Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sprechen. Um die Möglichkeit zu haben, das Grundsteuersystem frü her einzuführen, was sich in vier bis fünf Monaten wird übersehen lassen, wurde aber §. 2 eingeschaltet. Ich glaube auch, daß es zweckmäßig ist, die Z. stehen zu lassen, weil, wenn die geehrte Kammer sich späterhin mit der früheren Einführung einverstan den erklären sollte, es dann bei den ferneren Verhandlungen nicht nothwendkg wird, einen Beschluß zurückzunehmm, der in §. 1 gefaßt ist, weil dann dafür in tz. 2 schon Vorsorge getxoffen wor den. Die Bedenken, welche der geehrte Abg. v. Mayer anführte, und die Schwierigkeiten, auf die derselbe aufmerksam machte, welche es haben würde, im Laufe des Jahres ein verändertes Grundsteuersystem einzuführen, sind der Regierung nicht ent gangen; sie sind allerdings vorhanden; thunlich wird es aber sein, selbige zu beseitigen, und zwar» besonders deshalb, weil es sich in vier bis fünf Monaten wird übersehen lassen, ob die An wendung des neuen Grundsteuersystems bis Anfang des Jahres 1844 anstehen muß, oder damit bereits zu Michaelis 1843 vor geschritten werden kann. Man wird daher selbst bei denjenigen Steuern, welche zu bestimmten Terminen entrichtet werden, wie z. E. den Donativgeldern, Zeit genug haben, die erforderliche Ausgleichung anzuordnen. Abg. v. Gablenz: Wenn ich auch den Antrag der frühernStändeversammlung gewiß hochachte und ehre, das Pro visorium nämlich in Wegfall zu bringen, so kann ich mich doch nicht überzeugen, daß es ein großes Unglück ist, wenn es besteht, weil es doch nur eigentlich eine Verlängerung dessen ist, was die Stände früher beschlossen haben. Tritt dies nun noch dazu mit Ermäßigung ein, was dieses Jahr der Fall ist, so stimme ich um so lieber dem Vorschläge der Deputation bei. Dabei kann ich nicht unterlassen, einen Wunsch auszusprechen, der, wenn er sich auch nicht für den Augenblick realisiren läßt, es doch wird in der Zukunft werden. Es hat mir leid gethan, daß der Fuß des Steuererlasses kein anderer hat sein können, und ich spreche daher den Wunsch aus, daß in der nächsten Folge der Modus des Steuererlasses ein anderer sei, als der bisherige gewesen ist. Abg. Todt: Ganz einverstanden erklären kann ich mich mit den Aeußerungen, welche in Bezug auf die Zweckmäßigkeit oder Zulässigkeit eines provisorischen Steuergesctzes von den Herren Abgeordneten v. Mayer und v. Gablenz ausgesprochen worden sind, nicht. Sie entschuldigen das Provisorium damit, daß sie sagen, es sei keine neue vorläufige Bewilligung, sondern es werde nur gut geheißen, was bereits die vorigen Stände be willigt hätten. Mit diesem Grunde aber, glaube ich, kommt man bei einem Provisorium nicht aus. Es ist dies eine Ansicht, die bereits am vorigen Landtage vielfache Bekämpfung gefunden hat, und zwar bei Gelegenheit des Antrags, welchen der Abgeord nete aus dem Winkel gestellt hat, der, um das Provisorium zu vermeiden, eine vierjährige Bewilligung ausgesprochen haben wollte. Man fand aber einen solchen Vorschlag der Constitu tion widersprechend, und er ward deshalb abgeworfen. Nichts Anderes ist das, was die Abgeordneten v. Mayer und v. Gab lenz als Grund für die Zulässigkeit eines Provisorii aufstellen. II. s. Nach Beseitigung dieses Einwandes erlaube ich mir aber auch noch einige andere kurze Zusätze. — Daß ich kein Freund von Provisorien bin, mögen sie auf Steuerbewilligungen, oder auf was sonst sich beziehen, habe ich schon zu wiederholten Malen er klärt, und ich würde mich auch jetzt gegen die geforderte proviso rische Steuerbewilligung erklärt haben, wenn mich nicht andere Gründe bestimmt hätten, diesmal der entgegengesetzten Ansicht zu huldigen. Ich will dadurch nicht zu einem Freunde der Pro visorien werden, ich beuge mich nur den zufällig gegebenen Ver hältnissen. Ein eigenthümliches Dilemma entsteht allemal — dieser Meinung bin und bleibe ich — wenn man bewilligen soll, ehe man die Bedürfnisse genau überschauen kann. Es ist ja auch als Pflicht jedes Abgeordneten in der Verfaffungsurkunde aufgestellt worden, es solle jeder nur nach genauer Prüfung der Bedürfnisse Abgaben bewilligen. Diesmal aber verhält sich die Sache allerdings etwas anders. Es ist von der Regierung auf den Uebergang von dem alten auf das neue Steuersystem hingewiesen worden, und dies ist für mich der durchschlagende Grund gewesen, diesmal das Provisorium zu genehmigen. Noch ehe eine Vorlage darüber an die Kammer gelangt war, hatte ich, weil ich wußte, daß die Einführung des neuen Grundsteuer systems bevorstehe, welche wohl andere Rücksichten gebiete, jenes bei mir beschlossen. Nun sagt zwar die Deputation, dieserGrund könne die Musterung nicht passiren; allein Gründe, warum dieser Grund nicht passiren könne, sind nicht angeführt worden. Sonach mag die Sache wenigstens als zweifelhaft gelten, und ich nehme sie daher noch, wie ich sie erst genommen hatte, und stimme diesem provisorischen Steuergesetze bei, hoffe aber auch, es werde nur diesmal noch nöthig gewesen sein, nicht sowohl von meiner Seite, als von der ganzen Kammer überhaupt. Es ist zwar der am vorigen Landtage gestellte Antrag der Stände versammlung auf Vermeidung des Provisorii Seiten der Re gierung ohne Beachtung geblieben; ich glaube aber, er werde nunmehr, da man sich so oft gegen diese Art von Steuerbewilli gungen ausgesprochen hat, Beachtung finden, nachdem Seiten der Staatsregierung selbst erklärt worden ist, daß sie Provisorien für unangenehm halte. Ich hoffe, es werde dieser Antrag Be achtung finden, da er in der Lhat sehr leicht zu erfüllen ist. Es darf nur, wie bereits am vorigen Landtage, bei Gelegenheit dieses Antrags, weitläufig auseinandergesetzt worden ist, die Stände versammlung zeitig einberufen werden. Dann kann das Budget allemal berathen und noch vor Ablauf der Finanzperiode an die Regierung zurückgebracht werden. Nun wird zwar in Bezug darauf im Decrete ein anderer Grund für das Provisorium her vorgehoben, indem man behauptet, es ließe sich, wenn man die Einberufung der Ständeversammlung zeitiger vornehmen wolle, dann keine' genaue Uebersicht der neuesten Rechnungscrgebnisse darlegen. Allein dieser Grund scheint mir zu weit zu führen; erwürbe, wollte man ihn staruiren,bedingen, daß das Provisorium auf ewige Zeiten genehmigt werden müßte. Daß aber dieses mit der Verfassung nicht vereinbar ist und sein kann, beweisen die schon früher angedeuteten Paragraphen der Constitution, welche von dem Bewilligungsrechte der Stände handeln. 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder