Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SN Dekrets nicht a's Gesetzentwurf, sondern als ein Gegenstand der Geschäftsordnung anzuseh n ist, dürfte diesen letztem Beschluß der ersten Kammer rechlfertigen. Die unterzeichnete Deputation der zweiten Kammer hat ge glaubt, die Sache aus demselben Gesichtspunkte betrachten zu müssen. Da nun die definitive Berathung der Landtagsordnung bevorsteht, so halt sie für angemessen, daß das allerhöchste De kret Nr. 16., über welches eine Erklärung der Ständeversamm lung weder verlangt worden ist, noch erwartet wird, bei dieser Gelegenheit in andcrweite Erwägung gezogen werde. Daher bringt die Deputation in Vorschlag: 1) die materielle Berathung dieses Dekrets bis zur Be- rathung der Landtagsordnung zu vertagen, 2) immittelst die bisherige Praxis beizubebalten, nach welcher die Kammer das Befugniß ausgeübt bat, Pe titionen, wenn sie auch nicht von einem Kammer- mitgliede bevorwortet worden, irgend einer Deputa tion zu übergeben, oder auch als ungeeignet zurückzu weisen. Um jedoch für den Fall einer vorgeschlagenen oder bean tragten Zurückweisung die Mitglieder der Kammer nicht zu über eilen und sie in den Stand zu setzen, sich vorher genau von dem Inhalte der Petition unterrichten zu können, beantragt die De putation : 3) daß bei vorgeschlagener oder beantragter Zurückwei sung einer eingegangenen Petition statt dieser sofortigen Zurückweisung zuvor eine-achttägige Auslegung der Petition in der Canzlei erfolgen und nach deren Ablauf erst Beschluß über deren Abweisung oder Ueberweisüng an eine Deputation gefaßt werden möge. Der Beschluß über die Petition der Stadtverordneten zu Mitweida um uneingeschränkte Erhaltung des Petitions- und Beschwerderechts, welche an die erste Deputation zur Begut achtung abgegeben worden ist, würde unter diesen Umständen ebenfalls bis zur Berathung der Landtagsordnung auszusetzen sein. König!. Commissar v. Watzdorf: Ich muß mir erlauben, zuvörderst eines Umstandes zu gedenken, der Veranlassung zu Mißverständnissen geben könnte, und der das Dekret selbst und nicht die Form der Behandlung betrifft. Die Staatsregierung hat die Gründe, warum sie sich veranlaßt gefunden, das De cket vorzulegen, in dem Decrete silbst anzugcben, und ich habe nicht darauf zurückzukommen. Sie ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß der Inhalt des Dekretes vollkommen ver fassungsmäßig sei, und daß die Ständeversammlung dieser An sicht beitreten werde. Aus diesem Grunde ist eine Erklärung von der Staatsrcgierung nicht gefordert worden; wenn aber eine abweichende Meinung stattfinden sollte, so würde eine solche Erklärung allerdings erwartet werden. Uebrigens glaube ich, daß nach dem Berichte derDeputation das Materielle der Sache nicht in Frage kommen könne, und was diesen Bericht betrifft, so habe ich zü bemerken, daß die Staatsregierung der Ansicht, als ob der Gegenstand des Dekretes nur zur Geschäftsordnung gehöre, nicht beitritt., Ich bitte, dies ausdrücklich zu bemerken. Nachst- dem ist kein Bedenken dagegen, wenn die B ratbung über das Materielle bis zur Berathung über die Landtagsordnung ausge- H. 28. setzt wird, da zu erwarten ist, daß die Berathung über die Land tagsordnung selbst jedenfalls bald erfolge. Ich würde mir ledig lich in Bezug auf den Antrag unter 3 noch nachher eine Erklä rung Vorbehalten müssen; für jetzt aber habe ich zu erklären, daß die Anträgei und 2 unter der Voraussetzung, die ich ausgesprochen habe, daß nämlich die Landtagsordnung bald zur Berathung kommt, von der Staatsregierung keinen Widerspruch finden. Präsident k). Haase: Wir werden uns zur Zeit lediglich an die Anträge der Deputation zu halten und diese zum Gegen stand der Debatte zu machen haben. Auf die Berathung des ma teriellen Inhalts werden wir nicht eingehen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Zn den Aeußerungen, zu de nen ich Veranlassung finde, fürchte ich nicht, gegen die stricte An leitung zur Debatte, welche aus der Erklärung des Herrn Prä sidenten hervorzugehen scheint, zu verstoßen, wenn ich mir «er statte, zu sagen, daß die geehrte Deputation in der Hauptsache meiner Ansicht begegnet, einer Ansicht, welche ich bekennen muß gefaßt zu haben, nachdem wir den letzten Landtagsabschied ver nahmen. Ich wünsche, mit andern Worten, daß es bei der bis herigen geschäftlichen Praxis in den Kammern, was den Gegen stand in Frage anlangt, auch fernerhin sein Bewenden haben möge. Ich habe es dankbar anzuerkennen, daß die hohe Staats regierung selbst einige Modalitäten angedeutet hat, welche, wenn ich einen Vergleich machen darf, als Kunstcanäle oder Schleusten erscheinen in dem aufgeführten Dammbaue, der die Ständever sammlung vor einer Ueberfluthung von Petitionen bewahren soll; ich habe dankbar anzuerkennen, daßdie hohe Slaatsregierung selbst einige Grundsätze ausgestellt hat, nach denen von der allgemeinen Regel Ausnahmen sich bilden würden, Ausnahmen, welche die jenseitige Kammer, indem sie im Hauptwerke dem königlichen De krete sich angeschlossen hat, noch vervollständigte. Ich erkenne hieraus, daß sowohl die hohe Staatsregierung, als die hohe erste Kammer das schätzbare Material würdigten, welches uns durch solche Petitionen, die nicht zu der Classe der verfassungsmäßig bestehenden Beschwerden gehören, unterstützend zugeführt worden ist. In Bezug auf manche allgemeine Landesangelcgenheiten ist durch Petitionen von Nichtmitgliedern der Ständeversamm lung manche Anregung in den Acten der vierten Deputation zu finden, von der Nutz n zu ziehen gewesen ist. Es kann, wenn man längere Zeit den B-'rathungen der Kammern gefolgt ist, wohl kaum einem der Mitglieder entgangen sein, daß außer un- serm eigenen Kreise von Wahrnehmung und Erfahrung, außer dem Vermögen eigener geistiger Kraft viel schätzbare Anträge von außen in fremden Petitionen geliefert worden sind, und daß die wichtigen Aufgaben der Ständeversammlung auch künftig da durch gefördert werden können. Wenn ich nun von den Aus nahmen, welche uns die hohe Staatsregierung gestatten will, in Beziehung auf die allgemeine Abweichungsregel zwar dankbare Erwähnung machte, so kann ich doch nicht bergen, daß sie mir etwas complicirt erscheinen, und sind dieselben durch anderweite Berathung bereits fallreicher geworden, möchte ich mir demunge- achtet noch manche Vorkommnisse denken, die uns darthun wür den, daß die Ausnahmen von der Regel immer noch unzureichend
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder