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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gem Strafverfahren jederzeit die Untersuchung erneuert werden könne. Allein dies ist auch bei dem mündlich-öffentlichen Ver fahren der Fall; hier findet eine neue Instruction des Protestes statt. Inwiefern übrigens die Wiederaufnahme der Untersuchung im Interesse des Angeschuldlgten liegt, wie der Gesetzentwurf diese Wiederaufnahme der Untersuchung verstanden wissen will, das möchte aus Artikel 164 des Entwurfes zur Genüge hervor gehen. — Ich komme nunmehr zu den Petitionen. Ich habe bereits in einer frühem Sitzung die Petitionen namhaft gemacht, welche bis zu Anfang der Debatte eingegangen waren. Jetzt werde ich Ihnen noch die namhaft machen, die nach jener Zeit bei der Kammer eingegangen sind. Es sind die folgenden: 1) Nr. 126 der Hauptregistrande, aus Leipzig — Advocat F. A. Steche und Consorten — 27 Unterschriften. 2) Nr. 128 d. H.-R., aus Meißen — Stadtrath Friedrich Wilhelm Gödsche und Consorten — 58 Unterschriften. 3) Nr. 132 d. H.-R., Gemeinderath, Gemeindemitglieder und Einwohner des Dorfes Langenbach — Christian Gottlieb Kastner und Consorten — 41 Unterschriften. 4) Nr. 135 d. H.-R., aus Glauchau — Karl Julius Lrubs- bach und Consorten — 245 Unterschriften. 5) Nr. 131 d.H.-R., der Gemeinderath von Hinterhermsdorf bei Sebnitz — Johann Gottlieb Hohlfeld und Consorten — 13 Unterschriften. 6) Nr. 144 d. H.-R., der Gemeinderath zu Langenbuch — Christian Heinrich Sachs und Genossen — 7 Unterschriften. 7) Nr. 146 d. H.-R., aus Auerbach — Adv. Mar v. Planitz und Consvrten — 3 Unterschriften. 8) Nr. 149 d. H.-R., des Stadtraths und der Stadtverord ¬ neten zu Auerbach — Bürgermeister Eduard Wimmer und Consorten — 12 Unterschriften. 9) Nr. 151 d. H.-R-, aus Dresden — Kaufmann Eduard Philipp und Genossen — 55 Unterschriften. 10) Nr. 166 d-H.-R., aus Schöneck —Stellvertreter Schanz. 11) Nr. 169 d. H.-R., des Gemeinderaths und der Gemeinde ¬ mitglieder des Dorfes Ranspach im Voigtlande — Chri stian Nagler und Consorten — 22 Unterschriften. In Summa mit den frühem, 27 Petitionen mit 3174 Unter schriften. Wenn ein Abgeordneter äußerte, daß diese Petitionen nichtsbeweisend seien in gegenwärtiger Sache, und daß sie nur in Folge des Schwindels für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit entstanden waren, so enthalt dies eine Beleidigung gegen die Petenten und gegen Alle, welche deren Ansichten hierüber tbeilen. Auf der andern Seite aber enthält diese Aeußerung auch eine Verkennung des gegenwärtigen Stan des der Sache. Ueberall in Deutschland regt und bewegt es sich für die vorliegende Frage, am Rhein, wie an der Elbe, an der Weser, wie am Neckar, überall sieht man ein, daß das gegen wärtige Verfahren ferner nicht mehr bestehen könne, Jung und Alt,'der Mann der Wissenschaft, wie der Laie, erkennt die unabweisbare Nothwendkgkeit der Reformation des Strafrechtsverfahrens. Wie kann man nun behaup ten, daß dies Alles ein Schwindel sei? Möchte Sachsen, wie es die Wiege der Reformation der Kirche war, fo auch die Wiege der Reform des Rechtes werden! Ein Abge ordneter äußerte fruh:r, die jetzige Zeit habe mit der Zeit der Kirchenreformation Aehnlichk-it. Auch ich stimme damit über ein ; denn auch damals galt es, den Einfluß, die verjährte Macht eines fremden Rechtes zu brechen, auch damals galt es, den verloren gegangenen Weg zum Bessern wieder zu finden, auch damals galt cs einen Kampf, einen harten Kampf. Doch fas sen wir Muth; denn auch ihre Verschiedenheiten haben diese Zeiten. Wenn damals die Beweggründe der Geg ner der Reformation auf Eigennutz und Selbst sucht beruhten und als unlautere sich darstellten, so müssen wir dagegen anerkennen, daß die Gründe unserer Geg ner wenigstens in diesem Saale auf einer Ueber- zeugung fußen. Wenn damals die Kirchenreformation das politische Schisma begünstigte, dessen Folgen wir heute noch beklagen, so wird Nichts mehr, als eine Reformation der Rechtspflege das politische Schisma Deutschlands zu heben ge eignet sein. Denn wenn einmal Sachsen die Fahne des Fort schrittes iw der Rechtspflege aufpflanzt, wenn einmal Sachsen ein mündliches öffentliches Strafverfahren hat, so kann es nicht unterbleiben, daß die deutschen Bruderstämme auch Nachfolgen in diesem Fortschritt, - und bald in dem größten Eheste Deutsch lands ein öffentliches mündliches Verfahren die Regel bilden wird. Was eint aber mehr, als ein gemeinsames Recht? Meine Herren! Wir haben heute eine wichtige Mission zu er füllen, eine Mission, von deren Erfolg das Wohl und Wehe der jetzigen Zeit und der folgenden Generation abhängt. Möchte dieser Erfolg ein glücklicher sein, möchte er heilbringend sein für Sachsens, für Deutschlands, des geliebten, gemeinsamen Vaterlandes Wohl und Preis! Abg. Sachße: Ich muß mir das Wort zur Widerlegung erlauben.... (Große Aufregung auf den Tribunen.) Präsident v. Haase: Ich glaube nicht, daß ich dem Ab geordneten das Wort nochmals geben darf, sonst würde die De batte ins Unendliche fortgehen. Abg. Sachße: Ich habe eine Behörde, die durch eine Aeußerung des Herrn Referenten verunglimpft worden ist, zu rechtfertigen, und habe das Recht dazu auch am Schluffe der De batte. Die hier einschlagende Bestimmung der Landtagsord nung tz. 75 lautet so: „Ueberdies ist jedem Mitglieds, welches eine Thatsache berichtigen, oder auf die Aeußerung eines Spre chers über eine von ihm ausgesprocheneAnsicht Etwas entgegnen will, wenn jener zu sprechen aufgehört hat, das Wort, jedoch nur zu diesem Zwecke, jederzeit zu gestatten." Dieses Wort kann mir gerechterweise nicht verweigert werden. Ich werde
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