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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Händel bei seiner Aussage verblieben. — Darauf ist aus dem Gewahrsam gebracht worden Johannes Fritzsche aus Getten- grün. — Derselbe hat, zur eidesgemäßen Aussage anermahnt, über die zwischen ihm und Johann Wilhelm Händel stattgefundene Geschäftsverbindung auf Befragen deshalb angegeben, was nach dem Vorstehenden Händel heute allhier ausgesagt hat, er hat auch vorstehende Registratur, nachdem ihm solche vorgelesen worden war, genehmigt, und das von Händeln nach dieser Registratur heute allhier Angegebene als in Wahrheit beruhend bestätigt. Nur angeführt hat er: Für meine, Händeln geleisteten Dienste habe ich von demselben zwar mitunter Speisen erhalten, auch hat mir der selbe dafür den Aufenthalt in ftinemHausezuunterschiedenen Ma lengestattet, allein daß er mir außerdem über den festgesetzten Preis für die mir zum'Verkauf übergebenen Maaren gelösten Gelder auch noch eine Entschädigung in baarem Gelde für meine ihm, Händeln, geleisteten Dienste gegeben, davon weiß ich nichts, auch ist mir nicht bekannt, daß mir Händel, wenn ich keine Waare an den Mann bringen konnte, eine Entschädigung für meine Be mühung jemals gegeben hat, oder hat geben müssen. — Alles Andere über, was Händel nach dem mir Vorgelesenen angegeben, ist richtig.— Auf Vorlesen ist Fritzsche bei seiner Aussage ge blieben. Darauf hat man Händeln wieder vorgerufen und zur Wahrheit ermahnt, mit Fritzschen folgendergestalt confrontirt.— Händel sagt Fritzschen in das Gesicht: Du hast wirklich von mir für den Verkauf meiner Maaren eine Entschädigung in baarem Gelde erhallen, wenn Du auch mehr aus den Dir übergebenen Waaren gelöst hattest, als ich die Waare veranschlagt hatte. — Fritzsche sagt: ich weiß davon Nichts. — Händel sagt Fritzschen in das Gesicht: Du hast auch diese Entschädigung für Deine mir geleisteten Dienste erhalten, so lange Du mit mir in Verbindung gestanden hast. — Fritzsche will auch hiervon Etwas Nichtwissen. — Händel sagt Fritzschen in das Gesicht: Hattest Du die von mir zum Verkauf erhaltenen Waaren nicht, oker nur theilweise verkauft, so habe ich Dir für Deine, durch den Verkauf meiner Waare mir geleisteten Dienste eine größere Entschädigung ge geben, als es derFall war, wenn Du meine sämmtlichen Waaren verkauft hattest. — Fritzsche sagt: Auch davon weiß ich nicht. Sie sehen, daß das Judicium den Beschädigten nicht in der Allgemeinheit gefragt hat, sondern sich speciell die Umstände an geben ließ. Ebenso wurde Fritzsche nicht blos über den recht lichen Begriff des Verhältnisses befragt, sondern die sehr specielle Aussage Händels, welche Lhatsachen enthielt, vorgehalten, und wenn ihm auch diese Aussage zunächst vorgelesen wurde, so sieht man doch sehr deutlich, daß er sie genau verstanden, da er gegen einzelne Punkte Einwendungen machte, über die er mit Händeln noch confrontirt worden ist. Wenn daher in der Ameise ange führt worden ist, daß der Inquirent oft Fragen thäte, welche die Leute nicht verständen, die ganz generell seien, so werden Sie aus dem Gesagten abnehmen, daß dies nicht der Fall war, vielmehr sehr gründlich gefragt und untersucht worden ist. Abg. Todt: Da die beiden Fälle, über welche der Herr Staatsminister jetzt gesprochen hat, bei den Berathungen über unser Criminalproceßverfahren von mit