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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Haase: Das Direktorium schlägt Ihnen vor, den Bericht zuvörderst zum Druck gelangen zu lassen. — Ist die Kammer damit einverstanden ? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Haase: Er würde also zum Druck und dann auf die Tagesordnung kommen. 7. (Nr. 190.) Den 26. Januar. Bericht der ersten De putation über den Gesetzentwurf, die Erläuterung und Abände rung des Art. XU. der Stollnordnung betreffend. Präsident O. Haase: Ist bereits gedruckt und vertheilt, und wird daher auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen. 8. (Nr. 191.) Den 26. Januar'. Anderweiter Bericht der ersten Deputation über das allerhöchste Decret, die proviso rische Landtagsordnung betreffend. Präsidentv. Haase: Es ist hier der nämliche Fall; der Bericht ist in Ihren Händen und wird nächstens auf die Tages ordnung kommen. 9. (Nr. 192) Den 26. Januar. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde, v. Beer und Consorten, überreichen 75 Druckexemplare ihrer unter Nr. 93 der Hauptregistrande eingetragenen Petition zur Bertheilung unter die Kammer mitglieder. Präsident v. Haase: Die Bertheilung ist bereits erfolgt. 10. (Nr. 193.) Den 26. Januar. Der Abgeordnete Herr Geyler überreicht eine Petition des Gemeindevorstandes Johann Gottlob Möbius zu Nauhain und von sechs andern Ort schaften, worin dieselben 1) um Wegfall der Paragraphen 40 und 43 der Landgemeindeordnung betreffend, und 2) daß ihnen gestattet werde, daß, wenn von Ausbringung einer Anlage die Rede sei, dies durch bloßen Gemeindebeschluß, ohne vorher obrig keitlicher Genehmigung zu bedürfen, bewirkt werden könne. Abg. Geyler: Diese Petition ist mir von den Petenten mit der Bitte zugesendet worden, sie der verehrten Kammer zu überreichen und nach Befinden zu bevorworten. Das Erstere habe ich bereits gethan, ich mache sie auch zu der meinigen und bitte den Herrn Präsidenten, sie derdri tten Deputation zur Be gutachtung zu übergeben; das Zweite will ich in kurzen Worten ebenfalls thun. Diese Petition zerfällt in zwei Theile; der erstere enthält den Wunsch, daß die Wahlen fernerhin nicht, wie in §.40 und 43 der Landgemeindeordnung anbefohlen ist, unter Leitung der Obrigkeit geschehen, sondern den Gemeinden selbst überlassen werden möchten. Wenn nun, wie ich soeben vernommen habe, schon über diesen TheilinFolgedervon dem Abgeordneten Scholze eingereichten ebenmäßigen, und von mir unterstützten Petition Bericht erstattet worden ist, so muß ich allerdings der verehrten Deputation überlassen, inwieweit sie noch hiervon Gebrauch machen kann. Der zweite Theil enthält den Wunsch, daß, wenn von Ausbringung einerAnlagezu einer nur selten vorkommenden, und am wenigsten alle Jahre wiederkehrenden Sache die Rede ist, den Gemeinderäthen oder Vorständen derjenigen Gemeinden, wo entweder ein fester Fuß der Ausbringung nicht besteht oder eine Abweichung davon für den vorliegenden Fall nützlich erscheint, vergönnt werden möchte, einen solchen Fuß oder Abweichung für diesmal durch bloßen für alle Gemeindemitglieder verbindlichen Gemeindebeschluß festzusetzen, ohne erst hierzu der Genehmigung der Obrigkeit zu bedürfen. - Die Gründe, mit welchen die Pe tenten diese Petition unterstützen, sind sehr ausführlich, ich finde sie auch gerecht uud billig, erkläre mich vollkommen damit einver standen, enthalte mich daher einerweitcrn Bevorwortung, und bitte nur noch die verehrte Deputation, an welche sie überwiesen wer den wird, um geneigteste Berücksichtigung derselben. Präsident v. Haase: Sie würde also für die dritte Depu tation gehören. Da der Bericht über die Scholze'sche Eingabe noch nicht gedruckt ist, so würde diese neuere Petition bei dem Be richt über die Scholze'sche Petition mit berührt werden. Wollen Sie dieselbe der dritten Deputation überweisen? — Ein- stimmigJa. 11. (Nr. 194.) Den 26. Januar. Petition der Stadt Mühltroff, Karl Wilhelm Friedrich und Consorten, um Unter stützung unbemittelter Turner und zu Vervollständigung'des städtischen Turnapparats aus Staatskassen. Präsident O. Haase: Da diese Petition eine Unterstützung aus Staatskassen bezweckt, so würde sie an die zweite Deputa tion zu überweisen sein. Abg. Braun: Nur einige Worte zur Unterstützung. Dich Petition habe ich der verehrten Kammer im Auftrage der Peten ten überreicht. Jemehr in neuerer Zeit die Gespensterfurcht sich verloren hat, welche man während mehrer Jahre gegen das Turnwesen und seine "Wirkungen hatte, jemehr man es erkannt hat, daß das Turnwesen den Körper kräftigt, jemehr man sich überzeugt hat, daß dasselbe den kräftigen Körper zur Hervor bringung größerer Kräfte und Gewandheit führt, destomehr hat man in der letzten Zeit vom Kurnwesen nicht allein von Seiten der Privaten mehr Gebrauch gemacht, sondern ihm auch von Seiten der Regierungen in verschiedenen Ländern Berücksichti gung geschenkt. Deshalb heiße ich auch diese Petition willkom men und bitte die Kammer um gütige Berücksichtigung derselben, und habe Nichts dagegen, wenn das verehrte Direktorium vor schlägt, diese Petition derzweiten Deputation zu überweisen. Präsident 0. Haase: Will die Kammer diese Petition der zweiten Deputation überweisen? — Einstimmig Ja. 12. (Nr. 195). Den 26. Januar. Bericht der dritten Deputation über die Petition der Besitzer der Bade- und Bar bierstubengerechtigkeiten zu Zittau wegen Abänderung der §. 2, des die Erlernung und Ausübung der Wundarzneikunft rc. be treffenden Gesetzes vom 30. Januar 1819. Präsident v. Haase: Jene frühere Petition betrifft zwar zunächst nur locale und individuelle Interessen, indessen hat sie der Deputation Veranlassung gegeben, über diese hinaus zu gehen und die Kammer dabei auf Abschaffung von Uebelständen auf merksam zu machen, deren Abhülfe die Ehre der Wissenschaft und eine den Aerzten anzuweiscnde würdigere Stellung erfordern möchte. Daher trägt das Direktorium auf den Druck des Be richts an. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein stimmig Ja.
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