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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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hielt sie es für besonders wünschenswert!), gerade den ersten Ker win nicht zu erheben. Referent Abg. v. Thiel au: Ich muß mir hinzuzusetzen erlauben, daß der erste Termin wirksamer sein muß, als der zweite, weil bereits beim zweiten Termin mehr Hülfsquellen eingetreten sein müssen, als bei dem ersten Termin; denn der erste Termin fallt im Monat Juni und der andere fällt im Mo nat October, mithin würden in dieser Zeit neue Hülfsquellen vorhanden sein, die in der ersten Zeit sich noch nicht vorsinden. Präsident v. Haase: Findet der Abgeordnete hierdurch sein Bedenken erledigt? Abg. Meisel: Ich würde den Antrag fallen lassen; er ist nicht so dringend, als daß ich ihn noch länger verfechten wollte. Es war mir nur wünschenswerth, daß die Gründe der Deputa tion näher bekannt würden. Abg. v. Römer: Ich glaube, die Deputation hat sich über die Motive ihres Antrags deutlich ausgesprochen. Im Bericht sagt sie, „daß sie sich zu einem dr'esfallsr'gen Anträge um so mehr bewogen gefunden, als die Noth der gewerb - und ackerbautrei benden Classe kaum in irgend einem Jahre größer gewesen sein kann, als in dem Jahre 1842, dessen traurige Nachwirkungen sich erst noch in dem bevorstehenden Winter und in dem nächsten Frühjahre am drückendsten zeigen werden." Also hat die Depu tation angedeutet, weshalb sie auf den Wegfall des ersten Ter mins bedacht war. Präsident O. Haase: Es scheint Niemand über die erste Paragraphe noch sprechen zu wollen. Sie lautet also: „Sämmt- liche durch .das auf die Jahre 1840, 1841 und 1842 erlassene Finanzgesetz vom 13. August 1840, theils für den ganzen Staats bereich, theils für die alten Erlande und für die Oberlausitz beson ders, festgestellten Steuern, Abgaben und Beitragsleistungcn blei ben ebenso wie die mittelst des Gesetzes vom 12. Juli 1841 ein geführte Rübenzuckersteucr, auch, so viel die Schlachtsteuer be trifft, unter einstweiliger Fortdauer der durch das Gesetz vom 9. Juni 1840 angeordneten zeitweisen Ermäßigung und hinsicht lich der Gewerb- und Personalsteuer, unter Wegfall des ersten Termines derselben, während des Jahres 1843 fortbestehen." Nimmt die Kammer diese Paragraphe so, wie sie die Deputation gefaßt hat, an? — Es erfolgt ein einstimmiges Ja! Präsident v. Haase: Wir kommen nun zu Z. 2 und ich frage zunächst, ob Jemand über diese Paragraphe etwas zu sprechen habe Da sich kein Sprecher meldet, geht derPräsident zu fol gender Fragstellung über: Nimmt auch die Kammer die zweite Paragraphe in der Fassung, die ihr die Deputation gegeben hat, an? — Sie wird allgemein angenommen. Präsident: Die Deputation hat nun noch einen beson der!: Antrag in ihrem Berichte gestellt. Sie hat nämlich der Kammer vorgeschlagen, daß dieselbe, wie auch schon bei den frü hem. Landtagen geschehen, darauf antrage, die hohe Staatsre- II. 5. gierung wolle künftighin ein derartiges provisorisches Finanzgesetz vermeiden. Abg. Clauß: Eine kleine historische Unrichtigkeit habe ich in Bezug auf die im Berichte citirte Einberufung der Stän deversammlung bemerklich zu machen. Der Landtag ist im Jahre 1833 den 22. Januar zusammenberufen, das Budget mit Decret vom 28. Januar an unsere Kammer gebracht worden. Die Reorganisation des Staatshaushalts durch den erst im Spätherbste entschiedenen Beitritt zum Zollverband hielt die Bewilligung auf, und ein Steuergesetzentwurf gelangte am 9. November desselben Jahres an die Stände. Daß nicht von Seiten der hohen Staatsregierung damals ein Provisorium ge fordert wurde, sondern dies vielmehr von der Ständeversamm lung ausging, namentlich weil man den Antrag auf das Gesetz, die Besteuerung und Entschädigung der Steuerfreien damit ver band; dies erwähne ich nur beiläufig, und in Verbindung mit mei nen früheren Erklärungen gegen eine vierjährige Bewilligung werde ich dem erneuertenAntrage aus vollerUeberzeugung bcitreten. Präsident O. Haase: Ich frage die Kammer, ob sie dem Anträge der Deputation zufolge den Antrag an die hohe Staats regierung erneuern wolle: ein Provisorium künftighin zu ver meiden? — Die Kammer tritt einstimmig bei. Präsident: Ich komme nun zu der Frage über die An nahme des Gesetzentwurfs selbst, so wie er sich durch die von der Kammer angenommenen Modisicationen gestaltet hat. Abg. Oberländer: Jetzt wäre es vielleicht an der Zeit, meinen eventuellen Antrag wegen Gewährung der vollen Pro centeinnehmergebühren zur Unterstützung zu bringen? Präsident v. Haase: Es würde allerdings noch Zeit dazu sein, wenn die Kammer das Gesetz angenommen hat. Ich stelle nun die Frage an die Kammer: ob dieselbe den vorliegenden Ge setzentwurf in der Fassung, die ihm in dem Deputationsberichte gegeben worden ist, annimmt? und schreite deshalb zum Na mensaufruf. Bei erfolgtem Namensaufruf erklären sich sämmtliche Kammermirglieder durch I a dafür. — Der Präsident macht die während des Namensaufrufs abge tretenen und zurückgekehrten Regierungsmitglieder damit bekannt, daß der Gesetzentwurf mit dem Gutachten der Deputation durch sämmtliche Stimmen angenommen worden sei. — Präsident v. Haase: Ich komme nun auf den Antrag, wel chen der Abg. Oberländer zu stellen beabsichtigt, in Betreff der Einnehmergebühren. Abg. Ob erländer: Ich hatte den Antrag gestellt: „die Kammer wolle im Verein mit der ersten die hohe Staatsregie rung ersuchen, den Jndividualsteuereinnehmern in den Städten und auf dem Lande die gesetzlichen Procenteinnahmegebühren von der ganzen Summe der Gewerb- und Personalsteuer ganz incl. der aufzuschreibenden Hälfte, mithin von der zu erhebenden Hälfte statt mit 4 Procent mit 8 Procent zu bewilligen." Zu Unter- 2-!-
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