsucht, der geht wahrlich nicht in die Gerichtssäle und in die Tempel der Gerechtigkeit, wo das Ver brechen nicht in lockender, sondern in abschreckender Gestalt er scheint, als Quelle des menschlichen Elends, wo die Verbrecher in der strengen Verfolgung des Gerichts den verdienten Lohn em pfangen. Da gibt es andere Orte und Gesellschaften, wo das Laster, die Verbrechen in schmeichelnder, lockender, verführender Gestalt erscheinen. In den Gerichtssalen schreckt das Verbrechen und seine unvermeidlichen bösen Folgen ab, und eben deshalb ist die Oeffentlichkeit geeignet, der Strafjustiz Kraft und Nachdruck zu geben. Abg.Secretair V. Schröder: Ich hatte ums Wort gebe ten, um auf eine Aeußerung des Herrn Justizministers in der letzten Sitzung zurückzugehen und Etwas zu entgegnen, da sie be sonders gegen eine frühere Aeußerung von mir gerichtet ist. Ich hatte nämlich in meiner ersten Rede über diesen Gegenstand mich auf das Protokolliren in unserer Versammlung bezogen und hatte angeführt, daß auch unsere Protokolle zeigten, wie leicht manch mal der Sinn eines Redners mißverstanden werden könne. Diese Aeußerung hat der Herr Justizminister benutzt, um daraus einen Beweis für seine Ansicht zu entnehmen. Er sagte nämlich, daß in dergleichen Versammlungen, wie die unsrige ist, der Sinn einer Rede weit leichter aufgefaßt werden könne, als die einzel nen specieUen Wortc in einer öffentlichen Gerichtsverhand lung, aus die es doch hier ankomme, und kämen in unsern Si tzungen, bei unsern Verhandlungen dergleichen Jrrthümer vor, um wie viel schwieriger müßte cs sein, das Protokoll in einer öf fentlichen Audienz getreu zu führen. Das kann ich aber nicht zugcben. In einer öffentlichen Audienz soll nämlich nur die Hauptsache protokollirt werden und das Protokoll nur die Abwei chungen von den frühem Aussagen der Angeschuldigten oder Zeu gen enthalten. Was aber dergleichen Hauptsachen sind, wird der Protokollant gewiß immer entnehmen können aus den Ver handlungen selbst. Wenn man gemeint hat) daß dem Proto kollanten , wenn er die Abweichungen von dem frühem Verhöre zu Protokoll nehmen solle, ein Duplicat der Acten in die Hände gegeben werden müsse, damit er sehen könne, ob und wo eine Abweichung von frühem Aussagen stattsinde, so muß ich dem widersprechen. Der Präsident des Gerichts, der die Untersuchung leitet, muß jedenfalls, sobald eine Abweichung einer frühem Aussage in der Hauptsache vorkommt, den Angeschuldigten oder den Zeugen aufmerksam machen, daß er von seiner frühem Aus sage abweiche; er wird sich die Gründe erklären lassen, woher cs kommt, daß die frühere Aussage anders gelautet hat, und aus dieser Verhandlung muß der Protokollant ganz genau sehen kön nen, worin diese Abweichung liegt, daß darauf etwas ankommt und wie die frühere Aussage abgeändert worden ist. Diese Ab änderung kann mit wenig Worten im Protokoll über die Audienz bemerkt werden, und wenn dieses kurze Protokoll sofort in der öffentlichen Audienz selbst verlesen wird, so ist auch eine vollstän dige Garantie dafür vorhanden, daß dieses Protokoll durchaus 1 *
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