Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Protokollführung über ihre sammtlichen, mitunter nicht unwich tigen Gemeinderalhsverhandlungen anvertraut hat, was von ebenso großer Bedeutung sein dürste. Was den zweiten Punkt betrifft, die Wahl der Gemeindevorstände und der Gemeindeal- testen, so scheint es mir angemessener, die Wahl lediglich unter Leitung der Obrigkeit zu lassen, weil dadurch jeder Grund zu Par teilichkeiten und-Verdacht zu Ausübung irgend eines Einflusses auf die Wahl beseitigt wird, auch gleichzeitig bei eintretendem Wechsel dieser Behörden sich manche Regulirungen nothwendig machen, welche bei dieser Gelegenheit von der Obrigkeit mit ab- gethan werden können. Der Kostenpunkt dürfte hier nicht be sonders zu erwägen sein, weil >es ja nur den Gemeinden über lassen sein soll, ob sie die Wahl an Ort und Stelle vollzogen ha ben wollen. Ich enthalte mich, etwas Weiteres noch hinzuzu fügen, da dieser Gegenstand schon so vielseitig beleuchtet wor den ist. Abg. Markel: Wenn ich mich der Petition des geehrten Abg. Scholze angeschlossen habe, so ist es nur darum geschehen, weil nicht nur in meinem Orte, sondern auch überall, wo ich Gelegenheit gehabt habe, über unsere jetzige Gemeindeverfassung Erfahrung zu machen, über den Aufwand bei den Gemeinde wahlen vielfache Beschwerde erhoben worden ist; daß hierin den Landgemeinden eine Erleichterung verschafft werde, ist um so wünschenswerther. Auf welche Weile aber diese Erleichterung erreicht werde, ohne dem Zwecke der Wahlhandlung selbst zu schaden, das ist die vorliegende Frage. Ich bin selbst Vorstand des Gemeinderaths in meinem Orte, und habe von der Zeit an, wo die Petition eingegangen, soweit mein schlichter Verstand dazu ausreicht, viel darüber nachgedacht. Allein ich habe mich nicht überzeugen könnnen, daß es von ersprießlichem Nutzen sei, wenn den Gemeinden die Wahl ihrer Vertreter selbst über lassen würde. Ich halte daher die unmittelbare Leitung der Obrigkeit für nothwendig; nur möge man die Wahlen nicht so häufig, wie zeither geschehen, erfolgen lassen. In der Land- gemeinbeordnung ist vorgeschrieben, daß von je zwei zu zwei Iahten der dritte The.l der Ausschußpersonen aus dem Geme'mderathe ausscheiden, dagegen die Function der Gemeinde beamten erst in sechs Jahren erfolgen soll. Warum läßt man es nicht geschehen, daß auch die Ausschußpersonen erst in sechs Jahren austreten? Dann würden die zweijährigen Ergänzungs wahlen wegfallen. Daher möchte ich in der Form, welche bei den Wahlen zeither beobachtet worden ist, Etwas nicht geändert wissen, nur die häufige Wiederholung der Wahlen mehr be schränkt sehen, und wenn diese von mir gemachte Andeutung, die Wiederholung der Wahlen nur aller sechs Jahre eintretcn zu lassen, hier Anklang fände, so glaube ich, daß dadurch eine dieöfallsige Bestimmung hierüber den vorliegenden Beschwerden gewiß abhelfen würde. Wollte man aber auch, ich wüßte jedoch nicht warum, es bedenklich finden, die Gemeindeverwaltung auf so lange Zeit in den Händen der gewählten Gemeinderath- mitglieder zu lassen, und an der Bestimmung festhalten, daß der Austritt der Ausschußpersonen alle zwei Jahre erfolge, sö würde sich auch hier noch ein Ausweg finden lassen. Es mögen dann die Ersatzmänner jeder vertretenden Claffe cinberufen wer« den, und erst dann, wenn solche nicht mehr vorhanden sind, möge eine Erganzungswahl erfolgen. Dies ist meine Ansicht in der Sache, zu welcher ich durch eine nunmehr vierjährige Er fahrung gekommen bin. Abg. Sahrer v. Sahr: Ich erlaube mir, auf den Schluß der Debatte anzutragen. Nach der Erklärung, die das hohe Ministerium abgegeben hat, kann diese keine Wirkung mehr haben. Präsident 0. Haase: Wird dieser Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident v. Haase: Will die Kammer, daß die Debatte, mit Vorbehalt des Schlußworts für den Referenten, geschloffen sei? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. Hensel: Das Hauptsächlichste, was gegen das Deputationsgutachten angeführt worden ist, beruht auf über ängstlichen Besorgnissen, zum Theil auf unwahren Voraussetzun gen, zum Kheil auf bloßen Möglichkeiten, aufzu großer stadtrathli- cher oder amtmannischer Liebe zu den Gemeinden, kurz, auf einem Vergessen der Basis der Landgemekndeordnung, welche diese ist, daß die Gemeinden ihre knnern Angelegenheiten, soweit als nur immer möglich, selbst ordnen und leiten, die obrigkeitlichen Be hörden aber so wenig als möglich sich darum bekümmern sollen, sondern nur in den Punkten cinzuschreiten haben, wo ein wirk licher Schaden entstehen, namentlich wo ein Gewaltmißbrauch eintreten könnte. Es scheint vornämlich, daß man die Wichtig keit der Wahlen selbst mit der Unwichtigkeit der Leitung der Wahlhandlungen verwechsle, und in der Lhat ist nicht cinzust- hen, wie die Obrigkeiten bei der Annahme desjenigen Vorschla ges, den die Deputation gegeben hat, in eine ihrer unwürdig« Stellung zu den Gemeinden gerathen könnten. Es müßte ein« höchst schwache Obrigkeit sein, die ihre Autorität von der Leitung dieser einfachen ländlichen Wahlen abhängig machen wollte» Abso lute Stimmenmehrheit bildet bei den landgemeindlichen Wahlen die Ausnahme, sie ist blos in Bezug auf den Gemeindevorstand und die Aeltestcn vorgeschrieben; auch findet schon bei der Ml- ten Wahl relative Stimmenmehrheit Geltung. Es könnte mit hin keine große Unannehmlichkeit herbeiführen, wenn ja einmal die erste Wahl mißlingen sollte. Was hauptsächlich gegen dit in dem Deputationsberichte ausgestellten Modalitäten angeführt worden ist, kann in der That die Ansicht der Deputation durchaus nicht schwächen. Denn in dieser Beziehung stellt die Deputation nur etwas Beispielweises und ganz Unmaßge bendes auf. Sie hat auch erklärt, daß die hohe Staatsre gierung nur nach Befinden diese Modalitäten berücksichtigen möge. Sie konnte keine erschöpfenden initiativen Bestimmungen dieserhalb aufstellen; ja sie ist der Meinung, wenigstens ich bin derselben, daß bei den Wahlen des Gemeindevorstandtö und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder