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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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lassen. Ich Heile übrigens die Ansicht des Abgeordneten Ober länder, daß es zum Freigeben der Barbiergerechtigkeiten kommen möchte. Aus diesem Grunde wünschte ich, daß man das Barbieren von der Chirurgie trennte, indem man die Realgerech- tigkeit des Barbierens ablösen könnte. Ohnedem gibt es für die Barbierer als Zunftgenossen kein Meisterstück. Referent Abg. Hensel: In Zittau sind diese Barbierge rechtigkeiten von ziemlichem Werthe; doch da hierüber der Herr Abgeordnete Püschel die genaueste Auskunft geben kann, so pro- vocire ich auf seine specielle Kenntniß. Abg. Püschel: Sie werden mit 400, 500, auch 1000 Thalern bezahlt; mit letztem ist jedoch ein Holzdeputat verbunden, dieses ziehe ich ab, denn es ist reeller Werth. Vicepräsident Eisenstuck: Ich kann mich weder mit der Petition, noch mit dem Gutachten der Deputation vereinigen. Ach halte es schon an sich für sonderbar, wenn man soll ein Ge setz modisiciren, und aus welchem Grunde soll für eine ganze Stadt, oder blos für sechs Familien in einer Stadt ein Gesetz abgeändert werden ? Sonderbar muß es erscheinen, schon beim vorigen Landtage ist der Gegenstand zur Sprache gekommen, es ist aus den Mittheilungen der Verhandlungen in dem Lande bekannt worden, daß es zur Sprache gekommen ist. Wenn nun großer Nothstand und Bedürfniß sich herausgestellt hatte, so würde gewiß ein Zeitraum von drei Jahren genügend gewesen sein, daß andere Barbierstubenbesitzer auch eingekommen wären. Also muß es in dem eigenthümlichen Verhältnisse der Stadt Zittau liegen, warum diese sechs Familien schon zum zweiten Male die Ständevcrsammlung mächtig in Anspruch nehmen. Ich glaube, es würde am besten sein, wenn die Stadt Zittau diese Badegerechtigkeit ablöste, dann wäre der Sache gleich bei gekommen, und ich,glaube, daß es besser wäre, als wenn die Staatsregierung ein Ausnahmegesetz für die Stadt Zittau und zwar für sechs Personen gibt. Solche Ausnahmegesetze liebe ich nicht, in keiner Beziehung, und wenn sie es in einer Stadt so machen, so wollen sie es in einer andern so haben. Daß es eine Realgerechtigkeit ist, unterliegt keinem Zweifel, ich kenne das von hier aus ganz genau und auch von andern Städten; da ist keine solche Noth und Klage. Allein freilich sind früher die Gerechtigkeiten etwas theurer bezahlt worden, als jetzt; wie das nun so geht, das ist Handel und Wandel, das kann nun kn Zittau auch geschehen sein. Nun ist mir noch das bedenklich, daß die Barbiergesellen sollen die Badestuben acquiriren, aber sie sollen nichts weiter als barbieren. Die niedere Chirurgie hat aber Manches, was der große Chirurg schwerlich betreibt, wie Blut egelanlegen, Zahnausreißen, das machen gewöhnlich Vie Chirur gen von den Barbierstuben. Wenn wir weiter in die Geschichte zurückgehen, so haben freilich Vie Barbierstuben sich überlebt; nämlich sie sind entstanden zu einer Zeit, wo der Aussatz (schon durch die Kreuzzüge) über Europa gebracht wurde, da finden Sie in sächsischen Städten Badestuben, Rathsbadereien u. dergk. Nun, diese hatten sogar ein Verbietungsrecht, weil sie auch ge wisse Obliegenheiten hatten; nämlich es hatten die Rathsbade stuben die Obliegenheit, daß sie wöchentlich einmal oder zweimal unentgeltlich Bäder an diejenigen Leute geben mußten, die ver möge ihrer Geschäfte zu sehr dem Aussatz erponirt waren. Nach dem .man die Aussatzhäuser, Leprosenanstalten mit den Badean stalten verband, so war es gelungen, den Aussatz aus Europa zu entfernen. Nun gebe ich zu, die Zeiten haben sich geändert, die Badegerechtigkeiten haben sich geändert, man nimmt jetzt heiße und andere Bäder in Badeanstalten, und da haben die Raths badereien den Werth verloren, den sie früher hatten; insofern hat man ihnen nachsehen müssen, wenn sie ein anderes Gewerbe, das des Barbierens ergriffen. Nun ist noch eine Rücksicht, die auch erheblich ist. Wenn in einer Stadt sich durch die Chirurgie allein Einige beschäftigen wollen, so wird das schwer halten; denn gerade in Mittelstädten müssen die Chirurgen, weil doch die Ausübung chirurgischer Handlungen nicht häufig vorfallt, darauf Bedacht nehmen, daß sie Barbierstuben acquiriren. Sie gehen nicht selbst barbieren, denn sie haben ihre Gehülfcn, die brauchen sie dazu, sie schröpfen und legen Blutegel an. Also es hat sich mit der Zeit gut gestaltet, so daß sie neben einander bestehen kön nen. Es ist sehr bedenklich, wenn Sie wollen eine Einrichtung aufheben, die gesetzlich begründet ist, und über die Niemand ge klagt hat, mit Ausnahme der Mauer Petenten. Ich weiß nicht, ob die Barbierstuben in Zittau ein Privilegium haben, ich weiß nur, daß sie viele Privilegien haben: das Mauer Apvthe- kerwesen, der zittauer Weinschank; da hat der Stadtrath zu Zittau immer dafür gesorgt, daß diese Privilegien nicht sind ver kürzt worden. Nun sollte ich glauben, es wäre wohlgethan und ein rein patriotischer Act, wenn sie diese Badestubengerechtig keiten ablösten; aber em Gesetz ausnahmsweise abzuändern, finde ich bedenklich. Königl. Commissar Kvhlschütter: Das Ministerium hat jdie Petition im Wesentlichen auch aus dem Gesichtspunkte beurtheilen müssen, wie es vom Herrn Vicepräsidenten geschehen ist. Es hat ihm ebenfalls geschienen, als wenn mehr ein locales und persönliches Interesse in Frage wäre, als ein allgemeines. Es ist dies um so mehr der Fall gewesen, als zeither ähnliche Klagen über Entwerthung dieser Realgerechtigkeiten nur selten zur Kenntniß des Ministern gekommen sind. Es sind mir aus der neuern Zeit nur zwei Fälle erinnerlich, mit denen es eine ähnliche Bewandniß hatte. Wäre der Antrag der Petenten in der Art bevorwortet worden, wie er in der Petition gestellt wor-. den ist, so würde das Ministerium sich unbedingt dagegen erklä ren müssen; denn derselbe geht keineswegs darauf hinaus, wie die Herren Abgg. Scholze und Püschel anzunehmen scheinen, die zwischen der Chirurgie und dem Badergewerbe noch bestehende Verbindung aufzuheben, sondern er zweckt im Gegentheil darauf ab, diese Verbindung nur unter veränderten Bedingungen auf recht zu erhalten. Denn sie nehmen für die künftigen Acquiren- ten ihrer Gerechtigkeiten ausdrücklich das Befugniß zu gewissen chirurgischen Verrichtungen in Anspruch, und wenn sie sich dabei in der neuerlichen Petition — denn die frühere vom Jahre 1840 enthält davon Nichts — auf die niedere oder sogenannte kleine Chirurgie beschränken, fo würde ihnen doch auch in dieser Maße
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