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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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men, daß man gerade ihre Hcrbeiziehung wünscht. Demunge- achtet werde ich mit der geehrten Deputation stimmen. Die von mir angeführte Ansicht nämlich, welche die Beitragspflichtigkeit des geistlichen Standes verlangt, scheint mir daher zu rühren, daß verschiedene Geistliche und Schullehrer ihre Stellung gänz lich mißkennen, und sich nicht so benommen haben gegen ihre Gemeinden, daß diese geneigt sein könnten, Befreiung für jene eintreten zu lassen. Ich finde demnach die Bemerkung des Herrn Abg. v. Sahr nicht so unpassend, daß allerdings häufig von den Geistlichen und Schullehrern Anforderungen gemacht werden, die nicht gemacht werden sollten, namentlich in Beziehung auf das Bauwesen. Allein ich glaube, meine Herren, es ist hierein anderer Gesichtspunkt aufzufaffen, und das ist der der Stellung der Geistlichen und Schullehrer überhaupt, und da muß ich mich mit denen anschließen, welche der Meinung sind, daß ihre Stellung eine ohnehin sehr schlecht bezahlte sei, und daß ihnen durch Herbeiziehung zu diesen Abgaben ein Lheil ihres größten- theils sehr magern Einkommens genommen werden würde. Ich habe, meine Herren, in meiner Stellung sehr viele Gelegenheit, die Verhältnisse der Geistlichen und Schullehrer meiner Provinz zu übersehen. Und so kann ich Ihnen versichern, daß unerachtet der reichlichemUntcrstützungen, welche den Schulstellen in der Oberlau sitz gewährt werden, dennoch sehr viele Stellen bejammernswürdig dotirt sind, und aus diesem Grunde werde ich für die Befreiung der Geistlichen und Schullehrer von diesen Abgaben stimmen. — Ich muß mir aber noch erlauben, Etwas auf die Aeußerungdes ehrenwerthen Abg. Klien zu erwiedern. Daß die Sache so lange liegen geblieben und im Jahre 1842 erst die Ausführungs verordnung erlassen worden war, ist keineswegs die Schuld der oberlausitzer Provinzialstände. Die Sache hat hier lange gele gen bei dem frühem Ministers des Cultus, und ist erst in der letzten Zeit wieder an die Provinzialstande gelangt. Wenn der geehrte Abgeordnete im Allgemeinen geäußert hat, daß man die Gesetze erst den oberlausitzer Ständen vorlegm lassen möchte, um zu wissen, ob die Stände dieser Provinz sie annehmen wür den, damit nicht eine Imparität im Königreiche hinsichtlich der Gesetzgebung stattsinden möge, so muß ich bemerken, daß an und für sich die Provinz bewiesen hat, daß, wo es irgend mög lich war, die Anträge selbst von ihr gestellt worden sind, um eine Parität herbeizuführen, und daß die Imparität wegen der Abgaben auf diesem Landtage wahrscheinlich gänzlich beseitigt werden wird; daß aber die bestandene Imparität durch die viele hundert Jahre lang stattgefundene Trennung der Oberlausitz von den Erblanden herbeigeführt worden ist und früher kein siche res Anhalten zu finden war, welches sich erst nach' Einführung des neuen Grundsteuersystems darbicten wird. Was nun na mentlich aber die hier erwähnten Verhältnisse betrifft, so mache ich daraus aufmerksam,' daß der Traditionsreceß namentlich die Sicherstellung der Rechte der katholischen Geistlichkeit im Ge gensätze zu den evangelischen Glaubensgenossen betrifft. Es ist ausdrücklicher Zweck des Lraditionsrcceffes, darin eine Ände rung nicht eintretcn zu lassen. Ich muß ferner daraufaufmcrk- sam machen, daß in keinem Landestheile, als nur in der Ober ¬ lausitz, geschlossene katholische Parochien existiren, daß also die oberlausitzer Stände nicht einmal die Freiheit haben, anders zu handeln, als wie sie gethan. Sie können es nicht, wenn sie nicht den Interessen der Provinz geradezu Widerstreiten wollen, und ich kann mich auf das Ministerium des Cultus selbst bezie hen, welches die Verhältnisse ebenfalls kennen muß, und es werden, solange katholische geschloffene Parochien dort bestehen, diese Verschiedenbeiten fortdauern müssen, die durch die dorr be stehenden Verhältnisse herbeigeführt worden sind. > Abg. Nahlenbeck: Wenn ich auch die Wichtigkeit so mancher juristischer und anderer Gründe anerkenne, die sowobl hier als in der ersten Kammer gegen die betreffende Z.3 in Frage gekommen sind, so bestimmen mich doch Gründe der Billigkeit, verbunden mit dem Wunsche, dem kärglichen Einkommen der meisten Geistlichen und Schullehrer eine kleine Vergrößerung zu gewähren, dahin, daß ich, wie ich bereits früher g than habe, mich auch heute für Aufrechthaltung der §. Z nach dem Gutach ten unserer Deputation aussprechen muß- Secretair 0. Schröder: Ich wollte mir nur noch einige Bemerkungen gegen die Aeußerungen des Herrn Abgeordneten Sahrer v. Sahr erlauben. Er sagte nämlich, daß das Paro- chialgesetz noch andere Härten mit sich bringe und daß man doch diese erst beseitigen möge. Er führte zum Beweise an, daß die Auszügler und Dienstboten mit zu den Parochialanlageu b.ige- zogen würden und daß das sehr harr wäre; allein ich glaube, das Gesetz selbst bringt diese Härte nicht, sondern die Gemeinden selbst. Im Parochialgesetz ist zwar bestimmt, daß ein gewisser Theil der Parochiallasten nach Köpfen aufgebracht werden soll; es ist aber nicht bestimmt, daß die Gemeinde einen Kopf so doch wie den andern besteuern soll, das ist lediglich der Gemeinde je den Orts überlassen. Die betreffende Gemeinde hat es in ihrer Hand, den Kopf des Dienstboten anders zu besteuern, als den des Pferdners oder Zweihüfners, und die Härte, die hier und da vorgekommcn sein mag, liegt also nicht im Gesetze, sondern in der Gemeinde selbst. Dann erwähnte noch der Herr Abgeord nete, daß ihm bisweilen Fälle vorgekommen seien, wo d.e Uten silien der Schullehrer unaufmerksamer behandelt worden wären, als es der Fall gewesen sein würde, wenn die Schullehrer selbst mit beitragen müßten, und daß manchmal an den Pfarrgcbäuden mehr Schaden entstehe, als vielleicht geschehen wäre, wenn der Geistliche selbst mit Beiträge zu den dadurch nöthigen Bauen gebe; allein auf diesen Grund kann ich gar Nichts geben, denn dann liegen blos solche Fälle vor, die jedenfalls durch Beschwerde führung bei den ober» Behörden gerügt und abgestellt werden können; das sind Mißbräuche, die man aber nicht überall ver- muthen und nicht zur Regel und Richtschnur bei Treffung von gesetzlichen Bestimmungen machen darf. Abg. Hensel: Demjenigen, was bisher für das Deputa tionsgutachten angeführt worden ist, scheint mir noch zweierlei hinzugefügt werden zu können. Einmal, daß die fragliche Be stimmung des Parochialgefttzes selbst nicht durchgängig in den Erblanden wirksam geworden ist; denn viele Gemeinden haben
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