angeführt worden sind, so muß ich mir umsomehr ein kurzes Wort der Erwiederung erlau ben, als die Sache, wie mir scheint, nun emen ganz andern Stand punkt gewonnen hat. Es scheint fast, als solle durch die von dem Herrn Staatsminister unternommene Rechtfertigung ausgespro chenwerden, als hätte ich eine Behörde ungerecht beschuldigt. Nun muß ich mich aber aufdieLandtagsmittheilungen,aufdiestenogra- phischen Niederschriften und auf das Zeugniß aller hier Sitzenden berufen, daß ich Etwas der Art nichtgesagt habe. Drei Fällewaren es, dieich zur Vervollständigung meines Beweises fürOeffentlich- keit, Mündlichkeit und Anklageproceß anführte. Der erste sollte dan thun, daß ohne Anklageproceß keine Garantie für Gerechtigkeit sei; der zweite, daß dieselbe ohne Mündlichkeit, und der dritte, daß sie ohne Oeffentlichkcit nicht vorhanden sei. Nur der letzte enthielt ein Beispiel von einer offenbaren Illegalität Seiten einer Behörde, die ich auch so bezeichnet habe, daß ein Zweifel darüber nicht stattsinden konnte. Dagegen muß ich schlechterdings leug nen, daß die ersten Beispiele von mir deshalb angeführt worden wären, weil ich die Behörde, bei welcher die Untersuchung ge führt worden ist, einer Nachlässigkeit oder Pslichtwidrigkeit hätte zeihen wollen. NichtderBehörde, sondern dem Verfahren gelten die Beispiele. Uebrigens stimmen meine Angaben im We sentlichen, namentlich in Beziehung auf den ersten Fall, milden Angaben des Herrn Staatsministers, wie dieser selbst zugegeben hat, überein. Was den ersten Fall aber in speciy betrifft, so war, als ich ihn anführte,Seiten des HerrnMinisters vorzüglich daraufein Gewicht gelegt, und ich namentlich deshalb von ihm aufgefordert worden, die Behörde zu nennen, weil der Angeschuldigte nach meiner Angabe an die Kette geschlossen worden war. Diesen Um stand hatte ich nur beiläufig erwähnt, keineswegs aber als zum Beweise gehörig. Daß ich übrigens zur Erwähnung dieses Umstandes mich für berechtigt halten mußte, glaube ich aus fol genden Umständen nachweisen zu können. Den Fall selbst habe ich weder damals, noch jetzt aus den Acten kennen gelernt, er ist mir vielmehr von einem mir befreundeten, sehr achtbaren Sach walter des Voigtlandes, dem Advocaten Max.von der Planitz in Auerbach, mitgetheilt worden, welcher selbst kein Bedenken getra gen haben würde, die Sache hier öffentlich vorzuführen, indem er mich später sogar besonders dazu aufgeforderrhat. .Ich nannte ihn damals den Verteidiger des Angeschuldigten, -weil ich aus seiner Mittheilung abnehmen zu müssen geglaubt hatte/ daß er Eismann's Verteidiger gewesen. Er war dies aber nicht, son dern er hat nur als Sachwalter eine Vorstellung für Eismann an des Königs Majestät gefertigt,, hat, die Acten dabei, eingeseheg, und mir darnach jene Relation gemacht, wie ich sie hicr mitgc- theilt habe. Meine Erzählung war der wörtlicheiJnhqlt her Vor stellung, welche bei Sr. Majestät eingcreicht, später qn^die Amts hauptmannschaft abgegeben, und noch spater zu einemAufsatze benutzt worden war, der einem öffentlichen Blatte hat anvertraut werden sollen, der aber die Censur nicht passirte, .weil man darin ein verstecktes Unterstützungsgesuch fand, dergleichen ohne amts- hauptmannschaftliche Genehmigung nicht in öffentliche BMer inserirt werden dürfen. Wäre nun Eismayn imDefängmsse nicht
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