Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
anderwärts wieder — als es darauf ankam, den Betrag zu er mitteln — den Ausdruck gebraucht: „er hahe die Waare von Händel aufCredit entnommen," was allerdings das Rechts geschäft als ein zweifelhaftes erscheinen ließ. Händel gab das Rechtsverhältniß selbst so an, wie Fritzsche es angegeben, und er führte an, er habe so drei Jahre lang mit Fritzschen in Verhält nissen gestanden, Fritzsche habe kein Vermögen gehabt, er wäre ein armer Mensch, und er habe ihm die Waaren zum Verkauf gegeben, damit er sich Etwas verdienen könne. Noch specieller ließ sich ein anderer Mann, der zugleich mit Fritzschen Waaren von Händel zum Verkauf übernommen, und namentlich vor der letzten Ostermesse die von Fritzschen veruntrauten Waaren zunächst zum Verkauf übernommen hatte und als Zeuge abgehört wurde, aus. Ich gestehe, daß ich hiernach kaum, Zweifel haben würde, daß Fritzsche von Händel die Waaren nicht bekommen hat, um sie auf seine Hand zu verkaufen, sondern daß Fritzsche in Auftrag Händels die Waaren erhalten hat, und also ein Commissionsver- HÄtniß bestand. Fritzsche selbst leugnete gar nicht, daß er sich durch Verwendung des Geldes in eignen Nutzen einer Verun- trauung schuldig gemacht, und auch der Vertheidiger gab das Ver- hältniß nicht anders an, als ein Commissionsgeschäft. Das Ap pellationsgericht — und dieser Umstand mag zugleich dazu die nen, zu beweisen, wie sorgfältig und gründlich die Appellations gerichte aus solche Zweifel eingehen, um Niemand Unrecht zu thun — fand sich jedoch veranlaßt, wegen dieses Punktes und wegen eins der anderen Verbrechen noch eine weitere Erörterung anzuordnen. Es hat dies aber durchaus nicht inder Generali tät gethan, wie in der Ameise behauptet wird, obgleich als Anlei tung für den Untersuchungsrichter dies wohl auch hingereicht ha ben würde, sondern die Umstände ziemlich speciell bezeichnet. — (Der Staatsminister liest aus den Acten die hierauf sich beziehende Verordnung vor.) Das Untersuchungsgericht hat hieraufzunüchst Händeln, den Verletzten, darüber befragt, aber, wie Sie sogleich sehen werden, durchaus nicht in der Generalität, wie in der Ameise angeführt worden ist. Das Protokoll lautet: „Derselbe hat, zu eidesgemäßer Aussage anermahnt, auf Befragen Folgendes als wahr versichert: Fritzsche istvor einigenIahren zu mir gekommen und hat mich ersucht, ich möchte ihn auf Messen und Jahrmärkte in hiesigen Landen schicken und auf diesen durch ihn für mich Waaren ver kaufen lassen. Fritzsche, der hier inhaftirteFritzsche nämlich, war mir damals zwar als ein armer, jedoch ordentlicher junger Mensch bekannt, und dieses hat mich bewogen, seine Bitte zu er füllen. In Folge seines gedachten Gesuchs habe ich nämlich Fritzschen sowohlsofort nach diesem seinem Gesuche, als auch späterhin und vor der leipziger Oster messe 1837 unterschiedene Quantitäten baumwollener Waaren an Tüchern und Köper mit dem Auftrage übergeben, solche für mich zu verkaufen, und mir sodann die daraus gelösten Gelder zuzustellen. Den Preis für diese Waaren habe ich bei der Uebcrgabe derselben an Fritzschen jedesmal bestimmt, und diesen Preis hat mir auch Fritzsche nach Versilberung der Waaren zustellen müssen, und hatte er sich ein mal einfallen lassen, die von mir erhaltenen Waaren zu einem geringem, als zu dem von mir ausgeworfencn Preise zu verkau fen, so hat er das an dem von mir bestimmten Preise Fehlende mir ersetzen müssen. — Dagegen war es ihm aber auch gestattet, dasjenige, was er beim Verkauf der von mir erhaltenen Maa ren über die von mir ausgeworfene Summe eingenommen, für sich zu behalten, und es war dieses plus für Fritzschens Entschä digung für die von demselben beim Verkauf meiner Waaren ge leisteten Dienste anzusehen. — Allein außer diesem, über den be stimmten Preis eingenommenen Gelde hat Fritzsche von mir auch, so oft er an mich die aus meinen Waaren gelösten Gelder aus händigte, eine Entschädigung in baarem Gelde für gedachte Dienste erhalten. Etwas Gewisses war aber nicht ausgemacht, es war vielmehr mir überlassen, ob und was ich geben wollte.— Hatte Fritzsche die von mir zum Verkauf erhaltenen Waaren nicht, oder nur theilweise an den Mann bringen können, so hatte er die nicht verkauften Waaren mir in nstur» zurückzugeben, und in diesem Falle, nämlich wenn er gar Nichts, oder nur zum Theil hatte verkaufen können, fiel die Entschädigung für seine, Fritz schens , Dienste etwas größer aus, als es der Fall war, wenn er meine sämmtlichen Waaren verkauft hatte. — Das zwischen mir und Fritzsche bis nach der Ostermesse 1837 bestandene Verhält- niß war demnach eine Art Dienst - oder Miethvertrag. Sammt- liche Waaren nämlich, welche Fritzsche bis zu dem bezeichneten Zeitpunkte von mir zum Verkauf erhalten, blieben bis zum Ver kauf mein Eigenthum, und auch die von Fritzschen daraus ge lösten Gelder, mit Ausschluß jedoch dessen, was von Fritzschen überdievon mir festgesetzten Preisegelüst wurde und das Fritzschen verblieb, ging sofort bei der Empfangnahme Sekten Fritzschens in mein Eigenthum über. Fritzsche hatte nur die Waaren für die festgesetzten Preise für mich zu verkaufen, die daraus gelösten Gelder für mich einzucassiren und an mich abzulkefcrn, und für diese seine Bemühung ist er theils durch erwähnten Mehrerlös, theils durch das von mir noch besonders erhal tene baare Geld gelohnt worden. So auch durch Speisen, die ich ihm sehr häufig gereicht, und durch Gestattung des Aufenthaltes in meinem Hause zu verschiedenen Malen habe ich ihn für die mir geleisteten Dienste entschädigt. — Dasselbe Verhältniß, welches nach dem Erwähnten zwischen mir und Fritzschen vor und bis nach der leipziger Ostermesse 1837 stattgefundcn, bestand und besteht noch gegenwärtig zwischen mir und Johann Gottlieb Strobeln zu Gcttengrün. — Was insbe sondere die Waaren anlangt, welche Fritzsche und genannter Stro bel unmittelbar vor der leipziger Ostermesse 1837 von mir zum Verkauf erhalten, so waren diese bis zum Verkauf Seiten Stro bels und Fritzschens ebenfalls mein Eigenthum, und auch die dar aus gelösten Gelder waren mein. — Die von mir für diese Waaren bestimmte Summe hat etwas über 200 Thlr. be ¬ tragen, und hätten Strobel und Fritzsche mehr daraus gelöst, so würde solches nach dem Obigen ihnen gehört haben, wogegen aber ich auch verpflichtet war, die nicht verkauften Waaren für den veranschlagten Preis zurückzunehmcn, und Strobeln und Fritzschen einen Lohn für i!)re Bemühung, den lediglich ich zu be stimmen gehabt haben würde, zu geben. — Auf Vorlescn ist
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder