Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
li ch erlernt hat. Uebrigens thut es mir leid, daß der eigentliche Sinn des Deputationsgutachtens mißverstanden worden ist. Es hat der Antrag, wie ihn die Deputation gestellt hat, nur den Zweck, eine augenblicklich nöthige Abhülfe zu gewahren. Die Deputation glaubte aber, daß, wenn einmal auf diesen Gesetz- gebungstheil eingegangen werde, wie wohl an der Zeit sein mag, eine wesentliche Reform vorgenommen werden müsse, nicht eine bloße Abänderung der §. 2 des Gesetzes vom Jahre 1819. Won Seiten der hohen Staatsregierung ist dasselbe erwähnt worden. Ich glaube, es ist mit dem Herausreißen eines solchen Stückes Nichts gethan. Was die Deputation beabsichtigt hat, sagt sie in ihrem Berichte, z. B. hinsichtlich der Petition, daß, wenn dergleichen Hemmungen im Gebühren mit dem Privateigenthum, wie jetzt zur einzelnen Beschwerde erhoben worden, sich häufiger zeigen sollten, die verfassungsmäßige Abänderung des betreffenden Gesetzes zu erfolgen haben würde. Sie sagt ferner, daß die vö l- lig e Trennung der Chirurgie, als eines Theils der medicinischen Wissenschaft, von den zünftigen Bade - und Barbierstuben erfol gen solle, daß überhaupt die Medicin in ihrer hohem Gestaltung nun auch vom Staate unterstützt werden möge, daß eine Erschei nung in der Wissenschaft, welche der Gesundheit und dem Leben der Staatsbürger größere Sicherung verheiße, nicht lange un beachtet gelassen werden dürfe. Doch da die hohe Staatsregie rung ihr Augenmerk schon ausdrücklich nach dieser Seite hin ge richtet hat, so hielt die Deputation dafür, einen Antrag dieserhalb nicht stellen zu können, zumal ihr weiter Nichts vorlag, als was ihr die Kammer aufgetragen hatte, nämlich, das Gesuch der sechs Petenten zu prüfen. Doch genauer betrachtet, verträgt sich der Antrag des Herrn Abg. v. Thiclau neben dem der Deputation. Diese will mehr, doch zunächst eine Abhülfe für den jetzigen spe- ciellen Nothfall, und meint, sollten sich andere solche Fälle fin den , so würde die hohe Staatsregierung gewiß den Weg ein schlagen, der Ständeversammlung eine Aenderung der Gesetz gebung vorzulegen. Wenn aber schon bei der flüchtigen Be handlung eines solchen Gegenstandes, wie ihn, diese Petition bietet, sich die Deputation überzeugt hat, wie eingreifend er in das eigentliche Medicinalwesen ist, um wievielmehr bedarf er einer sorgfältigen Prüfung, und um wievielmehr ist zu wünschen, daß eine gründliche Heilung aller der Gebrechen erfolge, welche jetzt nach der Meinung der Aerzte in medicinalwissenschaftlicher Beziehung vorliegen, und welche allerdings die Gesetzgebung mit herbeigeführt hat. Abg. 0. v. Mayer: Aus dem, was der HerrRegierungs- commiffar gesagt hat, habe ich allerdings entnehmen müssen, daß diese Sache noch an bedeutenden andern Gebrechen leidet, namentlich, daß die Chirurgie den innungsmäßigen Gewerben zugezählt wird. Wenn man noch im Jahre 1843 fortwährend der Meinung sein wollte, daß den Barbier- und Baderinnun gen, weil sie in ihren Jnnungsartikeln die Ausübung der Chi rurgie haben, dieselbe belassen werden müsse, und es genüge, dieselbe an gesetzliche Bestimmungen der Qualisication zu knü pfen, so müßte ich das sehr beklagen. Es ist ganz gewiß richtig, daß sich die Chirurgie längst zu einer Wissenschaft erhoben hat'; war nun gesetzliche Einschreitung nothwendig, so hätte man die Sache umdrehen sollen: statt der Barbier-und Baderinnung wis senschaftliche Bildung zuzumuthen, hätte man die Chirurgie von aller Jnnungsverbindung sofort emanciplren sollen, und cs ist dringend zu wünschen, sobald als möglich die Chirurgie von dem Jnnungszwange gänzlich zu emancipiren und die Bader und Warbierstuben blos an Bader und Barbierer verkäuflich zu machen. Ich glaube, das, was durch die Petition und das Gut achten der Deputation beabsichtigt worden ist, werde durch das vorgeschlagene Amendement des Herrn v. Lhielau auch erreicht werden; wird in dessen Folge die 2. §. zur Aufhebung gebracht, so muß dann zugleich Etwas bestimmt werden, was auf die von mir berührte Seite Bezug nimmt. Obwohl sich die Debatte zum Schlüsse neigt, war es mir in Folge der Aeußerung des Herrn Regierungscommissars doch Bedürfniß, den Wunsch aus- zusprcchen, daß es der hohen Staatsregierung gefallen möchte, die Bestimmungen der Jnnungsartikel der Barbierer-und Bader zunft in zeitgemäßer Weise abzuändern; denn die Jnnungsarti kel sind nicht unabänderlich, nicht für die Ewigkeit, und wen» sich ein Institut seit 100 Jahren dahin verändert hat, wie es jetzt besteht, so liegt es im Rechte der Regierung, die Jnnungs artikel, so weit nöthig, aufzuheben und damit die Chirurgie von allem Jnnungszwange zu entbinden. Königl. Commissar v. KohIschü 1 ter: Ich bin vielleicht mißverstanden worden. Von einem Jnnungszwange, dem die Chirurgie unterläge, kann nicht die Rede sein. Er ist schon durch das Generale vom Jahre 1802 aufgehoben worden. Nur eine Verbindung zwischen Chirurgie und Jnnungswesen besteht noch insofern, als das Meisterrecht kn der Baderinnung und der Besitz von Barbiergerechtigkeit zugleich das Recht verleiht., Chi rurgie auszuüben, unter der Bedingung, daß die betreffenden In dividuen sich die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Aus bildung angeeignet haben. Es ist gar nicht zu verkennen, daß auch dieses Verhältniß sich überlebt hat und der Zeit verfallen ist. Aber die nachtheiligen Folgen eines Zunftzwanges sind damit nicht verbunden. Präsident l). Haase: Habe ich recht gehört, so will der Abgeordnete einen Antrag nicht stellen, sondern glaubt, daß das durch den Antrag des Abg. v. Ehielau erreicht werde. Abg. v. v. Mayer: Ich werde keinen Antrag stellen, habe aber noch Etwas zur Widerlegung zu bemerken. Ich gebe zu, daß die Sache nicht so schroff aussieht mit dem Jnnungszwange, wie nach meiner Aeußerung hat gefolgert werden wollen; aber soviel ist doch klar ersichtlich, daß man von zwei offen stehenden Wegen den eingeschlagen hat: von den Jnnungsverwandten der Bader- und Barbierzunft wissenschaftliche Bildung zu ver langen, statt die Chirurgie von jener Innung ganz zu trennen. Erklärt man die Wissenschaft der Chirurgie, wie sich gebührt, für ein freies Gewerbe, das mit dem Jnnungswesen gar nichts zu thun hat, so müssen gleichzeitig die Jnnungsartikel der Bar bierer-und Baderstubm abgeändert werden, und ich glaube, durch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder