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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gemäß zu würdigen, indem ich bemerke, daß er nicht als ein kleines Lichtchen,, sondern als eine.Flamme zu betrachten ist, und ihn bei der Kammer zu bevorworten. ! Präsident v. Haase: Meine Herren! Die vierte Deputation hat schon bereits über diesen Gegenstand mehre Eingaben zur Begutachtung erhalten, und ich frage daher: ob die Kammer diese Petition der vierten Deputation überweisen wolle? — Einstimmig Ja. 4. (Nr. 250.) Den 7. Februar. Der Abgeordnete Herr- Brockhaus überreicht im Namen des Redacteurs des Börsen blattes für den deutschen. Buchhandel 75 Exemplare von Nr. 4 und IO dieses Blattes, welches einen Aufsatz, die Befreiung der über 20 Bogen im Druck starken Schriften von der Censur, enthält. Präsident v. Haase: Diese Druckschrift ist bereits vertheilt worden, und findet sich auch insonderheit in den Händen der ersten Deputation, welche diesen Gegenstand zu bearbeiten hat. 5. (Nr. 251.) Den 8. Februar. Petition der Commun- häusler zu Niedergräfenhain im Amtsbezirke Borna, Johann August Wolf und Consorten, um Verwendung: daß die patrimo- nialgerichtsherrschaftlichenAbgaben und sonstigePrätensionen einer kostenfreien Revision und gesetzlichen Regulirung unterworfen werden möchten. Secretair v. Schröder: Die Petenten haben sich an mich gewendet und mir ihre Petition zur Abgabe an die-geehrte Kam mer übersendet. Aus dem Inhalte habe ich ersehen, daß diese Angelegenheit schon bei dem Landtage 1837 eingebracht worden ist, und ich habe mich vor der Uebergabe der Petition an di.e Kammer über den Stand der Sache orientirt. Sie haben da mals, wie ich nun gefunden, dieselbe Petition eingereicht. Die vierte Deputation jenes Landtags aber hatte sie aus formellen Gründen abgewiesen, weil sie die Petition als eine Beschwerde betrachtet und daran Anstoß gefunden hatte, daß sie nicht zum Ministerialdepartement gelangt war. Die Petenten haben sich schon damals durch diese Resolution beschwert erachtet und nochmals bei der Kammer ein Gesuch eingereicht, welches der vierten Deputation zur Berichtserstattung übergeben wurde. Die Berichtserstattung ist jedoch wegen des Schlus ses des damaligen Landtages nicht erfolgt, wenigstens ist ein diesfallsiger Bericht von der Kammer nicht berathen worden, und so erinnern sie diesmal ihre -Angelegenheit wieder. Ich selbst habe mir blos das Wort erbeten, um die vierte Depu tation darauf aufmerksam zu machen, daß allerdings von einer Beschwerde hier nicht die Rede ist. Die Petition betrifft offenbar einen allgemeinen Gegenstand. Sie führen zwar zu dessen Er läuterung ihr eigenes Beispiel an und suchen dadurch das, was sie vorgetragen haben, klar zu machen, es ist aber deshalb keine specielle Beschwerde. Der Fall ist einfach der, daß sie erzählen, (mir ist die Sache persönlich ganz unbekannt,) daß ihre Hauser auf Commungrund und Boden in ihrem Dorfe erbaut und sie deshalb auch der Gemeinde einen Erbzins zu zahlen verbunden wären. Dagegen, behaupten sie, hätte ihre Gerichtsherrschaft auch ihrerseits ihnen einen Erbzins auferlegt, und dieser steige bei einigen unter ihnen bis auf-4Thlr. jährlich an. Sie glauben nun nicht verbunden zu sein, einen besonder« Erbzins an die Gerichts herrschaft zu geben, da sie mit derselben nicht im geringsten Ver- hältniß weiter standen und ihre Grundstücke der Gutsherrschaft- die noch dazu ihren Sitz auf einem andern Dorfe habe, weiter nichts angingen, als daß sie unter die Patrimonialgerichte der selben gehörten. Nun, führen sie in der Petition weiter an, könne man ihnen aber nicht etwa sagen, sie sollten den Rechtsweg gegen die Herrschaft betreten. Der Rath wäre wohl gut, aber nicht auszuführen. Das liegt auch in der Natur der Sache, da die Pe tenten als arme'Häusler wohl nicht im Stande sind, daß ein jeder Einzelne von ihnen mit der Gerichtsherrschaft einen Nega- torienproceß führen könne, da, ohne zu berücksichtigen, ob sie diese Proteste am Ende gewinnen oder verlieren, ihnen doch, wenn nur die Kosten compensirt würden, dadurch ein Aufwand von min destens 60 — 70 Thlr. verursacht werden würde. Es würde ihnen sogar, wenn sie die Proteste gewinnen sollten, gewiß gehen, wie dem Bauer in der Gellertschen Fabel, der wohl den Rain ge winnt, aber darüber das Gut verstricken hat. Wollte man sie an weisen, von diesem Mittel Gebrauch zu machen, so würde das einer Rechtsverweigerung ähnlich sein, da sie eben aus Furcht vor den Kosten des Protestes den Rechtsweg nicht betreten können. Sie führen das Alles aber auch nur als Beispiel an, meinen aber, daß ähnliche Fälle im Lande noch häufig vorkämen und bitten, daß die Kammer sich dafür verwenden möchte, daß irgend Etwas geschehe, wodurch dieser Uebelstand beseitigt werden könnte. Sie haben auch einen Vorschlag gemacht, der ihnen angemessen er schienen ist; sie haben nämlich vorgeschlagen, es möchte eine Pro- vocation gestattet werden auf eine weniger kostspielige Revision oder Erörterung der solchen gutsherrlichen Oblasten unterliegen den Rechtsgründe. Ich lasse dahingestellt sein, oh dieser Vor schlag gut ist oder nicht. Ich kann aber wenigstens in ihrem Na men und Interesse versichern, daß es ihnen auch gewiß ebenso lieb ist, wenn die geehrte Deputation einen andern Vorschlag machen wird. Ich sage das deshalb, weil in der Kammer neulich die Ansicht laut wurde, als könne eine Deputation nicht über ein Petitum hinausgehen. Ich erkläre, daß, wenn die Deputation über das Petitum hinausgeht, die Petenten sehr dankbar dafür sein werden. Wie ich schon bemerkt habe, so kann ich über die Verität der Erzählung ihrer eignen Verhältnisse kein Urthcil ab geben, da ich die ganze Sache und die Häusler, die sich an mich gewendet haben, persönlich nicht kenne. Ich bitte nun den Herrn Präsidenten, die Frage an die Kammer zu richten, ob sie diese Pe tition an dievierte Deputation abgeben wolle, da die Acten über diesen Gegenstand bei der vierten Deputation sich befinden. Präsident 0. Haase: Will die Kammer die gedachte Pe tition an die vierte Deputation verweisen? — Einstim mig Ja. 6. (Nr. 252.) Den 8. Februar. Vorschläge und An deutungen des Heinrich Krause zu Annaberg, auf welche Art und Weise den blinden und g.'isteskranken Kindern schnell ge holfen werden könne, ohne dabei die Staatskasse zu beanspruchen.
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