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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Verbesserung bedürftig wären, und sehr gern böte auch ich dazu die Hand, nur darf sie, meiner Ansicht nach, nicht in Gaben bestehen, die nur den vielen hübschen Stelle im Lande zum Vor- theil gereichen, aber nicht den kleinen. Ferner hat der geehrte Herr Referent des guten Anklangs erwähnt, den die Annahme der fraglichen Paragraph« gefunden habe. Ich muß freilich bemer ken, daß ich die gegenthcilige Erfahrung gemacht habe. Ich gestehe, daß mir weder der Deputationsbericht noch seine Ver teidiger eine andere Meinung beizubringen vermocht haben, daß mich vielmehr die in dem Bericht der jenseitigen Kammer enthaltenen und die von dem hohen Referenten desselben bei dem Vortrage entwickelten durchschlagenden Gründe in meiner Ueber- zeugung immer mehr befestigt haben, daß Exemtionen, die doch nur Bevorzugungen und also jederzeit tadelnswert sind, nir gends und am allerwenigsten in einem constitutionellen Staate geduldet werden dürfen; ich werde also dem jenseitigen Deputa tionsberichte und dem Beschlüsse der jenseitigen hohen Kammer meine Zustimmung geben und das Gutachten unserer geehrten Deputation ablehnen. Staatsminister v. Wietersheim: Was die einzelnen Einwendungen betrifft, welche von einigen Sprechern gegen die Gesetzvorlage und gegen das Deputationsgutachten erhoben wor den sind, so sind sie zum Theil- schon widerlegt worden. Ich erlaube mir nur noch Etwas zu bemerken, was nicht begründet ist. Das Ministerium kann versichern, daß in der Lausitz im Allgemeinen die Stellen schlechter wären, als in den Erblan- den, ist nicht zu. behaupten. Es scheint sogar, als wenn im Durchschnitt sich ein entgegengesetztes Verhältniß ergeben dürste. Wenn ferner der Regierung der Vorwurf gemacht worden ist, daß sie diese Befreiung der Oberlausitz zugestanden habe, ohne die Stände nochmals zu hören, so habe ich zu bemerken, daß das Verfahren der Regierung ganz und gar auf dem Particularver- trage von 1834 gegründet ist, und daß dieser von den Ständen genehmigt worden ist, das Ministerium also auf Grundlage eines von den Ständen genehmigten Gesetzes sich bewegt hat. Was die Sache selbst betrifft,so kann ich mich nur dringlich dafür verwen den, daß es der Kammer gefällig sein wolle, bei ihrem früheren Beschlüsse, der so allgemeine Anerkennung gefunden, auch jetzt stehen zu bleiben. Ich mache, um auf die einzelnen Gründe über zugehen, darauf aufmerksam, daß der Grund von der Parität mit der Oberlausitz vielleicht von wenigem Belang gewesen sein dürfte, wenn es sich nurdarum handelte, eine Imparität- welche von jeher bestand, aufzuheben und eine Gleichstellung herbeizuführen. Nicht allein seit der Reformation aber, sondern so lange eine christliche Kirche in den jetzt sächsischen Landen besteht, hat die Immunität der Geistlichen und Schullehrer überall gesetzlich be standen, in der Oberlausitz wie in den Erblanden hat sich der geistliche Stand dieser Immunität erfreut. Indem die Regie rung sich nun bei dem Landtage von 1837 bewogen fand, von diesem Grundsätze abzugehen, so mußte sie mit der größten Be stimmtheit voraussetzen, daß die Beiziehung des geistlichen Stan des künftig im ganzen Lande gleichmäßig erfolgen würde. Denn welchenVorwürfen hätte sich die Regierung aussetzen müssen, wenn sie einen Th eil des Volkes, einen Theil einer Elaste von Staats bürgern, die unter völlig gleichen Verhältnissen lebt, hätte bei ziehen und den andern Theil frei ausgehen lassen? Das würde ein hoher Grad von Jnconsequenz, eine wahre Ungerechtigkeit gewesen sein. Das leuchtet ein. Also diese Vorlage der Ne gierung beruhte auf der Grundlage der gleichmäßigen Ausfüh rung im ganzen Lande. Fällt diese Grundlage weg, so müßte nothwendigerwcise die gesetzliche Bestimmung selbst Wegfällen. Uebrigens ist schon früher bemerkt worden, und ich mache noch besonders darauf aufmerksam, daß diese Befreiung an usid für sich eine naturgemäße, eine im Wesen der Sache selbst begrün dete ist. Denn wenn man Jemanden für einen bestimmten Zweck anstellt und ihm dafür ein bestimmtes Einkommen garan- tirt, so wird man ihn zum Aufbringen dieses seines Einkonnnens nicht selbst beitragen lassen; denn dann würde man ja gewisser maßen mit der linken Hand nehmen, was man mit der rechten gibt. Ich mache bei dieser Gelegenheit noch darauf aufmerk sam, daß in neuerer Zeit verschiedene Fälle vorgekommen sind, wo nämlich auf den Wunsch der betreffenden Gemeinden neue Parochien gegründet wurden. Hier war es nicht anders möglich, als durch Anlage das bestimmte Quantum auf zubringen, wobei ganz in der Natur der Sache lag, daß man die Geistlichen nicht wieder dazu beitragen lassen konnte. Es ist auch in jenen Fällen den Gemeinden nicht eingefallen, ihre Geist lichen zu solchen Beiträgen zuzuziehen, weil dies eine wahre Ungerechtigkeit, ein förmlicher Vertragsbruch sein würde- Das leuchtet sofort ein. Ich mache noch auf das Verhältniß der Schullehrer und insbesondere auf die ärmste Elaste derselben auf merksam, welcher ein gesetzliches Minimum von 120 Thalern Einkommen gewährt wird und zwar nach Maßgabe des Volks schulgesetzes. Allein zur Zeit der Erlassung dieses Gesetzes und noch drei Jahre nachher bestand der Grundsatz der Immunität derselben von Parochiallasten, und wenn man nun diesen Grund satz widerruft, so ist es offenbar, daß man ihnen dadurch das ohne hin so geringe Minimum wieder verkürzt; denn da ihnen dieses Minimum neben der Befreiung von der Beitragspslichtigkeit ge wahrt wurde, so tritt natürlich durch den Wegfall dieser Befrei ung eine Schmälerung des Minimums ein. Obwohl ich nun Alles dem Ermessen und dem Gefühle der hochverehrten Kammer anheimzugeben habe, so scheint mir doch die gegenwärtige Lage dieser Angelegenheit fast zu einem Ehrenpunkt geworden zu sein. Denn was soll die Geistlichkeit des Landes dazu sagen, wenn von den Ständen eines Theiles des Landes sich nachdrücklich.dafür verwendet worden ist, daß der Geistlichkeit ihrer Provinz Befrei ung gewährt werde, und dann die Stände des größeren Theils des Landes diese Nüchsicht der Pietät nicht theilen, sondern um gekehrt darauf beharren, daß die Geistlichkeit diesen Abgaben un terworfen sei. Abg. v. Khielau: Ich kann zwar die Ansicht des hohen Ministern nicht theilen, daß durchaus überall im Lande sich die öffentliche Meinung für die Zweckmäßigkeit der beantragten Be freiung der Geistlichen und Schullehrer von diesen Abgaben aus spreche, insofern ich nämlich Gelegenheit gehabt habe, zu verneh-
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