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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Abg. Schwabe: Ich muß bemerken, daß ich auch selbst diese geringe Gabe der Deputation schon als einen Rückschritt betrachte. Es ist nur eine Fortsetzung des nicht wünschenöwcr- Ihen Monopolwesens; ich werde also gegen das Deputations gutachten stimmen, umsomehr, als ich mir ein Bedenken mache, Zittau's Barte in blos sechs Hände zu legen. Abg. Puschel: Ich kann durchaus nicht begreifen, welches Bedenken es finden soll, die Combination aufzuheben, da sie doch in sehr vielen Städten schon aufgehoben ist, und da dort, wo es keine Barbierstuben gibt, dieses Gewerbe bereits freigege ben ist. Was hat denn das Bartabnehmen mit der Wissenschaft der Chirurgie zu thun? Ich habe vorhin schon erwähnt, daß besondere Localverhältnisse keineswegs in Zittau vorhanden sind, welche diese Erscheinung hervorgerufen haben; es ist ja auch nicht blos in Zittau diese Entwerthung eingetreten. Nach dem Be richt hat die hohe Staatsregierung ermittelt, daß auch an an dern Orten diese Erscheinungen sich kund gegeben haben. Der Herr Bicepräsident meint, es handle sich hier blos um sechs. Familien. Das Gesetz kann auf alle Staatsbürger nicht An wendung erleiden. Es handelt sich überhaupt nur um die we nigen Personen, welche Bade-und Barbiergerechtigkeiten im Lande inne haben. Er hat auf die Privilegien verwiesen, welche Zittau haben soll; wohl ihr, wenn sie dergleichen hat! Die Residenz hat ja auch welche aufzuweisen; ich will nur an das Privilegium erinnern, welches Dresden hat, das drückende Ar menprocent von ausgehenden Erbschaften zu erheben, was schon so viele Beschwerden im ganzen Lande veranlaßt hat. Abg. v. Thiel au: Ich werde nicht mit der Deputation stimmen, nicht aus dem Grunde, weil ich nicht anerkenne, daß die Petenten ein gegründetes Recht daran haben, eine solche Ab-.- hülfe zu verlangen, sondern weil ich nicht glauben kann, daß es zweckmäßig sei, für einzelne Fälle eine Abänderung der Gesetz gebung herbeizuführen. Ich glaube nämlich, daß die hohe Staatsregierung zu ersuchen sein möchte, eine Abänderung der tz. 2 des Mandats von 1819 den jetzt versammelten Ständen zur Sanction vorzulegen. Es mag nun das Recht, eine Bader stube zu haben, von dem Innungswesen herrühren, oder nicht, soviel ist gewiß, daß unsere Gesetzgebung schuld ist, wenn die Baderstuben entwerthet werden; denn daß die Vorschrift, daß Niemand als ein gelernter Chirurg eine solche Baderstube haben darf, schuld daran ist, daß an einzelnen Orten diese Baderstu ben im Werthe gesunken sind, ist keinem Zweifel unterworfen. Wenn wir aber durch unsere Gesetzgebung das Privatvermögen einzelner Personen direct schmälern, indem wir seine Disposi tionsfreiheit über sein Privatvermögen beschränken, so handelt es sich nicht nm Privilegien und Begünstigungen, sondern es handelt sich um die Pflicht, vor dergleichen Eingriffew in das Privateigenthum zu schützen; denn, wenn wir Gesetze geben, wodurch das Privateigenthum beeinträchtigt wird, so sind wir nach der Verfassungsurkunde verpflichtet, dafür Entschädigung zu leisten, und haben das in allen andern Fällen auch gethan. Die Petenten verlangen aber keine Entschädigung, sondern nur II. 31. freiere Gebahrung mit ihrem Vermögen, und das, glaube ich, ist ihnen aus vielen Ursachen nicht abzuschlagen. Der Herr Commifsar meint zwar, man sei jetzt daran gewöhnt, den Be sitzer einer Baderstube zugleich als Chirurgen anzusehen. Nun frage ich nur, wann der Zeitpunkt eintreten soll, zu welchem man sich gewöhnen wird, diese Baderstuben als nicht mehr in dem Besitz von Chirurgen anzusehen, wenn nicht die Gesetzge bung ins Mittel tritt. Einmal müssen wir diesen Schritt thun; ob heute oder morgen, scheint gleichgültig zu sein. Ich kann mich nicht überzeugen, daß der Ausübung der Chirurgie Nachther'k damit geschehen und daß die Pfuscherei dadurch begünstigt werde,, wenn die Baderstuben, ohne Berechtigung, die Chirurgie be treiben zu können, auch blos an Barbiere veräußert werden dür fen, sondern ich glaube, es ist Zeit, daß man soviel wie mög lich diese Beschränkung aufhebt,, und daß man eine Verände rung der tz. 2 des Mandats von 1819 herbeiführt. Ich be- scheide mich, eine Fassung vorzuschlagen, da es möglich ist, daß von der hohen Staatsregierung eine ganz andere Fassung der selben Paragraphe gegeben werden könnte, als, ich im Stande sein würde, sie in dem Augenblicke vorzuschlagen. Ich stelle nun den Antrag: „die hohe Staatsregierung zu ersu chen, eine Abänderung der §. 2 des Mandats von 1819 den jetzt versammelten Ständen zur Sanction vorzulegen." Ich werde nachher meinen Antrag überreichen. Präsident v. Haase: Ich wünschie, der geehrte Abgeord nete thäte es jetzt, weil dann die Diskussion über den Antrag der Deputation mit der über den Antrag des Abgeordneten ver bunden werden könnte. (Dies geschieht.) Abg. v. Thie lau: Wenn man angeführt hat, daß sich die Baderstuben überlebt haben, so gebe ich das zu; haben sie sich überlebt, so befreie man sie von dem auf ihnen lastenden ouu5; man gestatte ihren Besitzern freies Gebahren mit ihrem Eigenthum. Ein geehrter Abgeordneter meinte, er trüge Be denken, die Bärte von ganz Zittau sechs Familien anzuvertrauen; ich trage aber noch weit mehr Bedenken, sie in den Händen von sechs Chirurgen zu lassen, die gar nicht barbieren wollen. Präsident v. Haase: Der Antrag des geehrten Abgeord neten lautet so: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, eine Abänderung der tz. 2 des Mandats von 1819 den jetzt versam melten Ständen zur Sanction vorzulegen." Ich frage: ob die Kammerdiesen Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unter stützt. Referent Abg. Hensel: Diesen Antrag konnte ich nicht unterstützen, denn er ist viel zu allgemein, oder auch zu eng. Es kommt in der That bei diesem Gegenstände nicht auf die bloße Abänderung der tz. 2 des Mandats vom 30. Januar 1819 an, und ich werde versuchen, dieses sofort näher darzulegen, indem ich mir erlaube, in das Wesentliche etwas tiefer einzugehen. Zuvor will ich jedoch Bemerkungen, die außerdem vorgebracht worden sind, zu widerlegen mich bemühen. Wenn nämlich
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