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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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geliefert, ich sehe auch für den Augenblick die Nothwen- digkeit davon nicht voraus: somit bin ich wenigstens frei von einem speciellen Interesse. Allein was die Haupt sache anlangt, so ist die Anstalt gar nicht für Einen Lan- destheil begründet, sondern für das ganze Land) und wo immer sich Verhältnisse finden werden, welche eine sittliche und physisch wohlthätige Erziehung verwahrloster Kinder wün schenswert!) erscheinen laßt, in welchen Meilen des Landes auch dergleichen Kinder vorgefunden werden — sie werden in Groß hennersdorf ausgenommen: Nun scheint mir doch die Frage sich von selbst zu beantworten, ob man die postulirten 1,20V Thlr. zu Vermehrung der Stellen bis auf achtzig abzulehnen habe, oder nicht? Es ist doch gar nicht zu leugnen, daß durch eine Ver mehrung der Zahl der aufzunehmenden Kinder die Möglichkeit erweitert wird, mehr Waisenkindern, als bisher, die Wohlthat der Erziehung, Veredlung und Versittlichung angedeihen zu lassen. Ich sollte wohl glauben, daß es im Interesse aller Landes- thcile und der Ständeversammlung als Vertreter des Landes sei, darauf hinzuwirken, daß ein so edler Zweck, der nur so wenig Kosten verursacht, nicht verkümmert werde, sondern eine möglichst ausgedehnte Wirksamkeit erhalte. Was die Schenkung betrifft, welche zunächst Veranlassung gegeben hat zur beanspruchten Ver mehrung, so ist bereits mit Recht herausgchoben worden, daß dreißig Kindernichtzuvielseinwerden, um das neu geschenktcLand zu be bauen. Sind jetzt fünfzig Kinder nicht zu viel gewesen für die kleinere Hälfte des Areals, so können durch Hinzunahme von dreißig Kindern bei verdoppeltem Areal keine nachteiligen Ver hältnisse sich Herausstellen. Ich sollte vielmehr glauben, daß die Vermehrung des Areals in zu bedeutender Maße die Arbeits kräfte in ein richtigeres Verhaltniß stellen würde, als es jetzt der Fall ist. Ich darf daher glauben, daß jene edlen Männer, welche aus patriotischem Gefühle und aus Humanitätsrücksichten dem Vaterlande ein so bedeutendes Geschenk gegeben haben, wohl mir einiger Hoffnung von den Ständen erwarten können, daß sie ihnen den einzigen Zweck ihrer Schenkung nicht versagen werden, nämlich die Absicht, jene Anstalt noch mehr auszudehnen und ge meinnütziger zu machen. Unter diesen Umständen, und da etwas Anderes nicht darin liegt, als Bethätigung der Humanität durch eine Vergrößerung der wohlthätigen Wirksamkeit der Anstalt, so möchte ich glauben, daß die im ersten Vorschläge der Deputation enthaltene Ablehnung nicht beschlossen werden und die Kammer die wenigen Lhaler, welche dazu erforderlich sind, und mehr be willigt werden sollen, als die Deputation vorschlägt, mit Freuden bewilligen könnte. Ich muß mich ganz dafür verwenden, und kann voraussetzen, daß der auf eine zweckmäßige Erziehung und Bildung verwaister Kinder überhaupt und auf die Zurückführung von der Verwahrlosung aus einen sittlichen Zustand insbesondere gerichtete Wille der Ständeversammlung sich in dieser Position aussprechen und für das Postulat der hohen Staatsregierung sich bestimmen werde. Secretair v. Schröder: Ich habe mich ebenfalls für die Ansicht der hohen StaatSregierung und das Postulat derselben verwenden wollen, und zwar hauptsächlich aus den Gründen, welche der Herr 0. v. Mayer bereits ausführlich vorgetragen hat. Ich berücksichtige dabei hauptsächlich den Umstand, daß in diese Anstalt zum Lheil Kinder von ganz verderbten Sitten kommen, diese Anstalt gebessert verlassen, und so in die menschliche Gesellschaft zurücktreten. Diese wenigen Lhaler,'' die wir mehr verwilligen, wenn wir das Postulat annehmen, werden sich bei den einzelnen Gemeinden reichlich verzinsen; sie werden einzelnen Gemeinden vielfache Kosten ersparen, die sie auf die Erziehung solcher verwahrloster Kinder verwenden müßten, abgesehen davon,' daß die aus einer solchen Verwahrlosung hervorgehende Vermeh rung der Verbrecher dadurch abgewendet wird. Ich kann nur die Kammer bitten, daß sie das Deputationsgutachten in diesem . Punkte ablehnen möchte. Abg. v. Lhiclau: Ich muß mir erlauben, einige Worte zur Widerlegung zu sprechen. Die beiden letzten geehrten Sprecher haben die Anstalt allerdings auf einen ganz andern Standpunkt gestellt, als auf welchen die frühem Beschlüsse der Ständeversammlung die Anstalt gestellt haben. Die Deputa tion konnte bei der Erwägung des Zuschusses oder der Zweck mäßigkeit desselben nur von dem Principe ausgehen, welches der Errichtung des Instituts untergelegt worden ist. Man wollte einen Versuch anstellen, durch Spatencultur auf einer gegebenen Fläche soviel zu erlangen, daß die Kinder womöglich umsonst erhalten werden könnten, wenigstens mit den möglichst geringen Kosten, wie es nach der Petition des Herrn 21. Lange in der Schweiz und in andern Anstalten der Fall sein soll; also diesen Grundsatz mußte die Deputation bei dem hier zu gebenden Gut achten zum Grunde legen. Es war nämlich nicht die Rede da von, daß es eine Erziehungsanstalt für verderbte Kinder sein sollte; es sollte eine Anstalt sein für Waisenkinder, die blvs zu dem Zwecke dahin gegeben werden sollten, daß sie dort mit länd licher Beschäftigung auf die möglichst wohlfeilste Art erzogen würden. Es handelt sich also darum, ob die Ständeversamm lung die Anstalt als eine Waisenanstalt ansehen will, oder als eine Anstalt, wie sie sie hat Hervorrufen wollen. Der erste Zweck ist nach der Ansicht der Deputation nicht erreicht, der Kopf von einem Kinde kostet mehr, als vielleicht in manchen andern Orten des Landes. Will die Kammer auf Grund, daß diese Anstalt ein Waisenhaus ist, diese Summe bewilligen, so geht sie von an dern Prämissen aus, als wovon die Deputation ausgehen konnte. Dann kann man auch nicht von der Ansicht ausgehen, als wenn die ganze Tendenz der Anstalt darauf gerichtet sein sollte, die Kinder zu dem landwirthschastlichen Gewerbe zu erziehen; dann scheint es mir auch nicht nothwendig, daß die Kinder so lange in der Anstalt bleiben, sondern dann müssen sie nur so lange darin bleiben, als das Alter ihnen das Befugniß gibt, in andern Wai senhäusern zu bleiben; dann muß man in dieser Beziehung die Anstalt ausdehnen. Von diesem Gesichtspunkte aus würde die Deputation wahrscheinlich ein anderes Gutachten gegeben haben. Aber nach den frühem Vorgängen konnte die Deputation kein anderes Gutachten abgeben, als sie es gethan. Ueberhaupt was die Folgen dieses Beschlusses der Deputation anlangt, so schei nen sie mir fast dieselben zu sein, welche die geehrten Sprecher
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