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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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und überhaupt des Rechts zu entheben. Auf die nähere Wider legung der von beiden Theilen angeführten Gründe, welche jeder Lheil wider den andern unternommen hat, gehe ich nicht weiter ein, denn es stehen hier Behauptungen Behauptungen gegenüber, auch sind solche eben in den letzten Reden der königlichen Herren Eommissarien und des Herrn Referenten ausführlich entwickelt worden. Ich werde nun auf die Fragstellung selbst übergehem Zuvor aber will ich Ihnen die Fragen mittheilen, welche ich zu stellen gedenke, sowie die Reihenfolge derselben, welche ich beab sichtige, um zunächst Ihrer Zustimmung dazu oder Ihren Bemer kungen darüber entgegrnzusehen. Die erste Frage werde ich unter Voraussetzung Ihrer Genehmigung dahin stellen: Will dieKam- mer die von der hohen Staatsregierung dem Gesetzentwurf un tergelegte Znquisitionsmaxime mit Schriftlichkeit und Nicht öffentlichkeit, dem Anträge der Deputation gemäß, ablehnen? Die zweite Frage würde die sein: Will die Kammer, dem Anträge der Deputation gemäß, die hohe Staatsregierung ersuchen, einen anderweiten, auf die Grundsätze der Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und auf Anklageproceß rnit Staatsanwaltschaft gebauten Ent wurf einer Strafproceßordnung, wo nicht eher, doch spä testens am nächsten Landtage vorzulegen? Die dritte Frage würde sein: Will die Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, gleichzeitig bei Vorlegung eines anderweiten, auf die Grundsätze der Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und aufAnklage- proceß mit Staatsanwaltschaft gebauten Entwurfs einer Strafproceßordnung, die in Händen von Privatpersonen oder Corporationen sich befindende Criminalgerichtsbarkeit zurückzu nehmen? — Ich glaube und bin der Ansicht, daß, wenn diese drei Anträge von der Kammer genehmigt werden - dadurch von selbst der in der ersten Kammer von dem Herrn Domherrn V. Günther gestellte und von der hohen ersten Kammer angenom mene Antrag sich erledigen wird und als beseitigt anzusehen sein muß; denn, wie schon der Herr Referent erwähnt hat, ist dieser Antrag in der ersten Kammer in dem Sinne, als ob er mit dem Principe des Gesetzentwurfs in Uebereinstimmung stehe, ausge nommen und zugleich mit diesem Princip angenommen worden, so folgt daraus, daß, wenn dieses Principvon der geehrten Kam mer nicht gebilligt wird, anch dieser mit solchem Hand in Hand gehende Antrag folgerecht abgelehnt ist. Auch ist der Deputa tionsantrag, deraufUrbernahme derPatrimonialcriminalgerichts- barkeit gestellt worden, bedingt, und zwar insofern, als jene Ueber- nahme nur dann beantragt ist, wenn zu gleicher Zeit eine Straf- proceßgesetzgebung ins Leben tritt, welche aufdem Princip der Oef- fentlichkeit, Mündlichkeit, Staatsanwaltschaft und Anklageproceß beruht; der Günther'sche Antrag erscheint aber als ein gänzlich unbedingter. Endlich steht auch dem Anträge noch das entgegen, daß unsere Deputation weit mehr will, als was jener An trag besagen dürfte, indem mit diesem nur eine Art von Unmit telbarkeit beabsichtigt zu sein scheint, wahrend unsere Deputation Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und Anklageproceß verlangt. Ich erwarte nun, ob Sie, meine Herren, mit dieser Fragstellung ein verstanden sind, ehe ich zu den Fragen selbst übergehe. Die Be antwortung dieser drei Fragen würde übrigens unter Namens-' aufruf erfolgen. Glaubt aber die Kammer, daß, um ganz klar gegen die erste Kammer sich auszusprechen, noch eine vierte Frage, (die jedoch auf gewöhnliche Weise und nicht nach vorgängigem Namensaufruf zu beantworten sein möchte,) hinsichtlich des vom Domherrn v. Günther gestellten Antrags nöthig sei, so würde ich mir erlauben, vorzuschlagen, daß diese letzte Frage, vorausge setzt, die verehrte Kammer trete ihrer Deputation bei jenen bereits erwähnten drei Fragen bei, so gestellt würde: Erklärt die Kam mer, daß durch ihre Abstimmung über jene drei Fragen der im Deputationsbericht erwähnte, vom Herrn Domherrn v. Günther gestellte und von der ersten Kammer angenommene Antrag be seitigt und ihrerseits abgelehnt sei? Abg.SecretairRothe: Ich hatte mir bei meiner ersten Mei nungsäußerung erlaubt, auf Spaltung der Frage hinsichtlich der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit anzutragen, weil ich die Oeffent lichkeit für entbehrlich halte. Da nun dieser Wunsch bei der so eben vorgeschlagenen Fragstellung keine Berücksichtigung finden mögen, so bin ich es mir schuldig, zu erklären, daß, wenn ich diese Frag stellung genehmige und somit dem Deputationsgutachten beitrete, es blos um deswillen geschieht, um das Wichtigere, nämlich Münd lichkeit und Anklageschaft zu erhalten, Oeffentlichkeit dagegen nach wie vor, gemäß meiner innigsten Ueberzeugung, für ent behrlich halte. Abg. v. Zezschwitz: In ähnlichem Sinne, wie der geehrte Secretair Rothe, wollte auch ich mich äußern. Ich bin hinsicht lich des Criminalverfahrens fürdieParteienöffentlichkeit, abernicht fürOeffentlichkeit der Criminalverhand- lungen vor dem gesammten Publicum. Aus diesem Grunde kann ich dem Deputationsgutachten nicht beipflichten, denn die geehrte Deputation verlangt Oeffentlichkeit der Criminal- vechandlungen vor dem Publicum, wie der geehrte Referent auch noch in seinem Schlußwort zu erkennen gegeben hat. Referent Abg. Braun: Ich setze hinzu: mit den von der Staatsregierung dem Gesetzentwurf noch beizufügenden Be schränkungen ; denn eine ausnahmslose Oeffentlichkeit will die Deputation nicht, wie sie auch im Bericht erklärt hat. Abg. Secretair Rothe: Unter dieser Bedingung würde auch ich mich dem Anträge der Deputation anschließen können. Abg. v. Gablenz: Ich habe mich eben blos auf Münd lichkeit — Oeffentlichkeit in Vereinigung mit Schriftlichkeit auszusprechen, und wenn ich heute nun nicht auf die Spaltung der Frage antrage, so geschieht es, weil ich jene gewünschte Vereinigung jetzt nicht möglich halte und auf Autorität der geehrten Deputation glaube, daß zu der Basis der Staats anwalt mit gehört. Präsident v. Haase: Meine HerrenWenn gegen die Fassung der Ihnen von mir vorgeschlagenen Fragen keine Erin nerungen weiter gemacht werden, so würde ich nun zunächst die zuerst erwähnten dni Fragen stellen. Verlangt die verehrte Kammer, daß ich dieselben zuvor noch einmal gebe? — Wird
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