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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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richtig ist, und eine weit größere Garantie, als bei den jetzigen Protokollen. Denn dieses Protokoll wird nicht allein in Gegen wart dessen verlesen, der die Aussage erstattet hat, sondern auch in Gegenwart des ganzen Gerichtshofs, der die Abweichung in der Aussage gehört und erörtert hat, in Gegenwart des öffentli- lichen Anklägers und des Vertheidigers. Wenn nun alle diese Per sonen erklären, daß das Protokoll die Aussage richtig enthalte, so wird man auch glauben können, daß Alles treu ausgenommen worden ist; und sollte ja vom ProtokollantenMch ein Mißver- Mndniß verhangen worden sein, so wird es in dieser öffentlichen Sitzung vom Sachwalter des einen oder andern Lheils oder vom Richter gewiß gerügt werden. Ich glaube also, daß der gegen mich geführte Beweis nicht schlagend gewesen ist. Abg. v. Zezschwitz: In Bezug auf die Rede des geehrten Abgeordneten Oberländer erlaube ich mir die Bemerkung, daß, wenn ich gesagt habe, daß ich Bedenken trage, zu den Criminal- sitzungen dasPublicum zuzulassen, dies nicht aus dem Grunde geschehen ist, weil ich glaubte, daß die Criminalfälle nicht p ikant genug sein würden, um das Publicum zu unterhalten, sondern vielmehr, weil ich glaube, daß sie zu pikant sei», daß sie anstößige Gegenstände betreffen würden, wie fleischliche Verbrechen, Mordthaten, freche und listige Eigenthums verletzunge n. Für die Oeffentlich- keit unserer Ständeversammlung bin ich gar sehr; aber das dürfte doch ein anderer Fall sein! Die Gegenstände, welche wir in der Ständeversammlung verhandeln, betreffen das ganze Land, und doch fanden, soviel ich weiß, bei Berathung des Cri- minalgesetzbuchs, als über die fleischlichen Verbrechen verhandelt wurde, geheime Sitzungen statt. Wenn man bei dem Criminalverfahren von demselben Gesichtspunkte ausgehen wollte, so würde man bei dem Criminalverfahren fast immergeheime Sitzungen anordnen müssen, was, wenn ein mal Deffentlichkeit des Criminalverfahrens gewährt worden wäre, auffallend sein würde. Wenn in der vorigen Sitzung der Herr Justizminister erklärt hat, daß die hohe Staatsregierung geneigt sei, die Unmittelbarkeit eintreten zu lassen, wenn entweder das erkennende Gericht selbst, oderder Ange schuldigte darauf antrüge; wenn der Herr Justizminister ferner erklärt hat, daß die hohe Staatsregierung nicht abgeneigt sein würde, die Staatsanwaltschaft einzuführen, welche für die allgemeine Sicherheit allerdings nützlich werden könnte, wenn auch nur als Polizeibehörde; wenn endlich der Herr Justizmi nistererklärthat, daß die hohe Staatsregierung geneigt sei, die Gerichtsbeisitzerschaft vollkommener und unabhän giger auszubilden, so gestehe ich, daß meine Anforderungen in dieser Sache dadurch völlig befriedigt sein würden. Ich habe früher erklärt, daß der Gesetzentwurf, sowie er jetzt vorliegt, mir nicht völlig genüge; wenn aber diese Erweiterungen, diese neuen G a ra n tie n — Con cessio ne n mag ich sienichtnennen, dieser Ausdruck wäre der Sache nichtswürdig! — hinzutreten, so würde ich mich damit einverstehen. Abg. Oberländer: Ich wollte mir nur die einzige Be merkung erlauben, daß der geehrte Abgeordnete v. Zezschwitz sich meine Aeußerung nicht annehmen kann, weil er es nicht ist, der sich jenes mir allerdings auffälligen Ausdrucks bedient hat. Uebrigens muß ich aber hinzufügen, daß die Verhandlungen in den Gerichtssälen allerdings von ebenso allgemeinem Interesse für jeden Staatsbürger sind, wie die der Ständeversammlung; denn ist es für den Bürger wichtig, zu sehen, wie bei Erlassung der ihn bindenden Gesetze verfahren wird, so ist es fast noch wichtiger, zu sehen, wie sie gehandhabt werden. Daß aber, wenn Gegen stände Vorkommen, welche die Sittlichkeit beleidigen, eine Be schränkung der Deffentlichkeit eintreten kann, darüber'sind die Freunde derselben ebenfalls einverstanden. Stellvertreter Abg. Müller (aus Chemnitz): Wenn auch die Stadt, für die ich heute zum ersten Male in Ihrer Mitte zu sein die Ehre habe, nicht für Deffentlichkeit und Mündlichkeit petirt hat, so kann ich doch versichern, daß deren Einwohner den wärmsten Antheil daran nehmen und die meisten sich dahin äußerten, daß sie sie von Herzen wünschten. Wäre ich auch nun nicht in den Rheinlanden gewesen und hatten mir da acht bare Männer auch nicht versichert, daß das Volk sich dieses In stitut der Deffentlichkeit und Mündlichkeit um keinen Preis neh men lassen möchte, so hätte mich doch das Deputationsgutachten veranlassen müssen, dafür zu stimmen. — Durch diese wenigen Worte wollte ich meine Abstimmung motiviren. Präsident v. Haase: Es scheint die Kammer damit ein verstanden zu sein, daß der Referent das Schlußwort nehme... Abg. Schaffer: Ich wollte den Herrn Präsidenten ersu chen, ob er mir gestatten wolle, im Fall der Herr Referent Et was übersehen haben sollte, daß ich das noch ergänzen könnte. Es betrifft dies nur einen Zusatz, und habe ich deshalb schon mit dem Herrn Referenten Rücksprache genommen; im Falles seinem Gedächtnisse nicht entschwindet, ist es von meiner Seite gar nicht nöthig, den Gegenstand noch zu berühren. Abg. v. Thielau: Ich habe in meiner frühem Rede einen Antrag in Hinsicht auf, die Patrimonialgerichte gestellt, und ich ersuche daher, die Kammer zu fragen, ob ich noch nach dem Schlußworte des Referenten diesen Antrag einbringen kann, oder nicht? Präsident V. Haase: Es würde nach meinem Dafürhal ten der geehrte Abgeordnete diesen Antrag früher einzureichen ge habt haben. Was aber den Abg. Schaffer anlangt, so dürfte wohl seinem Gesuche kein Bedenken entgegenstehen, da derselbe in der Eigenschaft als Mitglied der Deputation für diese eine nachträgliche Erklärung in Anspruch nimmt; doch bleibt die Entscheidung deshalb der Kammer überlassen. Ich habe daher die Kammer zu fragen: ob sie gestatten wolle, daß der Abg. Schäffer für diesen Fall noch einige Worte zu denen des Herrn Referenten hinzufüge? — EinstimmigIa. Referent Abg. Braun (zum Schluß): Wenn der Herr Staatsminister während der letztenSitzung in seinerRede erwähnte, daß das eine System, von dem er sprach, und worunter das System zu verstehen ist, welches die Deputation empfiehlt, erst seit ungefähr W Jahren auf dem Cvntinente bekannt,worden sei, so kann die
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