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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Ziehungen ihres Amtes und Ansehens zurückstehendcn evangeli schen Geistlichkeit des Landes nicht noch ungleicher machen, so wird man sie von der Parochialbeitragspflicht entbinden in der Ueberzeugung, daß man die Würde und Wirksamkeit des geist lichen Standes um so sicherer befördert, je weniger man sie in weltliche, insbesondere pecuniare Verwickelungen mit ihren Ge meinden bringt. Die Deputation muß daher der Kammer dringend anrathen, dem Beschlüsse der ersten Kammer hierin nicht beizutreten, ' sondern auf ihrem früher gefaßten Beschlüsse zu beharren. Um jedoch den Begriff der: „Kirchen - und Schuldiener" vor zu weiter Auslegung zu wahren, ohne zugleich die Worte der Vorlage, welche mit der Fassung der §. 6 der Verordnung vom 12. Juli 1842 übereinstimmen, andern zu dürfen, empfiehlt die Deputation der Kammer: vereint mit der ersten Kammer in der künftigen ständischen Schrift die in der Zusammenstellung unter (7)- Sp. 4 bei §. 3 gutachtlich vorgeschlagene Voraussetzung auszusprechen. Was endlich die angeregte Frage: ob unter der in Z. 3. aus gesprochenen Befreiung von „Anlagen zu Kirchen» und Schul bedürfnissen" auch die vom „Schulgeld" begriffen sei, anlangt, so bedarf dieselbe keiner authentischen Entscheidung, da schon die doctrinelle Auslegung ergibt, daß unter den Anlagen das Schul geld nicht mit verstanden werden kann. Wenn die geehrte Kammer bei §. 3 den Vorschlägen der Deputation beitntt, so erledigt sich die von der ersten Kammer beschlossene Aenderung in dem Eingänge des Gesetzentwurfs, wo die Worte: „theils abzuändern, theils" wegfallen sollen. Die Deputation schlägt daher der Kammer vor ¬ der ersten Kammer hierin nicht beizutreten. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Hier muß ich eine Bemerkung beifügen, damit nicht ein Dunkel bleibe. Es läßt sich im Allgemeinen nicht sagen, daß die Geistlichen und Schul lehrer in den katholischen Erblanden keine Beiträge geben und eine Ungleichheit bestehe. In der Oberlausitz ist es der Fall. In den Erbfanden gibt der Staat Unterstützung. Dieser Fall gehört also nicht zur Ungleichheit. Der Gegenstand ist nicht von Belang, wie Sie sehen. Nämlich es ist kein so großes pecum'äres Interesse dabei; allein man muß soviel gestehen, daß es für das gesammte Staatsleben nur vortheilhaft sein kann, wenn Kirche und Schule mit dem Staate Hand in Hand wandeln. Daraus folgt aber, daß man die Kirchen- und Schuldiener so stellen muß, daß sie von einem Conflict mit den Gemeinden nicht berührt wer den. Andrerseits müssen wir auch zugestehen, daß unsere kirch lichen Stellen nicht von so hoher Geltung sind. Wenn ich die Schullehrerstellen annehme und bedenke, daß in neuerer Zeit die Stellen durch das Auspfarren und Ausschulen vielseitig vermin dert worden sind, so sollte ich schon aus diesem Grunde glauben, daß man den Kirchen-und Schuldienern wohl zugestchen möchte, was ihnen die Gesetzvorlage bietet und ihnen die 1 tz. zugcstanden hat. Ich muß sagen, daß die Gesetzvorlage überall im Lande Anklang, und es allgemeine Anerkenntniß gefunden hat, daß man dem Grundsatz der Billigkeit eine höhere Geltung, als dem der starren Consequenz gewahrt hat. Ich bin für die Consequenz. Es kann aber Fälle geben, wo zu große Consequenz in Inkonsequenz aus artet. Wenn Sie der Ansicht der Deputation bcipflichten, würde es bleiben, wie Sie bei der ersten Berathung beschlossen haben, wo Sie den'Gesetzentwurf bei dieser §. unverändert annahmen. Im Gesetz ist als Motiv geltend gemacht worden die gleiche Stellung zwischen den Erblanden und der Oberlausitz. Schlimm ist es, daß immer wieder Etwas auftaucht, wodurch eine Impari tät zwischen diesen Landestheilen entsteht. Desto größer ist aber auch die Verpflichtung, diese Imparität aufzuheben und Einheit in allen Kheilen des Landes einzuführen. Wir haben kürzlich eine Sache gehabt, wo sich die Obcrlausitz nach uns gerichtet hat, bei der Stempelsteuer. Jetzt haben wir einen Fall, wo wir uns nach der Oberlausitz richten. Das ist eine reine Compcnsation, und nicht zu besorgen, daß wir aus Rücksicht auf die Oberlausitz zu weit gehen. Es würde die Frage einfach die sein, ob Sie bei dem frühem Beschlüsse beharren und den Gesetzentwurf anneh men wollen. Hernach kommt noch ein Antrag in der Schrift, worüber später Beschluß zu fassen sein wird. Abg. Wieland: Ich gebe der Darstellung des Herr Vice präsidenten meine vollständige Zustimmung und bin mit derMv- livirung des erneuerten Antrags im Berichte ebenso vollständig einverstanden, und kann nur bedauern, daß die erste Kammer mit der zweiten Kammer in Conflict gerathen ist. Für meine Ab stimmung habe ich aber noch einen andern Grund. Wir haben vor wenig Tagen erst einen Gesetzentwurf angenommen, wonach die Geistlichen bei dem Vorsitz in Schulangelcgenheitcn in allen denjenigen Angelegenheiten nicht mitstimmen sollen, wo es sich um Geldbewilligungen handelt. Es würde also inconsequmt sein, wenn sie zu den Schullasten beitragen sollen, und bei Schul angelegenheiten, wo es sich um Bewilligungen handelt, nicht mitstimyien dürfen. Ueber meine Abstimmung bin ich im Reinen,, ich halte den Antrag der Deputation für völlig sachgemäß. Abg. Sachße: Ich bin unsrer ersten Deputation sehrda- 'ür verbunden, daß sie mit Nachdruck bei ihrem vorigen Beschluß beharret. Zu den von der Deputation angegebenen Gründen 'üge ich noch den hinzu, daß man nach doctrinellerAuslegung die Begünstigung des Schullebrerstandes nicht bis auf den Wegfall des Schulgeldes erstrecken darf, ob es schon früher von dem Schullehrer nicht mitgetragen wurde. Es läuft dies eigentlich auf ein oclium vootra inntrimvlüa, auf eine Ungunst gegen dm Ehestand hinaus. Wir müssen billig sein, und ihnen die weni gen Befreiungen gönnen, die ihnen der Gesetzentwurf nachlaßt, bedenkt man zumal, daß sie nicht selten mit zahlreichen Familien gesegnet sind. Abg. Klien: Bereits bei der vorigen Berathung des vor liegenden Gesetzentwurfs hatte ich gegen Annahme der §. 3 ge stimmt, und werde heute dabei sichen bleiben, aus Consequcnz, wobei ich nicht in eine Inkonsequenz zu fallen fürchte. Handelte es sich, wie der Herr Vicepräsident andeutete, darum, den Geist lichen und Schullehrern, wo nöthig, eine Zulage zu bewilligen, ö würde auch ich bei der Hand sein. Man glaube nicht, daß ich mich aus Nichtachtung gegen den Geistlichen- und Schullehrer stand gegen tz. 3 erkläre, sondern daß mich das Interesse der Geist-
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