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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gegen zu sein. Freilich hat sich es nunmehr durch die practische Erfahrung herausgestellt, daß die besagten Wahlen bedeutend mit Kosten- und Zeitersparniß geschehen könnten. Das wird sich nun auch bald Herausstellen, ob die Wahlen ohne unmittel bare Leitung der Obrigkeit werden dürfen bewerkstelligt werden. Die Deputation hat recht sehr gut und in meinem Sinne den Bericht ausgearbeitet. . Abg. Geyler: Ich kann nur bestätigen, was der Abg. Scholze gegen den Inhalt dieser Petition gesagt hat, und stimme ihm vollkommen bei. Präsident v. Haase: Es wird also diese Petition.an die dritte Deputation abgegeben werden, damit der Herr Referent bei dem Vortrag des bereits darüber gefertigten und gedruckten Berichts sich darauf beziehen kann. Noch steht auf der Negistrande: 6. (Nr. 212.) Den 29. Januar. Der Abgeordnete Herr Clauß bittet um Urlaub vom 31. Januar bis mit 3. Febr. d. I. 7. (Nr. 213.) Den 29. Januar. Der Abgeordnete Herr v. Gablenz bittet ebenfalls um Urlaub auf 3 Tage. Präsident v. Haase: Will die Kammer den genannten beiden Abgeordneten den gesuchten Urlaub bewilligen? — Ein stimmig Ja. 8. (Nr. 214.) Den 31. Januar. Mittheilung des hohen Gesammtministerii zu einem allerhöchsten Decrete vom 19. Ja nuar 1843, einen in geheimer Sitzung zu behandelnden Gegen stand betreffend. Präsident O. Haase: Nach dem Schluß der heutigen Sitzung werde ich diese Mittheiltmg zum Vertrag bringen. — Ich habe noch anzuzeigen, daß die Abgg. v. v. Mayer, v. Zezsch- witz und Häntzschel wegen Krankheit, Unwohlseins und wegen Abhaltung sich für heute haben entschuldigen lassen. Ebenso bittet der Abg. Braun für heute um Urlaub, welchen ichHm er- theilt habe und der verehrten Kammer nachträglich anzeige. — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Wir können nun übergehen auf die heutige Tagesordnung und zwar zunächst zum Vortrag des an- derweiten Berichts der ersten Deputation, die provisorische Landtagsordnung betreffend. Referent Abg. Todt trägt diesen Bericht vor, wie folgt: Obgleich in Bezug auf das in der Uebcrschrift genannte al lerhöchste Decret, insoweit es sich um dessen Inhalt selbst handelt, zwischen Heiden Kammern im Wesentlichen gegenseitiges Einver- standniß obwaltet, so sieht sich doch die unterzeichnete Deputation, nachdem sie den von der ersten Kammer in ihrer eilften öffentli chen Sitzung vom 7. Januar dieses Jahres gefaßten Beschluß communicirt erhalten und hierauf die Sache in nochmalige Erwä gung gezogen hat, der diesseitigen Kammer gegenwärtigen ander- weiten Bericht zu erstatten veranlaßt. I. Zurückzuerinnern ist hierbei vor allen Dingen daran, daß das obangezogene Decret zwei Fragen behandelt: 1) die Gültigkeit der provisorischen Landtagsvrdnung wäh rend des gegenwärtigen Landtags und 2) die Gewährung einer Entschädigung für die Präsidenten beider Kammern als Aequivalent für den mit ihren Stel len verbundenen außerordentlichen Aufwand. Beide Fragen sind nunmehr sowohl von der ersten, als von der zweiten Kammer bejahend beantwortet und steht demnach in dieser Beziehung der Ablassung der gewöhnlichen ständischen Schrift Etwas weiter nicht im Wege. 11. Dagegen hat die zweite Kammer theils bei der Berathung des in der Ueberschrift genannten Decretes, theils später bei andern Gelegenheiten nachfolgende, in das Gebiet der Geschäfts ordnung gehörige und also mit dem Gegenstand dieser Berichts erstattung in dem engsten Zusammenhang stehende Beschlüsse gefaßt: 1) die provisorische Landtagsordnung nunmehr ihrem we sentlichen Inhalte nach in Berathung zu ziehen und somit einer definitiven Vereinbarung noch während des gegen wärtigen Landtags entgegen zu führen, zu dem Ende auch von der unterzeichneten Deputation sich besonderen Be richt erstatten zu lassen; 2) der in Bezug auf die einstweilige Gültigkeit der Land tagsordnung während des gegenwärtigen Landtags und bis zur definitiven Vereinbarung der Ersteren auszuspre chenden Genehmigung die Erklärung beizufügen, daß da durch der Principfra'ge hinsichtlich der von ihr, der zwei ten Kammer, beschlossenen Adresse in keiner Weise präju- dicirt werden solle; auch 3) aus den §Z. 37 und 151 diejenigen Stellen in Wegfall zu bringen, welche der Erlassung einer Adresse entgegentre ten würden, und welche die Worte in sich enthalten: „zum Schluffe erwiedert der Präsident der ersten Kam mer die königlichen Eröffnungen durch eine Gegenrede" und „welcher hierauf selbige im Namen der Stände durch eine Gegenrede erwiedert;" endlich aber 4) noch ehe die unterzeichnete Deputation ihren über die Landtagsordnung angekündigten Hauptbericht einbrin gen werde, folgende Punkte aus der Geschäftsordnung auszuheben und nach erstattetem Vorbericht somit in se parate Erwägung zu ziehen: s) die Frage: wenn die definitive Abstimmung über eine Gesetzvorlage eintreten solle (ß. 90 der Landt. Ordn.)? b) die Frage: ob, wenn eine Majorität von zwei Drit theilen der Mitglieder einer Kammer sich gegen einen Gesetzentwurf erklärt und letzteren abgelehnt hat, den noch ein Vereinigungsverfahren mit der andern Kammer stattsinden könne (§^ 129 der Landt. Ordn.)? c) sämmtliche auf die Adreßfrage bezüglichen §8; vorzüg lich aus dem Grunde, damit in dem Falle, daß eine Uebereinkunft mit der hohen Staatsregierung hierüber nicht zu Stande kommen sollte, das solchenfalls in §. 153 der Verfassungsurkunde vorgeschriebeneVekfahren vorbe reitet und die Frage: ob die Botirung einer einseitigen Adresse auf die Thronrede und die Aufnahme von derglei-
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