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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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sung in diesen seltenen Fällen nicht stattsinden kann, ohne daß das Directorium vorher darüber einen Beschluß gefaßt hat, oder Seiten eines Kammermitgliedes ein Antrag von uns vernommen worden ist, so daß gewiß eine derartige Petition nicht ohne Dis kussion abgelehnt werden wird — und wenn endlich von Seiten eines königli Commissars sofort Gründe zur Abweisung vorge- öracht werden sollten — als im dritten dcnklichen Fall, so wird auch in diesem Falle es gewiß zur Discussion kommen, ehe man sich zur Abweisung der Petition entschließen wird. Bei dieser Gewähr neige ich mich mehr hin zu der Ansicht des Abg. v. Thielau, als zu der, mit ehrenwerthen Motiven entwickelten MeinungeinesD putationsmitgliedes fürdendrittenAntrag. Ich glaube, wenn auf den ersten Antrag des Berichts: „die materielle Beräthung des Decretes bis zur Berathung der Landtagsord nung zu vertagen" von der Kammer demgemäß beschlossen wird, daß dann die etwaigen Bedenken, wegen zu leichter Ab weisung einerPetition von Werth, schwinden möchten, und daher die Kammer sich wohl entschließen sollte, den Antrag unter 3 fallen zu lassen, namentlich da die hohe Staatsregierung darauf rin Gewicht zu legen scheint. Abg. Georgi: Auch ich spreche mich in diesem Sinneaus. Die Sache scheint mir wirklich nicht wichtig genug, um darauf hin eine Differenz mit der Regierung zu begründen. Zeigt sich beim Verlesen einer Petition ihr Inhalt von der Art, daß sie, was die Kammer immer nur sehr selten gethan hat, ohne Weiteres zu- rückzuweisen ist, so wird auch das AuSlegen in derCanzlei schwer lich etwas nützen. Jedenfalls aber scheint es mir doch nicht an gemessen, daß, wenn die Regierung uns erklärt hat, sie wünsche eine Beschränkung der zeitherigen Praxis im Verfahren mit Pe titionen, wir antworten: Das wollen wir uns überlegen, inzwi schen aber, neben Beibehaltung der zeitherigen Praxis, doch gleich noch eine Erweiterung eintreten lassen. — Dagegen müßte ich mich erklären, wie hoch auch das Petitionsrecht mir steht. Secretair v. Schröder: Ich habe auch noch, außer der G.'ringftigigkeir des Gegenstandes, einen zweiten Grund, der mich bestimmt, der Ansicht der Regierung beizutreten. Es ist nämlich in der Landtagsordnung, die wir für diesen Landtag be reits provisorisch angenommen haben, Z. >16 allerdings bestimmt, daß die Kammer bei der Berathung über die neuen Eingänge entscheiden soll, ob der Antrag so fort als ungeeignet zurückge geben oder zur Prüfung an eins Deputation verwiesen werden soll. Überhaupt aber, wie ich schon vorhin sagte, kommt nichts darauf an; denn wer weiß, ob auf diesem Landtage noch ein ein ziger solcher Fall vorkommen wird. Abg. Schaffer: Ich glaube, die Disposition der Landtags ordnung würde diesem Anträge nicht entgegenstehen; denn ehe Resolution über eine Petition gefaßt wird, liegt sie erst vorher 8 Lage in de" Canzlei, damit ausreichende Kenntniß davon ge nommen werden könne, aus, und nun kommt es erst zur Fassung der hauptsächlichen Resolution. Da nun das Aus.ie ,en die Stelle de^ Verlesens vertritt, sow.rd auf dieseArt immer auch der Land- tagsordnung völlig genügt. U.brigens muß die Deputation die Entscheidung hierin der Kammer überlassen. Ich mtschuloig.- m'ch aber im Voraus bei dem geehrten Directorio, daß, wenn ich die Petition von meinem Sitze aus nicht deutlich vernehmen konnte, ich das Directorium dann ersuche, mir diese Passage, welche ich nicht vernommen, noch einmal zu verlesen. Secretair 0. Schröder: Das geschieht gewiß recht gern. Nach der Landtagsordnung soll aber ein Beschluß gefaßt wer den, ob eine Petition sofort als ungeeignet zurückzugeben oder an eine Deputation zu verweisen sei; mithin halte ich nicht für sach gemäß, daß man einen Beschluß fasse, die Petition in der Canzlei auszulegen. Die Sache ist so unwichtig, daß auf den Antrag auch gar nichts ankommen wird. Abg. v. d. Planitz: Es ist das, was ich sagen wollte, schon ausgesprochen worden. Ich habe nur noch hinzuzufügen, daß, wenn der geehrte Abg. Schäffer großes Bedenken trägt, er sich, wenn auch die Kammer den Antrag der Regierung annimmt, be ruhigen kann; denn es wird ihm immer noch frei stehen, wenn von Seiten des Direktor» Beschluß zur Zurückweisung der Petition gefaßt worden ist, und dieselbe von der Kammer genehmigt melden soll, es wird ihm immer noch freistehen, wenn er dagegen erhebliche Bedenken haben soll,te, aufVertagung der Abstimmung anzutragen, wodurch er sicher auch dasjenige erreichen wird, was , er beabsichtigt. Königl. Commissar v. Watzdorf: Es ist von zwei Red nern über das Petitionsrecht gesprochen worden. Ich habejetzt, da das Materielle des Decrets noch nicht berathen wird, natür lich auch nicht für nöthig gehalten, auf diese Bemerkung einzu gehen. Uebrigens bin ich bei dem Anträge unter 3 allerdings auch von der Ansicht ausgegangen, daß jede Petition ohne Wei teres nach dem Verlesen an irgend eine Deputation gewiesen werde, und nur in wenigen Fallen eine sofortige Abweisung statlsinde; daher der Antrag sub 3 nur wenig in Anwendung kommen dürfte. > Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter über die Sache spricht, so hat noch der Referent das Schlußwort zu nehmen. Referent Abg. v. Watzdorf: Ich muß bemerken, daß die Bedenken, welche der Herr Commissar gegen den Antrag der Deputation sub 3 geäußert, wenigstens zum Theil auch die meinigen sind. Es schien mir nämlich nicht angemessen, da wir einmal eine zeitweilige Beibehaltung des Provisor» der Kam mer Vorschlägen wollten, noch auf so kurze Zeit aus demselben zu treten, und in Bezug auf einen Punkt eine Abänderung oesselben zu veranlassen. Es ist dieser Beschluß, wie Sie schon aus dem Laufe der Debatten haben abnehmen können, nicht auf meinen Antrag, sondern auf den des Abg. Schaffer gefaßt wor den. Die Mehrheit der Deputation tritt demselben bei, und ich selbst fand mich nicht veranlaßt, da mir der Gegenstand von keiner großen Erheblichkeit schien, meine Bedenken in einem vi'it» sepkuaio besonders auszuführen. Unter diesen Umständen muß ich bitten, in Bezug auf vorliegende Frage eine neutrale Stellung annehmen zu dürfen, und habe es der geehrten Kam mer zu überlassen, ob sie den Antrag sub 3 annehmen oder ab lehnen will. Ich wenigstens würde nicht das geringste Beden-
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