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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Abgeordneter erwähnte, das Vergleichsverfahren werde viel besser dann vorgenommen, wenn der Richter durch das Verfahren voll ständig von dem Streitpunkt unterrichtet ist. In Beziehung auf große und verwickelte Sachen wird Niemand dieses Institut verlan gen. Bei ganz geringfügigen Rechtssachen fängt das Vergleichst verfahren auch an, ehe Kosten entstehen, und ich kann kaum glau ben, daß bei dem Institut der Schiedsmanncr die Betheiligten auch nicht viel weniger Kosten haben würden., als durch das Gesetz von 1839. Auch diese Sachen werden größtentheils von den Parteien eingebracht, ohne vorher erst einen Advocaten ge fragt zu haben, was ein anderweiter Vorzug des Gesetzes von 1839 ist. Secretair Rothe: Einige bei der gegenwärtigen Bera- thung über den Beamtenstand gefallene bittere Aeußerungen kann ich um so mehr mit Stillschweigen übergehen, als derartige Vorwürfe bei der Berathung über das neue Strafverfahren ge nügende Widerlegung gefunden haben und auch die geehrte De putation dem Richterstande hierunter vollkommene Anerkennung zu Theil werden laßt, ebenso die uns mitgetheilten statistischen Angaben das Gegentheil beweisen. — In Beziehung auf den vorliegenden Gegenstand aber erinnere ich mich, daß bis zu den Jahren 1816 und 1817 noch daS Institut der Hege- und Rü gengerichte in den Aemtern bestand, welches seinem Wesen nach dem Institute der Schiedsgerichte sehr ähnelte. Bei diesem Ge richte konnte jeder Bewohner des Ortes, wo das Amt solches hegte, erscheinen, um seine Anliegen, seine Bitten und Beschwer den in Gemeinde- und Privatangelegenheiten vorzubringen. Und auch die geehrte Deputation scheint dies im Auge gehabt zu haben, wenn sie im Bericht sagt: „Besonders fei dies bei Strei tigkeiten zwischen Verwandten und Gemeindegliedern rathsam und erforderlich." Ich kann in dieser Beziehung aus Erfahrung sprechen. Es sind damals eine Menge Processe im ersten Ent stehen. dadurch beseitigt worden, daß man den Leuten, nachdem man sie vorgelassen und angehört hatte, das ganze Sachverhalt- niß auseinandersctzte und zwischen ihnen einen Vergleich zu tref fen suchte, worüber dann ein kurzes Protokoll ausgenommen ward. Warum dieses wahrhaft nützliche Institut aufhörte, will ich nicht weiter erörtern; jedenfalls mochte es wohl zum Theil mitwegen der dabei üblichen antiquirtenSolennitäten geschehen. Ich kann aber behaupten, daß jenes Institut sehr viel Gutes ge stiftet hat. Seit dem Aufyören des letztem habe ich immer ge wünscht, daß wieder ein ähnliches Institut ins Leben gerufen werden und dies durch das Institut des Schiedsgerichts ge schehen mochte, da durch dieses eine Menge von Processen ver hindert und Kosten erspart werden würden. Vorzüglich nützlich bewährte sich jenes Institut dadurch, daß eine Menge Auszugs differenzen zwischen Auszüglern und Gutsinhabern, Grenz streitigkeiten, Familienzwiste, Wegedifferenzen u. s. w. auf kurze Weise abgethan wurden, was Alles nach bereits erhobener Klage im Gütetermine nur erst mitKosten erzielt wird. 6 bis 8 und noch mehr solcher Streitigkeiten wurden oft in einer Stunde mit we nig Groschen Kosten geschlichtet. Da wir nun dieses nicht mehr haben, so gestehe ich, daß ich mich nur freuen könnte, wenn ein II. 33. ähnliches Institut mit zeitgemäßer Reform wieder in das Leben träte, und werde aus diesen Gründen und Rücksichten für den Antrag unserer geehrten Deputation stimmen. Staatsminister v. Könneritz: Was der geehrte Herr Secretair von dem Hege- und Rügengerichte sagte, kann daS Ministerium bestätigen, ja es hat schon mehrmals bedauert, daß man dieses Institut , was gewiß in früherer Zeit sehr nützlich war, anstatt die Mißbräuche abzuschaffen, geradezu abgeworfen hat. Warum dies geschehen, hat großentheils seinen Grund darin,daß es zu vieleKosten verursachte,über welche die Gerichts befohlenen bittere Klagen führten. Es hat aber das Ministe rium den Nutzen jenes erloschenen Instituts erkannt, und daher auch in mehren königlichen Aemtern verordnet, daß da, wo irgend die Entfernungen größer sind, offener Gerichtstag von Zeit zu Zeit gehalten werde, wo hauptsächlich kleinere Sachen abgemacht werden können. Der Zweck, der damals vorlag, würde jedoch ein ganz anderer sein, als der, den der Antrag der geehrten De putation einschließt, denn dort wurden die Sachen bei offenem Gerichtstage an Ort und Stelle verhandelt und entschieden, die Gerichte mußten an den Ort reisen, während nach dem Vor schläge der Deputation nur Schiedsmänner, für gewisse Bezirke bestehen würden, welche um Ausübung ihres Amtes erst beson ders angegangen werden müßten, und zu denen die Betheiligten sich verfügen müssen. Secretair Rothe: Die Kosten waren wenigstens in den Aemtern, wo ich dieses Institut kennen lernte, nicht bedeutend, indem oft 20 und mehre solcher Sachen abgemacht wurden, und zu den erwachsenden Reisekosten des Gerichts nur nach Verhaltniß beigetragen, und für abgethane Gemekndedifferenzen rin Beitrag aus der Gemeindecaffe gewahrt wurde. ES ist mir erinnerlich, daß nach Aufhören jener Einrichtung sich vielseitig der Wunsch ausgesprochen hat,daß dieselbe wieder in das Leben treten möchte, dem ich umsomehr beistimme, als ja die gegenwärtige Gesetzge bung übermäßigem Kostenaufwand gewiß ein Ziel zu setzen nicht verfehlen wird. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium wird auch, falls solche Wünsche laut werden sollten, kein Bedenken tragen, jenes Gericht wieder einzuführen. Erlassen Sie dem Ministeriv, die Gründe seines Erlöschens anzuführen, sie beruhen besonders in den den Gemeinden erwachsenen Kosten. Es war nämlich nicht mit den kleinen Gebühren abgethan, sondern sie verursachten noch weiteren Aufwand. Abg. Sachße: In Bezug auf das Hege- und Rügen gericht muß ich bemerken, daß es mir nicht so günstig erschienen ist, wie dem Herrn Secretair. Ich habe dasselbe, welches nach dem Wunsche der Gerichtsangehörigen wieder aufgehoben wurde, als junger Rechtscandidat kennen lernen, und habe gefunden, daß es wahre Schmaußgerichte waren, die den Gemeinden große Kosten verursachten, aber keine Proceßschlichtung zu Stande brachten, indem nur Kaufconfirmationen, Kaufs- und Ler- mingeldcr und Auszugsverschreibungen vorgenommen wurden. Es kann wohl auch dabei dann und wann die Vergleichung eines Protestes mit unterlaufen sein. Wollte man aber diese Gerichte S*
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