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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Tätigkeit der Bürger zum Opfer gebracht worden ist, überall das Factotum, und schon scheut man sich nicht, von einer Beamten hierarchie als von Etwas zu reden, was ganz in derOrdnung ist. Am Ende wird es noch dahin kommen, daß die ganze Staatsein- wohncrschast in zwei große Classen eingetheilt wird, in Beamte und Nichtbeamte, wobei es nicht fehlen wird, daß beidemWorte „Staatsdiener oder Beamte" eine mächtige Bevorzugung dersel ben vor den Nichtbeamten oder Nichtstaatsdienern gedacht wird. Woher kam denn die Heillosigkeit der Pfaffenhierarchie? Daher, daß sie sich um Alles bekümmerten, auch was außerdem Kreise der Religion liegt. Mengen sich nun die Staatsorgane, seien es unmittelbare Staatsbeamte, oder Gerichte, in alle Angelegen heiten , welche nahe oder entfernt die Staatsbürger berühren, so entsteht allerdings in jenem allgemein unbeliebten Sinne eine Beamtenhierarchie. Ganz besonders ist das bei Wahlsachen festzuhalten. Dahinein sollten sich die Gemeinden von Nie mand Etwas reden lassen. Sie suchen da die Manner ihres Ver trauens, und werden diese am besten und sichersten finden, wenn sie allein sind, unabhängig von dem Einflüsse dritter Personen. Zwar sollen sich natürlich die Obrigkeiten alles Ein flusses auf die Wahlen enthalten; aber wenn sie einmal dabei sind, so wird der Einfluß nicht fehlen, und regierungslustige Be amte werden immer sehen, wie sie diejenigen, welche ihnen gerade die wohlgefälligsten sind, bei der Wahl begünstigen. Die Form ist übrigens einfach und leicht; und man kann wohl den Ge- meinderäthen und den bcizuziehenden Urkundspersonen das Fest halten derselben füglich zmraum. Wenn dcrAbgeordnete Schäffer gemeint hat, daß es eine Anomalie sei, die Wahl denen zu über lassen, in deren Mitte gewählt werden soll, weil sich dann der Gemeinderath gleich am selbst ergänze, wie dies die Stadträthe alter Stiftung thattn, so muß iH entgegensetzen, daß in dell Landgemeinden der Gemeinderath dasselbe ist, was der Stadt rath in den Städten ist, und daß nicht die Mitglieder des Ge- meindcraths die Wähler sind, sondern die Mitglieder der ganzen Gemeinde. Dieser Einwand wird also nichts für die Gegner be weisen. Man gebe doch nicht gar zu viel auf die Beamten und gar zu wenig auf andere verständige Leute! Ich möchte mich übrigens dem anschließen, was schon von dem Abgeordneten Haden angedeutet worden ist. Man bedenke nur, daß auch Kin der durch Fallen erst gehen lernen; wenn nun auch einmal ein scharfer Crilicus bei einer solchen Wahl einen Schnitzer aufsinden sollte, so wird das nicht so erschrecklich viel zu bedeuten haben. Deshalb muß ich mich auf das Bestimmteste für die Petition er klären, und hätte.nur giwürsscht, daß diegeehrte Deputation etwas besser durchgegriffen und rundweg vorgeschlagen hätte, daß den Gemeinden die Wühl ihrer Vorsteher künftig selbstständig über lassen werden soll, wie jede andere Gesellschaft, deren Selbststän digkeit nicht von so großer politischer Wichtigkeit ist, ihren Vor steher auch ohne Dazwischenkunft dritter Personen wählt. Wenn man der aus der Gemeinde gebildeten Wahldeputation die An nahme der Stimmen, also die Hauptsache überläßt, so sollte ich meinen, müßte man ibr auch das Auszählen der Stimmen, und das, was der Wahl vvrhrrgeht, überlassen können. Die Wahl listen sind übrigens sicherlich auch schon bisher von den Gemeinde vorständen angefertigt worden, und die Gerichtsdirectoren und Amtleute haben sie nur unterschrieben. Ich sehe also nicht ein, warum die Wahllisten, mit dem vllll der Obrigkeiren versehen, nicht hinreichen sollen, und man es nicht damit gut sein lassen will. Es klingt doch sonderbar, wenn man den Gemeinden sagt: die Stimmen, die Stimmzettel könnt ihr annehmen, aber dann müßt ihr die ganze Sache einpacken, zum Amtmann tragen, und dann werdet ihr wohl sehen, wen ihr gewählt habt- Wenn ich ein Bedenken bei der Sache hatte, so wäre es das, was auch von dem geehrten Abgeordneten eben erwähnt worden ist, daß man näm lich an einem kaum erlassenen und noch nicht verdauten Gesetze schon wieder Etwas ändern will. Denn ich möchte fast das Be- kenntniß ablegen, daß bei dem Studium unserer Gesetze der ge wöhnliche Menschenverstand nicht mehr recht ausreichen will; und das ist wieder ein Grund mehr, warum die Selbstständigkeit der Staatsbürger nicht recht aufkommcn kann. Müssen sie bei jeder Kleinigkeit gehen und den Beamten und Advocaten fragen, und diesen die Gesetzesdeutung überlassen, so ist freilich deren allsei tiger Einfluß und ihr bedenkliches Uebergewicht nicht zu vermei den. In der Gesetzgebung sind wir jetzt soweit gekommen, daß wir es den Hebräern gleich und so machen müssen, daß wir das Gesetz- und Verordnungsblatt von hinten herein lesen. Denn wenn man sich durch ein Hauptgesetz durchgearbeitet hat, so glaube man ja nicht, daß man nun sicher sei, zu wissen, was sich gebühret; nein, man lese nur weiter, und bald wird man ein, zwei kleine Gesuchen finden, welche das und jenes wieder aufheben oder abändern und ergänzen, was das Hauptgesetz bestimmt hat. Da heißt cs: auf der sechsten Zeile von oben herein wird das, und auf der vierten Z eile von unten herauf jenes zu setzen sein. An solchen dadurch herbeigeführten Uebungen im Nachschlagcn der Gesetzbücher finde ich allerdings kein besonderes Wohlgefallen. Allein aus zwei Nebeln muß man das kleinere wählen; und das ist mir hier doch die Aenderung des Gesetzes. Die Selbstständig keit der Gemeinden geht mir über Alles. Ich stimmedaher wieder holt für die Scholze'sche Petition. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich bitte zur Widerlegung um das Wort. Ich will nicht die Ansichten und Grundsätze des geehrten Sprechers angreifen; aber aus Rücksicht auf das öffent liche Vertrauen, welches die Communalverhältnisse in Sachsen verlangen, erlaube ich mir eine Berichtigung. Der geehrte Ab geordnete hat gesagt, daß in den Fabrikstadten eine außerordent liche Abhängigkeit der ärmeren von der reicheren Ciasse, oder mit andern Worten der Fabrikarbeiter von den Fabrikherren stattfinde. Was dieses supponirte Verhältniß der Abhängigkeit anlangt, so konnte hier dasselbe lediglich unter Bezug auf die in Frage stehen den communlichen Wahlen zur Sprache kommen. Käme etwas auf die Sache an hinsichtlich des heute zu fassenden Beschlusses, so müßte ich den geehrten Abgeordneten ersuchen, seine beziehend liche Behauptung durch Beweise zu belegen. Ich kann jedoch zur Widerlegung nicht unterlassen, nach meiner Erfahrung aus- zusprechen, daß die Resultate der communlichen Wahlen in Fa-
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