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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gesagt worden ist, daß der Deputationsbericht den Vorwurf zu erleiden habe, daß es nach ihm in dieser Angelegenheit beim Al ten bleiben solle, so beruht dies auf Jrrthum, und lauft auf das hinaus, was auch der Abgeordnete, welcher zuerst gesprochen hat, meinte, indem er sagte, daß er sich eigentlich mit dem Vorschläge der Deputation nicht begnügen könne, sondern, wie nun Herr Abg. v. Thielau beantragt hat, die Abänderung der §. 2. des Mandats vom.Jahre 1819 gern gesehen hatte. Doch, wie im Bericht schon erwähnt, greift dieses zu tief in das ganze Medicinalwesen ein, als daß es bei einem so oberflächlichen Ein gehen, wie die vorliegende Petition darbot, wahrhafte Berück sichtigung finden konnte. Das muß übrigens einerlei sein, daß blos von sechs Familien hier die Rede ist, denn viele Male hat sich schon die Kammer mit dem Interesse eines Einzelnen lange beschäftigt; es muß auch einerlei sein, ob Zittau, oder sonst ein anderer Ort betroffen wird. Was die Ablösung betrifft, so glaube ich, würde diese entweder Seiten der Cvmmumn oder Seiten des Staates jetzt völlig unnöthige Opfer erfordern. Da gegen kann bei vorbereiteten allgemeinen Reformen, bei neuen wesentlichen gesetzlichen Einrichtungen nicht überall von Ab lösungen die Rede sein. Wer entschädigt z. B. die Gastwirthe, welche durch Anlegung von Eisenbahnen wesentlich leiden? Doch ich glaube, alles Specielle findet seine Widerlegung in einem Blick auf das Ganze. Die medicinische Wissenschaft ist eine einige; nur hat sie zwei Hauptglieder, nämlich die Medi- cin und die Chirurgie; eigentlich noch ein drittes, dieGeburts- hülfe. Überallhin greifen diese Glieder in einander. Die Chirurgie sendet ihre Wurzeln und Zweige in das Gebiet der Medicin, die Medicin die ihrigen zur Chirurgie, und die Geburtshülfe ist ein zusammengesetztes Gebilde aus beiden. Man kann es, wie gelehrte Aerzte thun, eine Satyre auf die Wissenschaft nennen, wenn man von einem abstrakten Chirurg, oder von einem Aoäicus purus spricht, und der Geburtsarzt huldiget ebenso dem Nervengeiste der Medicin, wie dem Blut geiste der Chirurgie. Von den sogenannten Chirurgen ist für Vervollkommnung der Wissenschaft Nichts geschehen; diese ging immer von den gelehrten Aerzten aus. Wahrhaft große Aerzte waren auch immer große Chirurgen, wenn sie auch nicht stets die technische Fertigkeit besaßen oder an den Tag legen konn ten. Eine solche tiefere Beziehung zeigt uns der jetzige Stand der medicinischen Wissenschaft; dieser ist eben das Wichtigere und Mß beachtet werden, zumal von einer neuen Gesetzgebung. Hätte die Deputation sich in der Lage befunden, einen wesentli chen Antrag stellen zu können, wäre hier nicht blos ein locales Interesse, eine augenblickliche Hülfe in Frage, so würde sie sich bewogen gefunden haben, im Sinne des Ganzen sich vielleicht so auszusprechen, daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möge, einen Termin, wenn auch nicht einen sehr nahen, viel leicht den 1. Januar 1848, festzustellen, von welchem ab kein Arzt mehr zur Praxis zugelaffen werden solle, welcher nicht in allen Zweigen seiner Wissenschaft vollkommene Be fähigung an den Tag gelegt habe. Doch die hohe Staatsregie rung hat diesen Gegenstand schon ins Auge gefaßt, wie heute wiederholt erklärt worden ist, und die Petition gab nicht Ver anlassung genug, einen solchen Antrag zu ergreifen. Die De putation findet sich auch durchaus nicht in einer solchen Situation, um Alles übersehen zu können, was hierzu erforderlich ist, selbst auch nur um einen solchen Antrag gehörig zu unterstützen. So lange es an Aerzten gebricht, muß allerdings jede Erleichterung in Bezug auf das Studium herbeigeführt werden. Das hat Sachsen redlich gethan. Allein sobald die Zahl der Aerzte, wie, wohl jetzt bei uns, eine hinreichende ist, muß Alles geschehen, daß das Studium gesteigert, die Wissenschaft befördert wird, damit die Mittelmäßigkeit und das Geringere durch das Vollkom menere verdrängt werde. Sie kommen also auf einen viel hohem Standpunkt, als wie der ist, welcher durch Zurücknahmeder §. 2. des Gesetzes von 1819 erreicht werden kann. Betreten Sie den schon von dem Herrn Vicepräsidenten berührten geschicht lichen Weg, so werden Sie zu demselben Resultate geführt. Seit Abschaffung der Bärte im 11. Jahrhundert bildeten die Barbiere eine eigene Corporation. Die Kreuzzüge und der durch sie ein geschleppte Aussatz schufen, wie erwähnt, die Bader; allem diese befanden sich lange in keiner ehrenhaften bürgerlichen Stel- -lung, sondern erst der Reichstagsabschied zu Augsburg vom Jahre 1548 verlieh ihnen Jnnungsrechte. Im Mittelalter war die Heilkunde fast allein in den Händen der Mönche. Mag nun die mönchische Unwissenheit, oder das Verbot der Decretaley, kein Blut zu vergießen, oder der Hang zum Systematisiren einer gewissen Schule, oder auch das wahre Bedürfniß des Volkes die Ursache gewesen sein, kurz, die Barbiere und Bader hoben sich im Mittelalter hervor und eigneten namentlich die operative Chi rurgie sich an; allein sie würdigten aber auch die Chirurgie, die sen unmittelbaren Zweig der Medicin, zum Handwerk herab. Auch in dieser Beziehung, zur Milderung dieses Uebels, hat Sachsen Vorschritte gethan. Im Jahre 1748 schuf es eine medicinisch - chirurgische Anstalt, und diese hat herrliche Früchte getragen. Allein die Wissenschaft schritt immer weiter fort; es kann in gegenwärtiger Lage kaum länger mehr bleiben. Jetzt nach 109 Jahren dürfte vielmehr die völlige Abscheidung der Chirurgie von dem Handwerksmäßigen der Barbier - und Bader zunft, ja, die gesetzliche Niedcrlegung der Schranke zwischen Medicin und Chirurgie wohl mit Recht erwartet werden. Wenn daher die Deputation sich erlaubt, einfache Hülfe für die Pe tenten anzusprechen, dagegen nur einige anregende Bemerkungen in der Hauptsache aufzustellen, so glaubte sie, namentlich dq die hohe Staatsregierung ihr Eingehen auf den Gegenstand schon an gekündigt hatte, völlig ihre Pflicht gethan zu haben. Doch ein Antrag, welcher die Aufhebung der §. 2 des Mandats von 1819 wünscht, würde für die Petenten, denen man jetzt helfen will und soll, wahrscheinlich schädlich sein; denn kaum dürste es möglich werden, der jetzigen Ständevcrsammlung ein Gesetz in der Art, wie es erforderlich ist, vorzulcgen. Uebrigms ist jener Antrag nicht weiter bevorwortet, da nach den Ermittelungen, welche das hohe Ministerium des Innern neuerdings gemacht hat, sich gerade eine solche unangenehme Lage, wie in Zittau vorhanden ist, nirgends sonst herausgestellt hat. Ich glaube,
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