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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gierung zu beantragen, sie möge die Bestimmung der2. §. im Mandate vom 30. Januar 1819 gänzlich aufheben. Ich will mich indeß für jetzt mit dem begnügen, was die Deputation uns vorgcschlagen hat, indem ich hoffe, daß die hohe Staatsregierung diesen nicht unwichtigen Gegenstand im Auge behalten und daß sie selbst darauf kommen werde, diese gesetzliche Bestimmung in Wegfall zu bringen. Zu der hohen Kammer aber habe ich das Vertrauen, daß sie wenigstens dem Deputationsantrage ihre Zu stimmung ertheilen werde, indem ich voraussetzen darf, daß sie ge wiß dazu beitragen wird, die Petenten vor unverschuldetem Ver lust sicherzustellen. Abg. Oberländer: Ich bekenne mich zwar'zu den Grund sätzen der Deputation über die Stellung der Heilkunst in der Wissenschaft und im Staate, wie es auch der geehrte Sprecher vor mir gethan hat, aber gerade deshalb nicht zu ihrem Vorschläge. Man hatte erwarten sollen, daß, nachdem die De putation so würdig über die Heilkunst sich ausgesprochen hat, sie hätte Bedenken tragen sollen, einen Vorschlag zu machen, wo nach es beim Alten bleibt; das heißt: wo das Bartscheeren nach wie vor in so enger Verbindung mit der Wundarzneikunst bleibt, daß Beides in der Regelund in den meisten Fällen an vie len Orten in eine und dieselbe Hand gelegt sein wird. Denn wenn nach §. 2 des Mandats vom 30. Januar 1819 die Er werbung einer Barbierstube an die Bedingung einer akademischen Bildung geknüpft ist, so folgt daraus, daß entweder Barbier und Wundarzt eine und dieselbe Person ist, oder daß Niemand mehr eineBarbierstube kauft, und den Bart scheert, wer da kann und wer da mag. Ich halte diese 2. tz. für eine von jenen vielen Halbheiten, wo man zwar etwas Vernünftiges will, es aber auszusprechcn sich nicht getraut. — Der Wille ist der, es solle die Wundarzneikunst nur derjenige ausüben, der dem Staate die Garantie gegeben hat, daß er diejenige wissenschaftliche Bil dung besitze, welche vorausgesetzt wird, um ihm so hochwich tige Sachen, wie Gesundheit und Leben des Menschen sind, in die Hand zu geben. Für's Bartscheeren dagegen verlangt man keine Garantie. Nun wohlan, so verlange man auch nur zur Ausübung der Wundarzneikunst jenen unerläßlichen Nachweis, und lasse die Bärte scheeren, wer da kann und wer da mag, und hebe jene unwürdige Verbindung der Wundarzneikunst mit dem Barbiergewerbe auf. Dies kann aber nicht geschehen, so lange die Bestimmung der 2. §. im Mandate von 1819 besteht. Ich kenne diese Sache aus Erfahrung, und habe mich aufs Genaueste überzeugt, daß diese Verbindung eine heillose ist. Die Deputa tion gibt viel auf die angebliche Realgerechtigkeit der Barbier stuben. In den meisten Städten ist es keine Realgerechtigkcit mehr, es ist eine geschlossene Barbierzunft, so wie es auch hier und da noch andere geschlossene Innungen gibt, gegen die man sich doch sonst, und das mit Recht, so bestimmt erklärt. Man nennt es eine alte Gerechtigkeit; — ich nenne es einen al ten Mißbrauch. Ich stelle deshalb keinen besondern Antrag, weil ich mir nicht denken kann, daß die Staatsregieruug dieser Sache noch länger auf diese Weise mit zusehen wird. Jeder ver ständige Inhaber einer Barbierstubs weiß auch recht gut, daß er der letzte Besitzer seiner Gerechtigkeit in jetziger Maße ist. Nur erst dann, wenn diese 2. Z. des Mandats von 1819, und was damit zusammenhängt, aufgehoben sein wird, läßt sich eine würdige Gesetzgebung in Bezug auf die Heilkunst erwarten. Wenn man aber das Jnnungsverhältniß der Barbierer vor der Hand noch nicht aufgeben will, so wird doch sicherlich die geehrte Kammer nicht dem Vorschläge der Deputation, der so sehr dem Particularismus huldigt, ihre Zustimmung geben; denn wenn nun einmal ohne gesetzliche Aufhebung jener Z. 2 Ausnahmen ge macht werden sollen, so gibt es im Lande noch viele andere Be sitzer von Badestuben, die einer solchen Hülfe ebenso sehr ent gegensehen, wie die zittauer. Soviel ist aber auch gewiß, daß die Bedingung, daß sich solche Barbiergesellen, welche in Be sitz von Barbierstuben kommen, aller und jeder Ausübung auch der niederen Chirurgie enthalten sollen, zu gar Nichts helfen wird. Sb lange der Begriff im Volke ist — und dieser ist ge rechtfertigt, so lange tz. 2 des Mandats von 1819 nicht aus drücklich aufgehoben ist — daß der Besitz von Barbierstuben mit der Ausübung der Wundarzneikunst in Verbindung steht, so lange wird man auch immer noch zum Barbier gehen, indem man den Chirurgen sucht, und umgekehrt. Unter diesen Umstän den kann ich dem Vorschläge der Deputation wenigstens in der beliebten Beschränkung nicht beitreten. Abg. Scholze: Ich könnte mich zwar des Worts ent halten, denn der geehrte Abgeordnete Püschel hat dasselbe berührt, was ich in dieser Sache zu sprechen beabsichtigte. Jedoch da mir die Sache ganz genau bekannt ist, so muß ich mir doch erlauben, einige wenige Worte über diesen Gegenstand zu sprechen; denn ich glaube, wenn die geehrte Kammer das annimmt, was die Depu tation vorgeschlagen hat, so übt sie nur einen Act der Gerechtig keit aus. Denn wirklich, die Petenten sind in dieser Sache unsrer Unterstützung.bedürftig, zum Kheil stehen sie am Rande des Grabes und müssen ihre Familien wegen des unverschuldeten Verlustes sehr leidend hinterlassen, wenn ihnen nicht gewährt würde, daß sie ihre Gerechtigkeiten an Barbiergesellen verkaufen können, die nicht Chirurgen sind. Sie werden sich beruhigen da bei, wenn sie auch nur das erlangen, was die geehrte Deputation vorgeschlagen hat, so würden sich auch bald Käufer finden. Und hieraus sieht man wieder, daß nicht alles Alte gut ist und alles Neue zu verwerfen, und daß die Gesetzgebung immer muß mit der Zeit fortschreiten, daß sie nachholt, was nachzuholen ist, und ich erwarte dies gewiß von der hohen Staatsregierung, daß sie auch in dieser Angelegenheit nicht länger anstehen wird, künftig ein neues Gesetz vorzulegen. Ich wiederhole, es ist traurig, wenn Petenten, wie es hier der Fall ist, ganz unverschuldet in solche Verluste kommen, daher wäre hier die Beistimmung der Kammer nur ein Act der Gerechtigkeit. Abg. Sachße: Der Gegenstand wird von den Petenten als bedeutend dargestcllt. Mir ist von Freiberg bekannt, daß der Kaufpreis von Barbiergerechtigkeiten 60 bis 120 Khlr. ist. Ich wünschte zu wissen, ob es der Deputation bekannt, wie hoch sich die Barbier- und Badegerechtigkeiten in Zittau veranschlagen
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