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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident!). Haase: Es sind der Kammer bereits mehre Petitionen ähnlichen Inhalts zugegangen, welche der vierten De putation zur Prüfung vorliegen. Ich schlage daher vor, auch diese Petition der vierten Deputation zu übergeben, und frage die Kammer: Soll die Petition unter diesen Umstanden der vier ten Deputation übergeben werden? — Gegen I Stimme Ja. (Stellvertreter Abg. Leichmann.) 2. (Nr. 227.) Den 2. Februar. Petition mehrer Ritter gutsbesitzer, Herrn Hottewitzsch auf Hahnefeld, den Bauder Straße von Döbeln über Zschaitz und Münchhof nach Ostrau betreffend. Präsident v. Haase: Würde an die zweite Deputation zu verweisen sein. Abg. v. d. Planitz: Die Petition ist mir von mehren Ritter- und Landgutsbesitzern aus der Gegend von Oschatz und Döbeln zugesendct worden, um sie der Kammer zu überreichen und zu empfehlen. Diesem Auftrage habe ich mich nicht allein deshalb unterzogen, weil sie von mehren meiner Wähler ausge gangen ist, sondern auch weil ich die Verhältnisse genau kenne und den Wunsch der Petenten, die volkreiche Umgebung der Stadt Döbeln durch eine Kunststraße mit der Eisenbahn ver bunden zu sehen, gerecht finde. Wenn die geehrte Kammer die Verhältnisse näher kennen lernt, wird sie nicht abgeneigt sein, die Bitte bei der Staatsregkerung zu bevorworten, und ich hoffe, daß auch von dieser eine geneigte Gewährung des Gesuches zu erlangen sein wird, da, soviel mir bekannt geworden ist, die Staatsverwaltung schon früher den Beschluß gefaßt hat, diese Straße, die sich häufig in einem kaum fahrbaren Zustande befindet, in Chaussee umwandeln zu lassen. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Petition an die zweite Deputation überweisen? — EinstimmigJa. 3. (Nr. 228.) Den 2. Februar. Petition des Privatus Otto zu Dittmannsdorf, welche gegen Oeffentlkchkeit und Münd lichkeit beim Strafverfahren gerichtet ist. Präsident v. Haase: Erlauben Sie mir eine Bemerkung. Der Gegenstand, den diese Petition berührt, ist bereits in der Kammer berathen und darüber Beschluß gefaßt worden. Es kann also diese Petition zu Nichts führen. — Es ist in der letzten Sitzung angezeigt worden, daß eine Petition für Oeffentlichkeit zur Hauptregistrande eingegangen sei, und sie ist in Berücksichti gung jenes Umstandes nicht vorgetragen, sondern der ersten De putation übergeben worden. Ich halte also dafür, daß diese Pe tition, obschon der Petent auf deren Vorlesen angetragen, nicht vorgelesen, sondern ebenfalls an die erste Deputation abgegeben werde. Abg. a. d. Winkel: Die Petition ist mir von einem un bekannten Verfasser zugeschickt worden, um sie der Kammer zu überreichen. Dieses Auftrags habe ich mich entledigt, und Nichts weiter hinzuzusügen, als die Bitte, daß das Gesuch des Petenten, diese Petition in der Kammer vorzulesen, in Erfüllung gehen möge. Die Sache ist von der Art, daß sie von keinen weitern Folgen ist. Der Verfasser sagt, es solle die Petition erst in der Folge berücksichtigt werden, und bittet, sie nach der Vorlesung an die erste Kammer abzugeben. Die Petition ist kurz, und ich finde mich bewogen, dieses Gesuch zu unterstützen. Jndeß überlasse ich die Entscheidung der Kammer, erwarte jedoch auf jeden Fall, daß diese Petition nach dem Anträge des Peten ten noch an die erste Kammer abgegeben werden wird. Präsident v. Haase: Ich überlasse dies der Kammer, glaube aber, daß wir nur die Zeit verschwenden, wenn wir uns mit Petitionen über bereits berathene Gegenstände beschäftigen. Wir haben, wie ich erwähnt, in der letzten Sitzung jene Petition für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ebenfalls nicht verlesen. Da her bin ich der Meinung, auch diese nicht vorzulesen, sonst können noch 30,40 Petitionen ähnlichen Inhalts eingehen, welche uns Zeit rauben und doch zu Nichts führen können. Abg. Sachße: Ich bin mit dem Herrn Präsidenten ganz einverstanden, hätte aber gewünscht, daß er vorgestern ebenso gesprochen hätte, als eine Petition vorgelesen wurde, bei der es auf Verletzung eines Abgeordneten abgesehen war. Es haben mehre Mitglieder der Kammer ihre Verwunderung geäußert, daß sie vorgelesen ward. Ich glaube, sie war ganz ungeeignet. Diese vom Abg. Schwabe bevvrwvrtete Eingabe erinnerte an das Sprüchwort: die Herren sind am klügsten, wenn sie vom Nathhause kommen, und so mochte sich wohl in dem Orte leicht bei dem und jenem für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit eine Meinung gebildet haben, nachdem hier 30 bis 40 dafür ge sprochen hatten und der Beschluß der Kammer bereits vorlag. Präsident v. Haase: Der Abgeordnete ist im Jrrthum; die Petition, deren ich gedachte, ging von dem Gemeindevorstand zu Lohmen aus. Die Eingabe hingegen, welche der geehrte Ab geordnete meint, als eine Petition bezeichnet und vorgelesen wor den ist, war nicht Petition, sondern vielmehr eine Dankadresse an die Kammer. Beide sind ganz verschiedener Natur. Abg. Sachße: Das Urtheil und die Gründe eines Abge ordneten können nicht Gegenstände von Tadel in Schriften sei», welche hier eingereicht werden; am allerwenigsten eignen sie sich zur Vorlesung.' Präsident v. Haase: Wenn eine Dankadresse für die Ab geordneten, welche gegen die Oeffentlichkeit gesprochen haben, eingereicht werden sollte, werde ich sie gewiß ebenfalls vorlesen lassen; indeß will ich zunächst dieKammer fragen: WilldieKam mer die Eingabe vorgelesen haben? — Wird gegen 12 Stimmen verneint. Präsident 0. Haase: Die Schrift wird also in Folge frü hem Beschlusses an die erste Deputation abgegeben werden. Secretair 0. Schröd er: Es ist nicht ausdrücklich verlangt worden, sie an die erste Kammer abzugeben. Sie ist an die Ständeversammlung und zunächst an die zweite Kammer gerich tet, und am Schluffe nur der Wunsch ausgesprochen, sie der Vor lesung in beiden Kammern zu würdigen. Präsident 0. Haase: Die Kammer wird damit einver standen sein, daß sie, nach genommener Einsicht davon von Sek ten der ersten Deputation, an die erste Kammer abgegeben werde.
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