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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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zu verweisen sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 33.) Den 4. December. Die Oberältesten der Innungen zu Leipzig, Karl Seyfert und Genossen, überreichen der Kammer 75 Exemplare der gewerblichen Mittheilungen für Deutschland zur Vcrtheilung unter die Kammermitglieder. Präsident O. Haase: Sie sind bereits verthcilt worden. 4. (Nr. 34.) Den 4. December. Petition derselben Innungen, Karl Seyfert und Genossen, um zeitgemäße Revision und Aenderung der veralteten leipziger Kramerordnung, so wie um gesetzliche Anerkennung und Feststellung des Handwerkkrams zur Aufhülfe des Handwerkstandes. Präsident v. Haase: Dieselbe Petition ist bereits der ersten Kammer übergeben worden, und ich schlage daher vor, dieselbe so lange zu asserviren, bis der Beschluß der ersten Kammer davon an uns gelangt ist. — Wird einstimmig genehmigt. 5. (Nr. 35.) Den 4. December. Der Buchhändler Jo hann Ambrosius Barth zu Leipzig überreicht der Kammer ein Exemplar der Gangcharte über den innern Theil der freiberger Bergrevier nebst Erläuterungen hierzu. Präsident v. Haase: Die Charte liegt bereits aus, so wie dir sie begleitende Schrift. Ich werde mir erlauben, dem Herrn Einsender den Dank der Kammer dafür auszusprechen. Die Charte wird zur Bibliothek genommen werden. 6. (Nr. 36.) Den 5. Decbr. Vorstellung des Protokol lanten Bautzmann zu Lommatzsch um Abänderung der 154. tz. der allgemeinen Städteordnung für das Königreich Sachsen, dahin: daß künftig jeder Protokollant bei einem Stadtverordne- tencollegio auf Lebenszeit zu erwählen sei. Präsident v. Haase: Meine Herren! Die Vorstellung selbst wird Ihnen vorgetragen werden, und nachher werde ich mir erlauben, einige Worte hinzuzusügen. Diese Vorstellung lautet, wie folgt: Der untcrthäingst Unterzeichnete, weicher in zwei Städten des Königreichs Sachsen Protokollant der Stadtverordneten war und hierdurch, sowie in einer dritten Stadt Gelegenheit hatte und nahm, den Wirkungskreis der dasigen Stadtverordnetcncolle- gia kennen zu lernen, und insbesondere die innere Organisation dieses Instituts sowohl, als auch das gegenseitige Verhältnis; der Stadtverordnetenichaften zu den Verwaltungsbehörden in diesen Städten zu beobachten, erlaubt sich, seine diesfallsigen Beobach tungen und Erfahrungen zur Kenntnisi der hohen Ständever sammlung Sachsens zu bringen, und hierdurch vielleicht Veran lassung zu g.'ben, daß eine hierauf bezügliche Paragraphe der all gemeinen Städteordnung abgcändert werde. Der Unterzeichnete wird hierbei, um so mehr, als er voraussetzen kann, daß nicht Wenige unter den Mitgliedern der hohen Kammern völlig ver traut mit der vorzutragmden Sache sind, und muthmaßlich gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sich der möglichsten Kürze befleißigen und lediglich den Weg verfolgen, welchen ihm jene vorschreiben. 