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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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und gibt specielle Nachweisung darüber. Ich wünschte, daß den Petenten eine Erleichterung ihrer Lage zu Lheil würde und die Abstellung der angeregten Uebelstände auch unerwartet der neuen Bergverfassung, die wir zu hoffen haben, erfolge. Ich bitte die hohe Kammer, die Petition der betreffenden Deputation zu überweisen. Secrerair Abg. Rothe tragt den Schlußantrag dieser um fänglichen Petition vor. ' Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Petition der dritten Deputation überreichen? — Einstimmig Ja. 5. (Nr. 18t.) Den 24. Januar. Protokollextract der ersten Kammer vom 20. Januar, die Genehmigung der ständi schen Schrift, die Landrentenbank betreffend. Präsident 0. Haase: Diese Schrift würde nunmehr abzu lassen sein. 6. (Nr. 182.) Den 24. Januar. Die Genehmigung des der ständischen Deputation zum Staatsschuldenwesen auszu stellenden Justificationsscheines betreffend. Präsident v. Haase: Dieser Justisscationsschein würde nunmehr ausgefertigt werden. 7. (Nr. 183 ) Den 24. Januar. Berathung über das Decret, die verfügbaren Cassenbestände betreffend. - Präsident v. Haase: Dies Protokoll würde an die zweite Deputation zurückgehen. Dies sind die sämmtlichen Nummern, welche zur Hauptregistrande eingegangen sind. Ich habe noch zu bemerken, daß ich dem Abgeordneten 0. Platzmann für heute und morgen Urlaub ertheilt habe. Ferner haben die Abgeordne ten Oberländer, Klinger, Simon und v. Gablenz wegen Un wohlsein sich für heute entschuldigen lassen. — Wir gehen nun über zur heutigen Tagesordnung, nämlich zur Berathung des Berichtes der ersten Deputation über das allerhöchste De kret vom 20. Novbr. 1842, die Einreichung von Petitionen an den Landtag betreffend, und ich ersuche den Abg. v. Watzdorf, den Vortrag darüber zu erstatten. Referent Abg. v. Watzdorf betritt die Rednerbühne und trägt zuvörderst das allerhöchste Decret vom 20. Novbr. 1842, die Einreichung von Petitionen an den Landtag betreffend, vor (s. dasselbe in Nr. 7 der Miltheilungen I. Kam mer S. 124). Auf dieses allerhöchste Decret hat die Deputation fol genden Bericht erstattet: Der Landtagsabschied vom 22. Juni 1840 enthielt bereits die Andeutung, daß das Verfahren, welches in Bezug auf die bei der Ständeversammlung eingegangenen Petitionen bis dahin stattgefunden hatte, den Ansichten der hohen Staatsregierung nicht entspreche und daß dieselbe beabsichtige, eine Abänderung des erstem in Vorschlag zu bringen. Zu diesem Zwecke gelangte an die Srändeversammlung und zwar zunächst an deren erste Kammer das allerhöchste Decret Nr. 16, welches die Feststellung folgender Grundsätze beantragt: I)daß Petitionen, welche vonfeinzelnen Unterthanen oder Corporationen bei der Ständ.verfammlung eingereicht werden, nur dann zur Berathung gezogen werden können, wenn selbige ») einen Gegenstand betreffen, der an sich zur ständischen Compelenz gehört, und nicht etwa Gesuche enthalten, deren Gewährung, wie z.B. Anstellungsgesucheu. s.w., nur Regierungssache ist; und wenn die Petition b) zugleich von einem Mitglied der Ständeversammlung bevorwortet und ihrem ganzen Inhalte nach zur sei- nigen gemacht und ihr somit der Charakter einer nach §. 109 zu behandelnden, ständischen Petition gegeben worden ist; 2) daß Petitionen auch ohne die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen angenommen und an die betreffende De- . putation zur beliebigen Benutzung bei der Berathung des Hauptgegenstandes abgegeben werden können, wenn deren Inhalt auf Begutachtung der an die Ständever-' sammlung gelangten Regierungsvorlagen Bezug hat. Die erste Deputation der ersten Kammer, welcher das ge dachte allerhöchste Decret zur Begutachtung überwiesen worden war, erklärte sich zwar in der Hauptsache mit dessen Inhalt ein verstanden, beantragte jedoch in ihrem unterm.29. November 1842 erstatteten Bericht: Es möge den Mitgliedern der Ständeversammlung nicht, wie in dem allerhöchsten Decrete sub 1, b. geschehen, ange sonnen werden, eine Petition „ihrem ganzen Inhalte nach" zu der ihrigen zu machen, sondern für genügend er achtet werden, wenn ein Kammermitglied auch nur einzelne Punkte einer Petition zu den seinigen macht, nur daß in dem letzter» Falle 1) diese Punkte von ihm genau angegeben werden müßten, und 2) alsdann nur eben diese angegebenen Punkte mit Ueber- gehung alles Uebrigen zur Berathung kämen; 8. erachtete sie für angemessen, 1) daß der Inhalt jeder nicht unter die Kategorie sud 2 fal lenden Petition bei dem Vortrage aus der Registrande summarisch angegeben und dieselbe, wenn sie kein Kam- mermitglied sofort zu der seinigen machte, vor der Hand zwar für ungeeignet zur Berathung erklärt, nichtsdesto weniger aber noch acht Tage hindurch in der Canzlei öffentlich ausgelegt werde, damit die Mitglieder der Ständeversammlung Gelegenheit haben, deren Gegen stand genauer kennen zu lernen; 2) daß es Jedem derselben noch innerhalb jener Frist frei- . stehen möge, sie ganz oder theilweise zu bevorworten und zu der seinigen zu machen. Wer dies zu thun gesonnen ist, müßte seinen Entschluß innerhalb jener achttägigen Frist bei dem Präsidio anzeigen, worauf eine solche Petition der beschlossenen Zurückweisung ungeachtet, welcher Beschluß solchenfalls nur als ein eventueller an zusehen wäre, nach §. 115 der Landtagsordnung zur weitern Berathung käme und nach Befinden an die dritte Deputation abzugeben sein würde. Diese Anträge der Deputation erlangten die Genehmigung der ersten Kammer, welche außerdem noch beschloß, die durch die Bestimmungen des allerhöchsten Decrets in Verbindung, mit dem darüber erstatteten Berichte der Deputation hervorgerufene, neue Praxis sofort und unerwartet der Erklärung der zweiten Kammer ins Leben treten zu lassen, sowie auch dieselbe auf die bereits eingegangenen Petitionen zu erstrecken. . Der Umstand, daß der Inhalt des fraglichen allerhöchsten
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