1) Ich lernte in dieser Hinsicht eine Stadt in hiesigen Lan den kennen, wo das Gesetz, insoweit es das Institut der Stadt verordneten betrifft, fast ohne Anwendung blieb. Der dasige Bürgermeister, ein geistreicherjunger Mann, schaltete und wal tete nach seinem Gutdünken und Belieben und handelte über haupt so, als ob eine Stadtverordnetenschaft im Orte nicht ex- istire. Er dictirte den Stadtverordneten, ohne ihren Versamm lungen beizuwohnen, die Protokolle, und konnte darauf rechnen, umsomehr, als die Protokollanten ungeübte und geschäftsun kundige Leute waren, daß das, was er ihnen geheißen, vorgenom- men und Genehmigung finden werde. Dann und wann aber ging er so weit, daß er sie zu den wichtigsten Dingen gar nicht zuzog, sondern Einem und dem Andern, wenn er ihn in einer Schenkstube, oder beim Spazierengehen, oder sonstirgendwo an traf, die betreffende Sache oberflächlich und nur das davon, was er ihn wissen lassen wollte, mittheilte. Diesen Weg hatte er bei Aufnahme eines Capitals von, wenn ich mich recht erinnere, mehr als Eintausend Thalern, welches zum Pflastcrbaue verwendet wurde, eingeschlagen. Der betreffenden hohen Behörde war eine Anzeige hiervon nicht erstattet worden, und sic wurde erst nach dem Lode des Bürgermeisters, und nachdem der Pflasterbau be endigt war, hiervon in Kenntniß gesetzt. Als ich zum Proto kollanten erwählt wurde, vermochte ich, da ich von dem Bürger meister abhängig war, eine völlige Aenderung hierin nicht herbei zuführen. Er hatte Vieles für die Stadt gethan, Vieles aber auch vernachlässigt, was ihm bei gehöriger Controle durch die Stadtverordneten nicht möglich gewesen sein würde. Nach sei nem Tode fanden sich Defecte. 2) In einer zweiten Stadt hiesiger Lande, wo ich wohn haft und ebenfalls längere Zeit Protokollant der Stadtverordne ten war, hatte, nach dem Inhalte der Acten, ein fortwährender Wechsel der Protokollanten bei dem Stadtverordnetencollegio stattgehabt. Wie nachtheilig aber ein steter Wechsel in der Per son irgend eines Beamteten ist, brauche ich dem Geschäftskundi gen mcht erst bemerklich zu machen. Ihm ist hinlänglich be kannt, daß Jeder, der in irgend einem derartigen Wirkungskreise mit Kraft handeln und, da nöthig, mit Energie auftreten will und soll, jenen nicht blos oberflächlich kennen gelernt, sondern dessen ganzen Umfang überschaut baden, sowohl in alle Einzel heiten gedrungen sein und sich ein System, wornach er zu handel» hat, gebildet haben muß. Es wird ebenso nicht nöthig sein, erst darauf Kinzuweiscn, daß daS Gesagte auf den Kreis der städti schen Verwaltung, der in so viele einzelne Zweige, von denen jeder ein vielarmiges Ganze bildet, auslauft, ganz besonders An wendung leidet. Die sämmtlichen in dieser Stadt eingestellt ge- wesenenStadtverordnetcnprowkollanten, sechs anderZahl, waren, mit Ausnahme eines einzigen, nicht an ibrem Platze. Einer derselben nämlich war mit'dem einflußreichsten Rathsmitgliede sehr nahe verwandt, ein anderer wurde von andern Geschäften allzu sehr abgezogen und die übrigen waren mehr oder weniger ge schäftsunkundige, zu Aufnahme schriftlicher Arbeiten, insbeson dere zu Abfassung von Protokollen unfähige Leute. Die Folgen konnten, um so mehr, als in der Folge die beiden an der Spitze der Verwaltung stehenden Männer sehr nabe Verwandte waren und dieses Verhältnis; an und für sich schon manche Nachthcilo mit sich führen mußte, nicht außen bleiben. Nicht selten mußte die Verwaltungsbehörde, und zwar mit Recht, das tumultuari- sche und völlig planlose Verfabrcn und Gebühren der Stadtver ordneten rügen. Oft wohnte sowohl der Protokollant, alsauch die gesetzlich erforderte Anzahl von Mitgliedern'des Collegiums den Versammlungen nicht bei, und die Protokolle wurden, nach dem dann und wann mit dem einen oder dem andern, oder eini gen der Mitglieder Rücksprache genommen worden war, ohne
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